Strenge Winter, steigende Energiepreise. Den meisten Mietern droht eine Nachzahlung bei den Heizkosten. Doch jede zweite Heizkostenabrechnung ist falsch, so der Deutsche Mieterbund. Eine Prüfung kann sich also lohnen. test.de informiert.
Abrechnung
Abgerechnet werden die Kosten für den Energieverbrauch, also Ausgaben für Fernwärme, Gas, oder Öl, sowie die Heiznebenkosten. Dazu zählen Wartungskosten der Heizung, Gebühren für den Messdienst und den Schornsteinfeger sowie Betriebsstromkosten der Heizungsanlage. Die Abrechnung muss spätestens ein Jahr nach dem Berechnungszeitraum da sein. Kommt sie später, muss der Mieter nicht nachzahlen.
Verteilerschlüssel
Vermieter dürfen nur zwischen 50 und 70 Prozent der Kosten nach Verbrauch abrechnen. Die restlichen 30 bis 50 Prozent werden meist entsprechend der Wohnfläche verteilt. Berechnet wird ein Zeitraum von einem Jahr, wobei es nicht zwingend ein Kalenderjahr sein muss.
Kostentreiber
Oft zahlen Mieter zu viel, weil Heizungsanlagen veraltet sind, unwirtschaftlich arbeiten oder Häuser nicht genügend gedämmt sind. Häufig sind außerdem die Heiznebenkosten viel zu hoch. Hinzu kommen Fehler bei der Abrechnung.
Häufige Fehler
Verspätete Abrechnung, falscher Verteilerschlüssel, zu Unrecht geschätzte Verbräuche, bei einem Mieterwechsel falsch verteilte Kosten zwischen ein- und ausziehendem Mieter. Viele Vermieter setzen zudem die Wohnfläche zu hoch an. Auch dürfen Heizkosten für leer stehende Wohnungen im Haus nicht auf alle Mieter umgelegt werden.
Belege
Mieter haben das Recht, beim Vermieter Einsicht in die Belege zu nehmen. Sie müssen sich dazu innerhalb von vier Wochen melden. Der Vermieter muss erlauben, dass Mieter sich Notizen machen oder Unterlagen fotografieren. Er kann die Belege auch als Fotokopien versenden.
Prüfen
Hilfe beim Prüfen der Rechnung bietet der örtliche Mieterverein: www.mieterbund.de. Auch mit einem Heizgutachten auf www.heizspiegel.de lässt sich die Heizkostenabrechnung checken. Bis zur Klärung der Fragen muss nicht gezahlt werden. Bei offenkundigen Fehlern kann eine neue Abrechnung verlangt werden.
-
- Wer seine Heizanlage fachmännisch optimieren lässt, senkt den Energieverbrauch. Was der „hydraulische Abgleich“ bringt – und wie Sie selbst Heizkosten reduzieren.
-
- Wer muss räumen und streuen? Wer haftet für Ausrutscher? Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest erklären die Regeln für den Winterdienst und wie Sie Steuern sparen.
-
- Mit kleinen Tricks lassen sich Strom- und Heizkosten um mehr als 1 000 Euro im Jahr senken. Das zeigen Testanalysen und Berechnungen der Stiftung Warentest.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
ich bin enttäuscht von der firma techem
unübersichtliche Angebote ,
und lange wartezeiten töten nerven ....
gibt es ein Anbieter im Rhein Main gebiet (ffm ) der zuverlässig , übersichtlich und guenstig ist ??
Wir haben eine Erdgasheizung, die braucht keinen Schornsteinfeger, unser Schornsteinfegerschaden beträgt jedes Jahr ungefähr 60 €. ---
Dr. Dr. Horst Poller von Haus & Grund Württemberg hat die Schornsteinfeger ein Symbol für nutzlose Beschäftigung, für Monopolisten und für Lobbyisten genannt. ---
Siehe: http://www.sueddeutsche-wohnwirtschaft.de/sites/artikel.php?artikel_id=126 ---
Minister Junghanns, CDU, hat im Bundesrat zugegeben, dass es nicht um unsere hochmoderne Heiztechnik geht, sondern um die Einkommen der Schornsteinfeger: ---
"Mit der forcierten Modernisierung der Feuerungsanlagen mindert sich laufend auch das Volumen ihrer Arbeit. ...
Dazu gehört es, dafür Sorge zu tragen, dass die neue Gebührenordnung nicht zu massiven Einkommensverlusten führt." ---
Siehe: Plenarprotokoll 858, 15.Mai 2009 ---
Joachim Datko - Ingenieur, Physiker ---
IG gegen das Schornsteinfegermonopol - Sektion Bayern ---
Portal : kontra-schornsteinfeger.de ---
Forum: schornsteinfeger-ko.d
Kommentar vom Autor gelöscht.