
Sportliche Wettkämpfe an Universitäten fallen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt auch Teilnehmer universitärer Breitensportveranstaltungen, so das Landessozialgericht Nordrhein-Westfahlen (Az. L 17 U 182/13). Eine Studentin der Wilhelms-Universität Münster verletzte sich beim Basketball im Rahmen des „Nikolausturniers“ ihrer Hochschule – für die gesetzliche Unfallkasse kein Arbeitsunfall. Das Gericht sah das anders: Mit dem sportliche Angebot erfülle eine Universität ihren Bildungsauftrag. Auch Veranstaltungen wie Wettkämpfe und Hochschulmeisterschaften unterliegen dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, selbst wenn sie nur einmal jährlich stattfinden und auch Studierenden anderer Unis offenstehen. Der Fall ist zur Revision beim Bundessozialgericht zugelassen.