Die Sparkasse Ulm darf nicht einseitig hochverzinste Sparpläne ihrer Kunden kündigen. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigt. Damit hat die Sparkasse erneut vor Gericht verloren. Nun könnten die Fälle vor dem Bundesgerichtshof landen.
Streit um Scala-Verträge
Seit 2013 streiten sich die Sparkasse und ihre Kunden um die sogenannten Scala-Verträge: Die Kunden können bei Laufzeiten bis zu 25 Jahren ihre monatliche Sparrate bis auf 2 500 Euro aufstocken und zusätzlich zum variablen Grundzins Bonuszinsen bis zu 3,5 Prozent im Jahr kassieren. Die Sparkasse hatte in der Niedrigzinsphase Kunden aus den für die Bank ungünstigen Verträgen gedrängt. Mehr zum Thema lesen Sie in unserer Meldung Kunden siegen im Bankenstreit.
Anpassung mit Verweis auf Niedrigzinsphase unzulässig
Die zwei Fälle, die jetzt vor dem Oberlandesgericht verhandelt wurden (Az. 9 U 31 15 und 9 U 48 15), sind nur ein Teil der laufenden Verfahren. Der Richter betonte, dass die Sparkasse die Verträge jetzt nicht einfach aufgrund der Niedrigzinsphase anpassen dürfe, da sie das Risiko einer ungünstigen Zinsentwicklung gekannt und bei Vertragsabschluss übernommen hätte.
Nächste Instanz Bundesgerichtshof
Auch gegen die aktuellen Urteile hat die Bank Revision eingelegt. Nun könnten die Fälle vor dem Bundesgerichtshof landen. Jedoch haben beide Parteien angekündigt, dass sie grundsätzlich bereit seien, sich außergerichtlich zu einigen.
-
- Der Krieg in der Ukraine wirkt sich massiv auf die Börsen und die Wirtschaft aus. Wir beantworten die häufigsten Fragen von Anlegern und Verbrauchern.
-
- Welche Geldanlage ist die beste für den Nachwuchs? Worauf müssen Eltern beim Sparen für Kinder achten? Die Experten der Stiftung Warentest haben den Markt gesichtet.
-
- Die Rechenprogramme der Stiftung Warentest helfen Ihnen, bei Ihren Kapitalanlagen den Überblick zu behalten. Mit ihnen berechnen Sie die Rendite Ihres Fondssparplans...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.