
Verliebt, verlobt, verheiratet. Sorgt eine Ehe wirklich für finanzielle Sicherheit? © Westend61 / caiaimage / Andy Roberts
Eine Hochzeit bringt neben rechtlichen und steuerlichen Vorteilen auch Pflichten mit sich. Was dabei zu beachten ist – und wie auch Unverheiratete Partner und Kinder absichern können.
Hochzeit, Heirat – weiterführende Informationen
Alles Wissenswerte rund um die Heirat – in einem Buch

Alle wichtigen rechtlichen und finanziellen Fragen, die vor dem Gang zum Standesamt und während der Ehe auftauchen, behandelt ausführlich unser Ratgeber Sich trauen. Das Buch hat 176 Seiten, kostet 19,90 Euro (kostenlose Lieferung) und als E-Book 14,99 Euro.
Rechte und Pflichten
Es gibt vieles, was für eine Heirat spricht. Denn das Grundgesetz schützt Ehe und Familie, weshalb Eheleute und in weiten Teilen auch eingetragene Lebenspartner rechtlich besonders umgarnt werden. Das zeigt sich nicht nur im alltäglichen Leben, zum Beispiel bei der jährlichen Einkommensteuererklärung oder bei der Pflicht zum gegenseitigen Unterhalt. Auch wenn einer der Eheleute stirbt, ist der andere abgesichert: Verheiratete haben ein gesetzliches Erbrecht, Unverheiratete gehen ohne Testament oder Erbvertrag leer aus.
Tipp: Alle entscheidenden Fragen rund ums Thema Erben beantwortet unser Special So regeln Sie Ihr Erbe nach Ihren Wünschen.
Heiraten – unser Rat
- Abwägen.
- Eine Ehe sichert die Partner finanziell ab, hat steuerliche Vorteile und schafft einen Platz in der gesetzlichen Erbfolge. Sie kann aber auch Nachteile haben – vor allem dann, wenn sie nicht hält. Die Pflicht zum Unterhalt führt nach der Trennung oft zu Streit.
- Rechnen.
- Wenn Sie auch aus steuerlichen Gründen heiraten, sollten Sie erst einmal rechnen. Ersparnisse sind dann am größten, wenn einer deutlich weniger verdient als der andere. Eine Heirat kann jährlich bis zu 10 000 Euro mehr an verfügbarem Einkommen bringen (bmf-steuerrechner.de).
- Regeln.
- Mit einem Ehevertrag können Paare zum Beispiel von den gesetzlichen Vorgaben zur Unterhaltspflicht im Falle einer Trennung abweichen und einen für beide gerechteren Ausgleich vereinbaren.
Heirat – steuerliche, rechtliche, finanzielle Vorteile
Verheiratete können oft erheblich Steuern sparen – dem Ehegattensplitting sei Dank. Die Eheleute können sich bei der Einkommensteuer zusammen veranlagen lassen. „Dafür werden zunächst die zu versteuernden Einkommen beider Partner zusammengerechnet und dann halbiert, also ‚gesplittet‘. Von diesem halben Betrag wird die Einkommensteuer berechnet, die dann wieder verdoppelt wird“, erklärt Sybill Offergeld, Fachanwältin für Familienrecht in Berlin.
Tipp: Single, mit Partner oder Ex? Die richtige Steuerklasse für jede Lebenslage finden Sie mit unserem Special Das ist Ihre optimale Steuerklasse.
Grundfreibeträge voll ausnutzen
Der Tarif bringt echte Vorteile, wenn ein Partner mehr verdient als der andere. Gerade bei Familien, in denen einer Vollzeit und der andere der Kinder wegen Teilzeit arbeitet, ist das oft der Fall. „Beide Grundfreibeträge lassen sich voll ausnutzen und das Paar stößt insgesamt in nicht so hohe Steuersätze vor“, sagt Rechtsanwältin Offergeld. Nur wenn beide Partner etwa gleich viel verdienen, lohnt sich eine Heirat aus rein einkommensteuerlichen Gründen nicht.
