Ein Grundstückseigentümer muss die Entschädigung versteuern, die er vom Netzbetreiber erhalten hat, weil eine Hochspannungsleitung über sein Grundstück verläuft, so das Finanzgericht Düsseldorf (Az. 10 K 2412/13 E). Der Eigentümer hat gegen die Entscheidung Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt. (Az. IX R 31/16).
-
- Ist ein Strom- oder Gasversorger insolvent, sollten Kundinnen und Kunden schnell handeln. Die Stiftung Warentest sagt, was in diesem Fall zu tun ist.
-
- Lassen sich die Kosten eines Treppengeländers absetzen, wenn dieses teilweise in der Werkstatt hergestellt wurde? Darüber muss der Bundesfinanzhof (BFH) urteilen (Az....
-
- Kosten für die Unterbringung in einem Heim oder für dauernde Pflege können die Einkommensteuer senken. Absetzbar sind aber nur Ausgaben, die für die eigene Pflege oder...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.