Wenn Äste aufs Auto fallen, hat der Fahrer meist schlechte Karten. Städte und Gemeinden kontrollieren die Bäume vom Boden aus. Damit genügen sie im Regelfall ihrer Kontrollpflicht – nicht aber, wenn konkrete Anzeichen für Schäden am Baum vorlagen. Kann ein Autobesitzer das nachweisen, trägt die Stadt den Schaden. Deshalb muss die Stadt Dortmund einem Autobesitzer 4 700 Euro zahlen. Der Ast einer Linde war auf seinen Wagen gekracht. Der Baum trug ungewöhnlich viel Totholz, war stark geschädigt, seine Standsicherheit gefährdet. Die Stadt hätte mehr tun müssen als eine Sichtkontrolle (Oberlandesgericht Hamm, Az. 11 U 57/13). Auch von gesunden Bäumen können Äste fallen, vor allem von Pappeln und anderen Weichhölzern. Wer dort parkt, tut das auf eigenes Risiko. Städte müssen die Bäume nicht absägen. Passiert etwas, zahlt die Teilkasko erst ab Windstärke acht.