Verheiratete können oft erheblich Steuern sparen – dem Ehegattensplitting sei Dank. Die Eheleute können sich bei der Einkommensteuer zusammen veranlagen lassen. „Dafür werden zunächst die zu versteuernden Einkommen beider Partner zusammengerechnet und dann halbiert, also ‚gesplittet‘. Von diesem halben Betrag wird die Einkommensteuer berechnet, die dann wieder verdoppelt wird“, erklärt Sybill Offergeld, Fachanwältin für Familienrecht in Berlin.
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Grundfreibeträge voll ausnutzen
Der Tarif bringt echte Vorteile, wenn ein Partner mehr verdient als der andere. Gerade bei Familien, in denen einer Vollzeit und der andere der Kinder wegen Teilzeit arbeitet, ist das oft der Fall. „Beide Grundfreibeträge lassen sich voll ausnutzen und das Paar stößt insgesamt in nicht so hohe Steuersätze vor“, sagt Rechtsanwältin Offergeld. Nur wenn beide Partner etwa gleich viel verdienen, lohnt sich eine Heirat aus rein einkommensteuerlichen Gründen nicht.
Schenkung- und Erbschaftsteuer
Eine Hochzeit ist aber auch für die Schenkung- und die Erbschaftsteuer relevant. Die Steuer wird erhoben, wenn Vermögen ohne Gegenleistung von einem zum anderen wandert. Verheiratete, die sich gegenseitig etwas schenken oder vererben, haben den höchstmöglichen steuerlichen Freibetrag von 500 000 Euro. Das bedeutet, dass Erbschaft- und Schenkungsteuer überhaupt erst fällig werden, wenn dieser Betrag überschritten wird. Und auch dann haben Ehepartner Vorteile. Die für sie geltenden Steuersätze sind niedriger als die von Unverheirateten: Je nach Höhe der Erbschaft oder Schenkung sind es für Verheiratete zwischen 7 und 30 Prozent, für Paare ohne Trauschein 30 bis 50 Prozent.
Hinterbliebenenschutz für Ehepartner
Stirbt einer der Eheleute, erhält der andere unter Umständen eine Witwen- beziehungsweise Witwerrente. Ein solcher Anspruch kann bestehen, wenn der verstorbene Partner Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat. Die Hinterbliebenenrente hängt von der Dauer und der Höhe der geleisteten Beiträge ab und ist meist nicht allzu hoch. Aber immerhin besteht überhaupt ein Anspruch, der unverheirateten Paaren verwehrt bleibt.
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Kostenfreie Mitversicherung möglich
Wenn einer der Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist, kann der andere unter Umständen kostenlos mitversichert werden. Das geht, wenn er selbst nur ein geringes Einkommen hat. Wie hoch die Einkommensgrenze ist, hängt von der Art der Beschäftigung ab. Für Familienmitglieder mit Minijob gilt eine Grenze von 455 Euro monatlich. Statt zwei Versicherungsbeiträge müssen Ehepaare dann nur einen bezahlen. Das spart viel Geld.
Beamte bekommen Gehaltszuschläge
Das monatliche Einkommen von Beamten kann steigen, wenn sie heiraten – und auch, wenn sie Kinder bekommen. Nach den Vorschriften zur Beamtenbesoldung kommt dann nämlich zu ihrem Grundgehalt ein Familienzuschlag hinzu. Ob es diesen gibt, hängt vom Bundesland ab, bei dem der Beamte beschäftigt ist.
Kommentarliste
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Bei (Finanz-)test werden aus meiner Sicht viel zu sehr die Vorteile der Eheschließung in den Vordergrund gestellt. Wohl kaum jemand weiß wirklich über die finanziellen Folgen einer Scheidung nach mehrjähriger Ehe mit Kindern, Haus etc. Bescheid. Wer weiß schon, dass derjenige, bei dem die Kinder nicht dauernd leben, ganz allein für alle Lebenshaltungskosten der Kinder aufkommen muss...
Tatsache ist allerdings, dass ein großer Anteil der Ehen heutzutage früher oder später geschieden wird. Dann verkehren sich alle finanziellen Vorteile oft ins Gegenteil. Angesichts der Summen, um die es dann geht, kann man über kleine Steuer- oder Zinsvorteile nur noch lächeln.
Der folgende Bericht gibt einen kleinen Einblick:
https://www.xing.com/news/klartext/die-unterhaltszahlungen-treiben-mich-in-die-armut-2149
Es sollte vor der Eheschließung gewarnt werden - zumindest sollte aber aufgeklärt werden und vorgestellt werden, wie ein Zusammenleben ohne Trauschein finanziell gut gestaltet werden kann
@Kohchang: Stirbt bei kinderlosen Ehepaaren ein Partner ohne dass es ein Testament gibt, so sieht die gesetzliche Erbfolge vor, dass neben dem verbliebenen Ehepartner die Eltern des Verstorbenen sowie dessen Geschwister ebenfalls erben. Sind Eltern und Geschwister nicht vorhanden, so werden die Großeltern des/der Verstorbenen Teil der Erbengemeinschaft. (dda)
Kommentar vom Autor gelöscht.
@JMYhdrx: Der Wohnsitz des Paares bestimmt, welches Ehe- und Scheidungsrecht für das Paar gilt. Das gilt auch für das Erbrecht, soweit das Paar keine anderslautende Regelung in einem notariellen Ehevertrag trifft und beide aus der EU kommen. Der Ratgeber "Sich trauen" widmet sich in einem Kapitel den Fragen binationaler Ehen: www.test.de/shop/steuern-recht/sich-trauen-sp0428/?ft=download-2001. Unter dem folgenden Link finden Sie einen Artikel zur Harmonisierung des EU-Rechts: www.test.de/Testament-Wie-sich-ein-Wegzug-aus-Deutschland-erbrechtlich-auswirkt-4852816-0. Kommt ein Partner aus einem Nicht-EU-Land wird es komplizierter Da muss man sich für jedes Land konkret anschauen, unter welchen Bedingungen welches Erbrecht Anwendung findet. (maa)
Bei rund 2,5 Millionen Ehepaaren in Deutschland ist mindestens ein Partner Ausländer. Wie gestaltet sich die Anwendbarkeit des deutschen Rechts (Güterrecht / Erbschaft) für solche Paare? Wird das durch den Wohnsitz bestimmt? Oder durch das Recht des Landes in dem die Eheschließung stattfand? Oder ist die Nationalität der Ehepartner entscheidend?