Heizkessel Austausch nicht immer eine Modernisierung

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Ein neuer energiesparender Heizkessel kann als energetische Modernisierung eines Miets­hauses gelten. Die Kosten des Austauschs darf der Vermieter dann auf die Mieter umlegen.

Allerdings gilt das nicht auto­matisch, wie eine Vermieterin in Berlin fest­stellen musste. Sie tauschte einen 28 Jahre alten Heizkessel aus, den sie zwei Jahre später hätte still­legen müssen. Eine Modernisierung kündigte sie den Mietern nicht an – anders als vorgeschrieben.

Die Maßnahme hätte als energetische Modernisierung durch­gehen können, befand das Land­gericht Berlin. Das Gericht sah in diesem Fall aber das Alter und die Unzu­verlässig­keit des Heizkessels, der zuvor mehr­fach ausgefallen war, als Indizien dafür an, dass unter diesen Umständen ohne Austausch eine Instandhaltung fällig gewesen wäre. Die Vermieterin hätte zumindest die Instandhaltungs­kosten von denen der Modernisierung abziehen müssen (Az. 64 S 73/17). Die Miet­erhöhung sei daher unwirk­sam.

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