
Ankunftszentrum. Eine junge Frau im Hamburger Hauptbahnhof ist für geflüchtete Menschen aus der Ukraine ansprechbar, um sie bei ihren nächsten Schritten zu begleiten. © picture alliance
Viele möchte nicht nur Geld spenden, sondern selbst mit anpacken. Das geht vor allem bei Hilfsinitiativen vor Ort. Darauf kommt es jetzt an.
Wohin wende ich mich?
Ehrenamtliche Helfer werden vor allem vor Ort gebraucht: Am Berliner Hauptbahnhof kümmern sich derzeit viele freiwillige Helfer um die tausenden Ukrainerinnen und Kinder, die jeden Tag dort ankommen. Auch in München und Hamburg sind Helfer im Dauereinsatz. Aber auch in kleineren Städten und Gemeinden gibt es großes soziales Engagement. Es lohnt sich nachzufragen oder im Internet zu recherchieren: Gibt es lokale Hilfsinitiativen und kann man sich dort selbst einbringen. Plattformen können dabei helfen:
Infos zu Transporthilfen und Unterbringung
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen
Aber nicht alle sozialen Einrichtungen haben Zeit, neue Leute einzuarbeiten. Darum können sich Helfer auch an eine der sogenannten Freiwilligenagenturen wenden. Dazu stellt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (Bagfa) einen Online-Atlas zur Verfügung, mit dessen Hilfe jeder via Postleitzahlen-Suche Anlaufstellen in seiner Nähe finden kann. Die Bagfa gibt zudem Tipps, was Freiwillige aktuell tun können.
Freistellung von der Arbeit
Wer helfen möchte, hat mehrere Möglichkeiten. Er oder sie kann Urlaub nehmen (bezahlt oder unbezahlt) oder sich von der Arbeit freistellen lassen. Dazu müssen sie ihre Chefin und oft auch die Personalabteilung um Erlaubnis bitten. Viele Chefs werden gerade jetzt nicht ablehnen. Einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung haben Helfer aber nicht. Ausnahmen gelten für die Freiwillige Feuerwehr und das Technische Hilfswerk, wenn es zu Einsätzen während der Arbeitszeit kommt.
Wichtig: Die Freistellung sollte nicht länger als einen Monat dauern. Sonst besteht die Gefahr, aus der Sozialversicherung zu fallen.
Unfallversicherung für Ehrenamtliche
Privat unfallversichert. Wer eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat, ist auch bei ehrenamtlichen Tätigkeiten abgesichert – also auch bei einem Unfall in einer Flüchtlingsunterkunft oder beim Einsammeln von Hilfsgütern.
Wichtig: Auch wenn Helfer selbst keine private Unfallversicherung abgeschlossen haben, ist ein Großteil der Ehrenamtlichen bei Unfällen abgesichert – entweder gesetzlich über die Landes-Unfallkassen oder über private Sammelversicherungen der Länder. Diese Unterscheidung wirkt sich unter Umständen auch darauf aus, wie Helfer im Ernstfall behandelt werden – ähnlich wie bei der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Um sicherzugehen, ob und wie sie versichert sind, sollten Ehrenamtliche unbedingt beim Organisator nachfragen, für den sie sich engagieren – am besten schon im Voraus.
Gesetzlich unfallversichert. Wenn Bürger ehrenamtlich im Auftrag von Bund, Ländern, Städten oder Gemeinden tätig werden, sind sie automatisch gesetzlich unfallversichert. Das gilt etwa für Helfer in den Flüchtlingsunterkünften. Aber auch für Ehrenamtliche, die im Auftrag der Kommune bei Rechtsfragen oder Behördengängen helfen, Sprachkurse geben, Flüchtlinge zum Arzt begleiten oder mit ihnen Fußball spielen. Nimmt der Helfer im Auftrag des Trägers an Besprechungen und Fortbildungen teil, ist er auch dort abgesichert. Versichert ist immer die Arbeit selbst, aber auch Hin- und Rückweg dorthin von Zuhause aus – sofern ohne private Abstecher zur Bank oder zum Bäcker. Die Unfallkasse übernimmt die Kosten für Behandlungen und Reha-Maßnahmen, bei geminderter Erwerbsfähigkeit zahlt sie eine monatliche Rente.