Schenkung- und Erbschaftsteuer
Eine Hochzeit ist aber auch für die Schenkung- und die Erbschaftsteuer relevant. Die Steuer wird erhoben, wenn Vermögen ohne Gegenleistung von einem zum anderen wandert. Verheiratete, die sich gegenseitig etwas schenken oder vererben, haben den höchstmöglichen steuerlichen Freibetrag von 500 000 Euro. Das bedeutet, dass Erbschaft- und Schenkungsteuer überhaupt erst fällig werden, wenn dieser Betrag überschritten wird. Und auch dann haben Ehepartner Vorteile. Die für sie geltenden Steuersätze sind niedriger als die von Unverheirateten: Je nach Höhe der Erbschaft oder Schenkung sind es für Verheiratete zwischen 7 und 30 Prozent, für Paare ohne Trauschein 30 bis 50 Prozent.
Hinterbliebenenschutz für Ehepartner
Stirbt einer der Eheleute, erhält der andere unter Umständen eine Witwen- beziehungsweise Witwerrente. Ein solcher Anspruch kann bestehen, wenn der verstorbene Partner Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat. Die Hinterbliebenenrente hängt von der Dauer und der Höhe der geleisteten Beiträge ab und ist meist nicht allzu hoch. Aber immerhin besteht überhaupt ein Anspruch, der unverheirateten Paaren verwehrt bleibt.
Tipp: Umfassende Informationen zum Thema Hinterbliebenenrente finden Sie in unserem Special Witwenrente.
Kostenfreie Mitversicherung möglich
Wenn einer der Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist, kann der andere unter Umständen kostenlos mitversichert werden. Das geht, wenn er selbst nur ein geringes Einkommen hat. Wie hoch die Einkommensgrenze ist, hängt von der Art der Beschäftigung ab. Für Familienmitglieder mit Minijob gilt eine Grenze von 455 Euro monatlich. Statt zwei Versicherungsbeiträge müssen Ehepaare dann nur einen bezahlen. Das spart viel Geld.
Beamte bekommen Gehaltszuschläge
Das monatliche Einkommen von Beamten kann steigen, wenn sie heiraten – und auch, wenn sie Kinder bekommen. Nach den Vorschriften zur Beamtenbesoldung kommt dann nämlich zu ihrem Grundgehalt ein Familienzuschlag hinzu. Ob es diesen gibt, hängt vom Bundesland ab, bei dem der Beamte beschäftigt ist.
Unterhalt: Eheleute unterstützen sich finanziell
„Eheleute sind sich zu gegenseitigem Unterhalt verpflichtet“, sagt Rechtsanwältin Offergeld. Der spielt nicht erst bei einer Scheidung eine Rolle, sondern auch im Ehealltag. Verliert der eine Partner zum Beispiel seinen Job oder kann er aus gesundheitlichen Gründen zeitweise nicht als Selbstständiger arbeiten, muss der andere ihn im täglichen Leben finanziell unterstützen, Lebensmittel oder Kleidung oder die Miete für die gemeinsame Wohnung allein zahlen. „Diese Pflicht gilt für alle Lebensmodelle und Rollenverteilungen“, sagt Offergeld. „Der eine kann dem anderen Unterhalt leisten, indem er arbeitet und Geld verdient, aber auch, indem er den Haushalt führt oder die Kinder großzieht.“
Bedarfsgemeinschaft bei Unverheirateten
Auch Unverheiratete bilden oft eine Bedarfsgemeinschaft. Dann müssen sie sich gegenseitig in finanziellen Notlagen unterstützen und den Lebensunterhalt gemeinsam bestreiten. Das ist der Fall, wenn das Paar länger als ein Jahr zusammenwohnt.
Kinder: Vorteile für verheiratete Eltern
Vater von Gesetzes wegen
Eine Eheschließung hat auch familienrechtliche Folgen. Heiratet ein Paar und bekommt dann ein Kind, gilt der Ehemann von Gesetzes wegen als Vater – selbst dann, wenn er es biologisch gar nicht ist.
Gemeinsames Sorgerecht
Verheiratete Eltern haben automatisch das gemeinsame Sorgerecht für das Kind. Bei Unverheirateten liegt das Sorgerecht zunächst allein bei der Mutter und kann nur durch eine Erklärung der Eltern auf beide übergehen (zu den Details der elterlichen Sorge).
