Problem |
Mietminderung/ |
Gericht, Aktenzeichen |
Totaler Heizungsausfall von September bis Februar |
100 Prozent |
Landgericht Berlin |
Totaler Heizungsausfall |
mindestens 75 Prozent |
Landgericht Berlin |
Vermieter verschuldet Heizungsausfall, |
Vermieter muss Stromkosten tragen |
Amtsgericht Berlin-Neukölln |
Temperatur weit unter 20 Grad |
50 Prozent plus 10 Prozent, weil auch Wasser nicht heiß wird |
Kammergericht |
Annehmbare Temperatur nur bei voll aufgedrehten Thermostatventilen |
0 Prozent, kein Mangel |
Amtsgericht Münster |
Ausfall der Heizung außerhalb der Heizperiode |
Minderung nur, wenn die Außentemperatur drei Tage lang unter 12 Grad fällt |
Amtsgericht Köln |
Raumtemperatur 16 bis 18 Grad im Winter |
30 Prozent |
Amtsgericht Görlitz |
Raumtemperatur 15 Grad |
25 Prozent |
Amtsgericht Berlin-Neukölln |
Warmwasser unter 40 Grad |
7,5 Prozent |
Amtsgericht Köln |
Wasser erst nach fünf Minuten 40 Grad warm |
10 Prozent |
Amtsgericht Berlin-Schöneberg |
Warmwasser erst nach Ablaufen von 20 Litern |
5 Prozent |
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg |
Laute Knackgeräusche der Heizung |
10 Prozent |
Landgericht Hannover |
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- Wer auf Wohnungssuche ist, muss nicht nur Gehaltsbescheinigungen vorlegen, sondern häufig auch eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom bisherigen Vermieter.
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