Heiz­kosten Die häufigsten Fehler in den Abrechnungen

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Zwei Drittel der Heiz­kosten­ab­­rech­nungen sind fehler­haft oder ­zu­min­­dest klärungs­bedürftig. Das ergab die Über­prüfung von 1 046 Abrechnungen aus den Jahren 2011 bis 2017 durch die Verbraucherzentrale Rhein­land-Pfalz. Am häufigsten haperte es bei der Berechnung des Warm­wasser­anteils. In der Regel ist dafür ein Zähler vorge­schrie­ben, der den Energie­aufwand für die Warm­wasser­bereitung ­erfasst. Ihrer Pflicht zum Einbau kommen viele Eigentümer nicht nach. Fehler traten auch bei der Abrechnung des Heiz­ölver­brauchs auf. Zum Beispiel wurde bei auf Bestellung geliefertem Heizöl („nicht leitungs­gebundener Brenn­stoff“) der Anfangs- und der Rest­bestand nicht richtig erfasst und der Verbrauch nicht korrekt berechnet. Eine Check­liste zur Prüfung der eigenen Heiz­kosten­abrechnung gibts online (ssl.marktwaechter.de).

Heiz­kosten - Die häufigsten Fehler in den Abrechnungen

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Profilbild Stiftung_Warentest am 17.01.2023 um 11:51 Uhr
Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten

@BSM_BMPS: Gab es zuvor eine anderslautende Vereinbarung, kann der Vermieter für die Zukunft durch Erklärung in Textform eine anderweitige Abrechnung durchführen. Die Erklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig. www.test.de/Nebenkostenabrechnung-So-pruefen-Mieter-die-Betriebskostenabrechnung-4234442-0/

BSM_BMPS am 17.01.2023 um 11:16 Uhr
Aufteilung der Heizkosten

Unser Vermieter hat mündlich angekündigt, die Heizkosten künftig im Verhältnis 30 (Grundkosten) zu 70 (Verbrauch) abzurechnen. Bisher hat er 50:50 abgerechnet. An der Heizanlage etc. sind keine Veränderungen vorgenommen worden. Es handelt sich um ein dreistöckiges Haus mit drei Mietwohnungen, die jeweils ein Stockwerk belegen. Die Änderung geht auf die Mieterin im mittleren Stockwerk zurück.
Frage: Geht das überhaupt? Was ist zu beachten?

Darwin180 am 24.09.2018 um 12:26 Uhr

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