Der Besitzer eines mangelhaften BMW, der aus ungeklärter Ursache ausbrannte, bekommt sein Geld vom Händler zurück. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH, Az. VIII ZR 38/14). Der Fahrer des im Jahr 2009 neu gekauften BMW wollte 2011 seinen Wagen wegen technischer Mängel zurückgeben. Der Händler akzeptierte den Rücktritt vom Kaufvertrag aber nicht und beseitigte nur einen Teil der Mängel. Ein Jahr später brannte der BMW aus ungeklärter Ursache aus. Das Oberlandesgericht Karlsruhe sprach dem Fahrer 38 000 Euro zu, unter einer Bedingung: er sollte seine Ansprüche aus der Kaskoversicherung an den BMW-Händler abtreten. Doch der Versicherer weigerte sich, der Abtretung zuzustimmen. Der BGH entschied: Der Fahrer bekommt das Geld trotzdem vom Händler zurück.
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