Heizkostenabrechnung Zu viel bezahlt

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Strenge Winter, steigende Energiepreise. Den meisten Mietern droht eine Nachzahlung bei den Heizkosten. Doch jede zweite Heizkostenabrechnung ist falsch, so der Deutsche Mieterbund. Eine Prüfung kann sich also lohnen. test.de informiert.

Abrechnung

Abgerechnet werden die Kosten für den Energieverbrauch, also Ausgaben für Fernwärme, Gas, oder Öl, sowie die Heiznebenkosten. Dazu zählen Wartungskosten der Heizung, Gebühren für den Messdienst und den Schornsteinfeger sowie Betriebsstromkosten der Heizungsanlage. Die Abrechnung muss spätestens ein Jahr nach dem Berechnungszeitraum da sein. Kommt sie später, muss der Mieter nicht nachzahlen.

Verteilerschlüssel

Vermieter dürfen nur zwischen 50 und 70 Prozent der Kosten nach Verbrauch abrechnen. Die restlichen 30 bis 50 Prozent werden meist entsprechend der Wohnfläche verteilt. Berechnet wird ein Zeitraum von einem Jahr, wobei es nicht zwingend ein Kalenderjahr sein muss.

Kostentreiber

Oft zahlen Mieter zu viel, weil Heizungsanlagen veraltet sind, unwirtschaftlich arbeiten oder Häuser nicht genügend gedämmt sind. Häufig sind außerdem die Heiznebenkosten viel zu hoch. Hinzu kommen Fehler bei der Abrechnung.

Häufige Fehler

Verspätete Abrechnung, falscher Verteilerschlüssel, zu Unrecht geschätzte Verbräuche, bei einem Mieterwechsel falsch verteilte Kosten zwischen ein- und ausziehendem Mieter. Viele Vermieter setzen zudem die Wohnfläche zu hoch an. Auch dürfen Heizkosten für leer stehende Wohnungen im Haus nicht auf alle Mieter umgelegt werden.

Belege

Mieter haben das Recht, beim Vermieter Einsicht in die Belege zu nehmen. Sie müssen sich dazu innerhalb von vier Wochen melden. Der Vermieter muss erlauben, dass Mieter sich Notizen machen oder Unterlagen fotografieren. Er kann die Belege auch als Fotokopien versenden.

Prüfen

Hilfe beim Prüfen der Rechnung bietet der örtliche Mieterverein: www.mieterbund.de. Auch mit einem Heizgutachten auf www.heizspiegel.de lässt sich die Heizkostenabrechnung checken. Bis zur Klärung der Fragen muss nicht gezahlt werden. Bei offenkundigen Fehlern kann eine neue Abrechnung verlangt werden.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • NoNameR am 15.02.2011 um 13:09 Uhr
    erfahrung mit Heiskosten abrechungs dienstleister

    ich bin enttäuscht von der firma techem
    unübersichtliche Angebote ,
    und lange wartezeiten töten nerven ....
    gibt es ein Anbieter im Rhein Main gebiet (ffm ) der zuverlässig , übersichtlich und guenstig ist ??

  • Joachim.Datko am 27.01.2011 um 14:36 Uhr
    Schornsteinfeger belastet mit unnützer Tätigkeit

    Wir haben eine Erdgasheizung, die braucht keinen Schornsteinfeger, unser Schornsteinfegerschaden beträgt jedes Jahr ungefähr 60 €. ---
    Dr. Dr. Horst Poller von Haus & Grund Württemberg hat die Schornsteinfeger ein Symbol für nutzlose Beschäftigung, für Monopolisten und für Lobbyisten genannt. ---
    Siehe: http://www.sueddeutsche-wohnwirtschaft.de/sites/artikel.php?artikel_id=126 ---
    Minister Junghanns, CDU, hat im Bundesrat zugegeben, dass es nicht um unsere hochmoderne Heiztechnik geht, sondern um die Einkommen der Schornsteinfeger: ---
    "Mit der forcierten Modernisierung der Feuerungsanlagen mindert sich laufend auch das Volumen ihrer Arbeit. ...
    Dazu gehört es, dafür Sorge zu tragen, dass die neue Gebührenordnung nicht zu massiven Einkommensverlusten führt." ---
    Siehe: Plenarprotokoll 858, 15.Mai 2009 ---
    Joachim Datko - Ingenieur, Physiker ---
    IG gegen das Schornsteinfegermonopol - Sektion Bayern ---
    Portal : kontra-schornsteinfeger.de ---
    Forum: schornsteinfeger-ko.d

  • Joachim.Datko am 27.01.2011 um 14:31 Uhr

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