Stiefkindadoption
Wenn einer der Ehepartner schon ein Kind hat, kann der andere es adoptieren – im Rahmen einer Stiefkindadoption. Unverheirateten steht dieser Weg zwar mittlerweile auch offen, das Paar muss allerdings seit mindestens vier Jahren eheähnlich zusammenleben oder bereits ein gemeinsames Kind haben, das im selben Haushalt lebt.
Finanztest Spezial Familien-Set

Das Familien-Set von Finanztest bietet auf 160 Seiten Rechts- und Finanztipps für junge Familien. Es beantwortet unter anderem folgende Fragen:
- Welche Rechte gelten in Schule und Kita?
- Können wir es uns leisten, eine Wohnung zu kaufen?
- Welche Versicherungen brauchen wir?
Darüber hinaus gibt es Musterbriefe, Checklisten und Formulare wie die Patientenverfügung. Das Familien-Set ist als PDF für 10,90 Euro im test.de-Shop erhältlich.
Krankheit: Ihre Rechte, wenn der Partner erkrankt
Nach der Heirat gehören Eheleute zu den Angehörigen des jeweils anderen. Wird der eine Ehepartner in einen Unfall verwickelt oder erkrankt er schwer, erhält der andere im Krankenhaus daher meist leichter Auskunft über den Gesundheitszustand. Ein Arzt hat zwar eine Schweigepflicht über alle Belange, die seinen Patienten betreffen. Hat der Patient den Arzt von dieser Pflicht aber ausdrücklich oder mutmaßlich entbunden, darf er Auskunft geben. Bei Angehörigen kann der Arzt in der Regel sicher sein, dass der Patient möchte, dass sie über seinen Gesundheitszustand informiert werden.
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung dennoch wichtig
Das heißt aber nicht, dass ein Partner sämtliche Entscheidungen für den Verunglückten oder Erkrankten treffen darf. Auch Eheleute sind gut damit beraten, sich gegenseitig Vorsorgevollmachten zu erteilen und jeweils eine Patientenverfügung auszufüllen, um ihre Wünsche festzuhalten. Alle Tipps dazu im großen Vorsorge-Set der Stiftung Warentest.
Erben: Eheleute haben Platz in der Erbfolge

Neben dem Ehepartner gibt es viele weitere mögliche Erben – zum Beispiel Kinder oder auch Eltern des Verstorbenen. © Martin Burgdorff
Ehepartner sind nach dem Tod des jeweils anderen erbberechtigt. Das regelt die gesetzliche Erbfolge, die immer dann gilt, wenn es keine letztwillige Verfügung – etwa ein Testament – gibt. Mit einem Testament kann ein Partner dem anderen auch mehr oder weniger zusprechen, als es das Gesetz vorsieht. Aber auch die gesetzliche Erbfolge allein sichert den länger lebenden Partner ein Stück weit ab. Der Ehepartner erbt die Hälfte des Nachlasses, wenn das Paar in Zugewinngemeinschaft verheiratet war und es Kinder gibt, die ebenfalls erben. Diese bekommen zusammen die andere Hälfte der Erbschaft.
Tipp: Alle Details im Special So regeln Sie Ihr Erbe nach Ihren Wünschen.
Zugewinngemeinschaft der Eheleute
Zugewinngemeinschaft ist der Güterstand, der für Eheleute von Gesetzes wegen gilt. Davon abweichen können sie durch Erklärung vor einem Notar. Gibt es keine Kinder, erbt der länger lebende Partner beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft neben den Eltern des Verstorbenen drei Viertel des Nachlasses. Bei Unverheirateten ist der länger lebende Partner von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen und geht leer aus, wenn der andere stirbt. Die einzige Möglichkeit, das zu verhindern: Die Partner müssen sich in einer letztwilligen Verfügung gegenseitig bedenken.
Unverheiratet: So sichern Sie Partner und Kinder ab
Kinder absichern
Für Unverheiratete gelten zwei Besonderheiten: Väter müssen für ihre Kinder die Vaterschaft anerkennen, weil sie nicht von Gesetzes wegen als Vater gelten. Eltern müssen klären, ob auch der Vater das Sorgerecht fürs Kind haben soll. Denn bei Unverheirateten liegt das Sorgerecht zunächst allein bei der Mutter.