Ähnlich sieht die Lage aus für Ehrenamtliche in Vereinen oder Verbänden, die sich im Auftrag der Kommunen engagieren. Ebenso wie für Freiwillige im Gesundheitswesen, im Bildungswesen und für Ehrenamtliche in der freien Wohlfahrtspflege. Hierzu gehören etwa die Caritas, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie, die Arbeiterwohlfahrt oder der Paritätische Wohlfahrtsverband.
Verantwortliche Ehrenamtliche. Gewählte Ehrenamtliche in verantwortlichen Positionen, etwa Vorstände in Vereinen oder Organisationen, sind nicht automatisch gesetzlich unfallversichert. Sie können sich allerdings auf Antrag freiwillig über die zuständige Unfallkasse versichern lassen.
Private Sammelversicherungen der Länder. Und auch wenn keiner dieser Fälle zutrifft, sind die Ehrenamtlichen meist abgesichert: Gerade für die Kommunen ist das Engagement ihrer Bürger sehr wichtig, weshalb sie sie gut absichern möchten. Viele Bundesländer haben eine private Unfall-Sammelversicherung für ihre Ehrenamtlichen abgeschlossen, die im Falle eines Unfalls leistet. Voraussetzung ist, dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht zuständig ist und der Helfer keine eigene private Unfallversicherung hat.
Unfälle melden. Unfälle sollten zunächst dem Träger gemeldet werden, für den der Helfer tätig ist – also etwa der Gemeinde, dem Verein oder dem Wohlfahrtsverband. Dieser muss ihn dann dem zuständigen Versicherer melden, also etwa der Landes-Unfallkasse oder der privaten Unfallversicherung des Landes. Der Träger muss im Zweifel nachweisen können, dass er den Ehrenamtlichen beauftragt hat. Es ist daher ratsam, Helferlisten zu erstellen.
Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche
Die private Haftpflichtversicherung deckt auch Schäden, die freiwillige Helfer verursachen. Selbst grob fahrlässige Schäden sind mitversichert. Grob fahrlässig handelt ein Helfer, wenn er offensichtliche Folgen seines Handelns nicht bedenkt, aber nicht gewollt herbeiführt – er etwa versehentlich über eine rote Ampel fährt. Einzig Absicht oder Vorsatz sind über die private Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt.
Leicht fahrlässiges Verhalten dagegen wäre, wenn der Helfer ohne die nötige Sorgfalt handelt. Verletzt er dabei einen anderen Menschen oder zerstört etwas, kann er sich von Schadenersatzansprüchen freistellen lassen. Das bedeutet, dass der Träger den Schaden im Endeffekt allein tragen muss. Vereine, Verbände und Stiftungen sollten daher unbedingt eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Haftpflicht-Sammelversicherung. Um seine ehrenamtlichen Helfer abzusichern, hat jedes Bundesland eine private Haftpflicht-Sammelversicherung für seine Ehrenamtlichen abgeschlossen. Diese leistet im Fall, dass keine anderweitige Haftpflichtversicherung greift, ob privat oder über die Trägerorganisation. Auch hier gilt: Ehrenamtler sollten sich am besten im Voraus bei den Trägern schlaumachen, wie sie versichert sind.
Spezielle Absicherungen
Berufshaftpflicht. Sollte einem Arzt bei der Behandlung mal ein Fehler unterlaufen, kommt seine private Haftpflichtversicherung nicht für den Schaden auf. Normalerweise muss die Berufshaftpflichtversicherung hierfür zahlen, doch nicht immer deckt sie auch ehrenamtliches Engagement ab, da dies in der Freizeit geleistet wird. Einige Versicherer schließen ehrenamtliche Tätigkeiten mit ein, andere bieten Erweiterungen des Versicherungsschutzes an. Wichtig ist, dass Ärzte frühzeitig bei ihrem Versicherer nachfragen, ob sie für ehrenamtliches Engagement versichert sind und es gegebenenfalls mit ihrem Arbeitgeber absprechen.
