Jetzt müssen Mieter noch mehr aufpassen, wenn der Heizkosten-Ableser kommt. Viele Ableser sind nun mit Handcomputern ausgerüstet: Das Gerät liest die Daten selbsttätig ab und übermittelt sie direkt an die Zentrale. Der Mieter unterschreibt kein Protokoll mehr und weiß also nicht, welche Werte ausgelesen wurden. Damit will Viterra (ista), eine der großen Ablesefirmen, menschliche Fehler ausschließen, zum Beispiel Zahlendreher beim Eintragen durch den Kontrolleur.
Tipps: Mieter haben keinen Anspruch auf Ausdruck eines Protokolls. Notieren Sie die Zahlen daher selbst, am besten unter Zeugen. Bei Flüssigkeitsröhrchen wird am untersten Punkt des etwas gewölbten Pegels abgelesen. Falls der Kontrolleur doch ein Protokoll vorlegt, kontrollieren Sie unbedingt vor der Unterschrift die Einträge sowie den Zählerstand. Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert (Landgericht Berlin, Az. 64 S 97/96).
„Den Ablesetermin muss die Firma etwa 10 bis 14 Tage vorher schriftlich ankündigen“, erklärt Dietmar Wall vom Deutschen Mieterbund. Ist der Mieter an diesem Tag verhindert und teilt dies rechtzeitig mit, darf die Firma für den zweiten Termin keine Zusatzkosten berechnen (Landgericht München I, Az. 12 O 7987/00). Denn der Mieter müsse zwar das Betreten seiner Wohnung erlauben, nicht aber, wenn er selbst nicht zu Hause ist.
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