Tipp: Als werdender Vater können Sie die Vaterschaft schon während der Schwangerschaft anerkennen. Beim Jugendamt geht das oft kostenfrei. Dort können Sie auch gleichzeitig die Sorgerechtserklärung abgeben. Das müssen beide Partner gemeinsam tun.
Kein Anspruch auf Unterhalt
Wenn sich ein unverheiratetes Paar trennt, haben die Partner keinen Anspruch auf Unterhaltszahlungen. Eine Ausnahme gilt, wenn das Paar ein gemeinsames Kleinkind hat, um das sich der eine Partner zu Hause kümmert und deshalb nicht erwerbstätig sein kann. In einem solchen Fall muss ihm der andere Betreuungsunterhalt zahlen.
Tipp: Die Partner sollten für den Fall der Trennung Ausgleichszahlungen vereinbaren, zum Beispiel in einem Partnerschaftsvertrag.
Unverheiratete und der Mietvertrag
Wer in einer Wohnung oder einem Haus lebt, ist nicht unbedingt Mieter mit allen Rechten und Pflichten. Dazu muss er den Mietvertrag unterschrieben haben.
Tipp: Wenn das Paar die Wohnung gemeinsam bezieht, sollten beide Partner den Mietvertrag unterzeichnen.
Vorsorgefragen regeln
Unverheiratete können es schwer haben, in Notsituationen wie bei Krankheit und Unfall Auskünfte vom Klinikpersonal zu bekommen.
Tipp: Damit Sie vertretungsbefugt sind, sollten Sie sich gegenseitig mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen. Halten Sie zusätzlich in einer Patientenverfügung Ihre Wünsche fest. All das gelingt ganz leicht mit dem Vorsorge-Set der Stiftung Warentest.
Testament
Unverheiratete haben keinen Platz in der gesetzlichen Erbfolge. Mit einem Testament kann der eine den anderen Partner zum Erben machen und das Gesetz aushebeln.
Tipp: Wenn Sie sich gegenseitig zum Erben einsetzen wollen, können Sie das per Testament oder notariellem Erbvertrag tun. Ein Testament kann der eine Partner ohne das Wissen des anderen ändern, den Erbvertrag nicht.
Gewusst wie: Heirat anmelden

© Westend61 / Rita Modl
Der Tag der Hochzeit will gut vorbereitet sein. Damit Sie und Ihr Partner sich das Ja fürs Leben geben können, müssen Sie die Eheschließung zuvor persönlich beim Standesamt anmelden. „Das Aufgebot bestellen“ hieß das früher. Das Amt prüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen für Ihre Trauung gegeben sind.
Das benötigen Sie
- Reisepass oder Personalausweis
- Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- Geld für die Anmeldegebühr (zirka 40 bis 60 Euro)
Schritt 1: Termin finden
Überlegen Sie sich zunächst, wann und wo Sie heiraten wollen. Die Anmeldung der Eheschließung gilt für ein halbes Jahr. Das heißt, frühestens sechs Monate vor Ihrem Wunschdatum können Sie Ihre Trauung anmelden. Wollen Sie an einem begehrten Termin heiraten, etwa einem 11. November, beeilen Sie sich. Erkundigen Sie sich, ob das Standesamt auch Reservierungen für Termine annimmt.
Schritt 2: Persönlich anmelden
Egal, wo Sie heiraten: Ihre Heirat müssen Sie im Standesamt Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes oder dem Ihres Partners persönlich anmelden. Holen Sie sich einen Termin dafür. Falls einer von Ihnen oder Sie beide dann verhindert sind, kann ein Partner den anderen oder beide eine andere Person bevollmächtigen. Vordrucke sind im Internet. Verhinderte müssen die Niederschrift der Anmeldung aber später beim Standesamt unterzeichnen.
Schritt 3: Unterlagen klären
Stellen Sie die nötigen Unterlagen zusammen. Als deutsche Staatsangehörige brauchen Sie Ihre Reisepässe oder Personalausweise. Erforderlich ist je auch eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde mit Angabe des Familienstandes. Zudem benötigen beide jeweils eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, neu ausgestellt vom jeweiligen Standesamt des Geburtsortes. Weitere Papiere sind nötig, wenn einer schon verheiratet war, für Kinder aus einer früheren Ehe sorgeberechtigt ist, eingebürgert wurde oder im Ausland geboren ist. Einzelheiten können Sie telefonisch oder per E-Mail im Standesamt erfragen.
