Bis Ende 2006 müssen alle Heizkessel ausgetauscht werden, die vor Oktober 1978 installiert wurden. So will es die Energieeinsparverordnung (EnEV). Hat der alte Kessel nach dem 1. November 1996 einen neuen Brenner erhalten, verlängert sich die Frist bis Ende 2008. Völlig ausgenommen davon sind Ein- und Zweifamilienhäuser, sofern der Eigentümer nicht wechselt. Wir empfehlen trotzdem, Öl- oder Gasheizkessel, die älter als 25 Jahre sind, zu erneuern. Moderne Kessel haben statt konstanter eine gleitende Kesselwassertemperatur, die Temperatur lässt sich automatisch absenken und die Umwälzpumpe kann dem Heizbetrieb stufenlos angepasst werden. Der Einbau eines Brennwertkessels kann den Brennstoffverbrauch bis zu 30 Prozent gegenüber einer Altanlage reduzieren.
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