Die seit 1. Januar 2009 gültige neue Heizkostenverordnung bittet Verschwender verstärkt zur Kasse und belohnt Sparsame. Wurden die Heizkosten bisher häufig je zur Hälfte nach Verbrauch und nach Fläche oder Volumen der Wohnung verteilt, müssen viele Vermieter künftig 70 Prozent verbrauchsabhängig abrechnen. Verbindlich ist der 70:30-Schlüssel jetzt für Gebäude, die die Wärmeschutzverordnung von 1994 nicht erfüllen, mit Öl oder Gas beheizt werden, und bei denen die freiliegenden Verteilleitungen gedämmt sind. Für andere Gebäude gilt die bisherige Wahlfreiheit (50:50, 70:30 oder andere Verteilungen). Will der Eigentümer hier den Schlüssel ändern, muss er die Bewohner aber zu Beginn des Abrechnungszeitraums darüber informieren. Sind verbrauchsabhängige Einsparmöglichkeiten weitgehend ausgeschöpft – wie bei Passivhäusern – müssen die Kosten nicht mehr verbrauchsabhängig abgerechnet werden.
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