Ruhestandsversicherungen. Ärzte im Ruhestand haben meist mehr Zeit, um etwa bei Medizinchecks in den Erstaufnahmeeinrichtungen auszuhelfen oder kranke Flüchtlinge zu behandeln. Doch mit dem Ruhestand sind viele nicht mehr gegen Behandlungsfehler abgesichert. Ärzteversicherungen bieten daher auch sogenannte Ruhestandsversicherungen an.
Unfall- und Haftpflichtversicherung. Ehrenamtliche im Gesundheitswesen sind automatisch gesetzlich unfallversichert. Für Schadensersatzansprüche abseits der ärztlichen Behandlung gelten dieselben Regeln wie für andere Ehrenamtliche auch: Sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, muss zumeist der Träger oder seine Haftpflichtversicherung für Schadensersatzansprüche aufkommen.
Kostenübernahme. Ärzte sollten sich auch bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung darüber informieren, inwieweit sie Behandlungen vornehmen dürfen und wer die Kosten hierfür erstattet. Auskunft gibt die Kassenärztliche Vereinigung auch darüber wie Ärzte vorgehen müssen, wenn sie die Flüchtlinge an andere Ärzte überweisen wollen oder wie sie die Behandlungs- und Materialkosten abrechnen müssen.
Wohngebäude- und Hausratversicherung
Wer Geflüchtete vorübergehend zu Hause aufnimmt – egal ob in seiner Wohnung oder in seinem Haus – muss weder der Hausrat- noch der Wohngebäudeversicherung Bescheid geben. Wird die Unterbringung doch eher langfristig, sollten Helfer aber ihre Versicherer darüber sicherheitshalber informieren.
Tipp: Der Gesamtverband der Deutchen Versicherungswirtschaft (GDV) hat eine Übersicht zu Fragen rund um den Versicherungsschutz Ehrenamtlichen erstellt.
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- Ein Basiskonto bekommt jeder, ohne Schufa-Abfrage. Unser Vergleich Basiskonten zeigt: Nur drei von 222 Kontomodellen sind für Online-Kunden kostenlos.
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- Wer die Regeln für Spenden beachtet, kann sich einen Teil des Geldes über die Steuer zurückholen. Der Spenden-Steuer-Rechner der Stiftung Warentest zeigt, wie viel.
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- Bis Frühjahr 2023 haben Kommunen Zeit, geeignete Bewerber und Bewerberinnen für die neue Schöffenwahl zu finden. Gibt es zu wenige Freiwillige, werden Schöffen berufen.
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@lost119: Leider können auch wir Ihnen keine Möglichkeit nennen, Ihre Fahrkosten in diesem Fall steuerlich geltend zu machen. (PH)
Die von uns betreute Familie hat ein schwerstbehindertes Kind, das auf den Rollstuhl angewiesen ist. Bei unseren Einsätzen geht es unter anderem auch darum, das Kind zusammen mit den Eltern zu entsprechenden Arztterminen und anderen gesundheitsrelevanten Anwendungen zu transportieren, da eine Wahrnehmung dieser Termine aus verkehrstechnischen, aber auch zeitlichen/organisatorischen Gründen nicht möglich ist.
Wir fragen uns, warum der Gesetzgeber hier keine steuerliche Anerkennung für Fahrtkosten zulässt. Oder gibt es hier doch eine Ausnahme....?
@siegbeer: Vielen Dank für die positive Rückmeldung. Ihren Hinweis haben wir überprüft, die Druckerfunktion funktioniert wieder. (spl)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich finde Ihren Beitrag hilfreich Deshalb hätte ich ihn mir gern ausgedruckt. Warum ist jedoch der Druck-Button nicht aktiviert?
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Beer
Welche Flüchtlinge? Was hier über die Grenzen schwappt, hat definitiv keinen Flüchtlingsstatus. Um das zu wissen, muss man kein Völkerrecht studiert haben.