Ladenbesitzer müssen dafür sorgen, dass eine Gefährdung ihrer Kunden in ihren Räumen weitgehend ausgeschlossen ist. Ein Zweijähriger hatte in einem Schuhgeschäft einen Spiegel angefasst, der sich aus der Verankerung löste. Das Kind wurde verletzt, die Mutter verlangte 1 000 Euro Schmerzensgeld. Zu Recht – obwohl eine Fachfirma den Spiegel angebracht hatte (Landgericht Koblenz, Az. 13 S 10/18).
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