Schritt 4: Die Kosten checken
Wenn Sie die Eheschließung anmelden, bespricht der Standesbeamte mit Ihnen auch die Einzelheiten der Zeremonie. Die Kosten für die Anmeldung der Eheschließung sind nicht einheitlich. Sie betragen in Berlin zum Beispiel 40 Euro, wenn beide Partner die deutsche Staatsangehörigkeit haben. In Hamburg sind es 53,50 Euro und in Dortmund 61 Euro.
Dieses Special ist erstmals am 18. April 2017 auf test.de erschienen. Es wurde am 21. Juli 2020 aktualisiert.
-
Ehegattensplitting Diese Steuervorteile bringt eine Heirat
- Die Ehe zahlt sich für viele Paare aus – wenn die Gehälter unterschiedlich hoch sind. Mehr Netto sichern sich Paare mit clever kombinierten Steuerklassen nach der Heirat.
-
Arbeitsrecht Wann Ihnen Sonderurlaub zusteht
- Wer heiratet oder Vater wird, muss dafür nicht zwingend Urlaubstage abzwacken. Es kann Sonderurlaub geben, also eine bezahlte Freistellung – wann dies infrage kommt.
-
Erbrecht Zehn Irrtümer rund ums Erbe
- Ob Erbfolge oder Steuern: Wir räumen mit den häufigsten Irrtümern auf und erklären, was im Erbfall gilt – damit Ihr Vermögen so vererbt wird, wie Sie es sich wünschen.
4 Kommentare Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Bei (Finanz-)test werden aus meiner Sicht viel zu sehr die Vorteile der Eheschließung in den Vordergrund gestellt. Wohl kaum jemand weiß wirklich über die finanziellen Folgen einer Scheidung nach mehrjähriger Ehe mit Kindern, Haus etc. Bescheid. Wer weiß schon, dass derjenige, bei dem die Kinder nicht dauernd leben, ganz allein für alle Lebenshaltungskosten der Kinder aufkommen muss...
Tatsache ist allerdings, dass ein großer Anteil der Ehen heutzutage früher oder später geschieden wird. Dann verkehren sich alle finanziellen Vorteile oft ins Gegenteil. Angesichts der Summen, um die es dann geht, kann man über kleine Steuer- oder Zinsvorteile nur noch lächeln.
Der folgende Bericht gibt einen kleinen Einblick:
https://www.xing.com/news/klartext/die-unterhaltszahlungen-treiben-mich-in-die-armut-2149
Es sollte vor der Eheschließung gewarnt werden - zumindest sollte aber aufgeklärt werden und vorgestellt werden, wie ein Zusammenleben ohne Trauschein finanziell gut gestaltet werden kann
@Kohchang: Stirbt bei kinderlosen Ehepaaren ein Partner ohne dass es ein Testament gibt, so sieht die gesetzliche Erbfolge vor, dass neben dem verbliebenen Ehepartner die Eltern des Verstorbenen sowie dessen Geschwister ebenfalls erben. Sind Eltern und Geschwister nicht vorhanden, so werden die Großeltern des/der Verstorbenen Teil der Erbengemeinschaft. (dda)
Kommentar vom Autor gelöscht.
@JMYhdrx: Der Wohnsitz des Paares bestimmt, welches Ehe- und Scheidungsrecht für das Paar gilt. Das gilt auch für das Erbrecht, soweit das Paar keine anderslautende Regelung in einem notariellen Ehevertrag trifft und beide aus der EU kommen. Der Ratgeber "Sich trauen" widmet sich in einem Kapitel den Fragen binationaler Ehen: www.test.de/shop/steuern-recht/sich-trauen-sp0428/?ft=download-2001. Unter dem folgenden Link finden Sie einen Artikel zur Harmonisierung des EU-Rechts: www.test.de/Testament-Wie-sich-ein-Wegzug-aus-Deutschland-erbrechtlich-auswirkt-4852816-0. Kommt ein Partner aus einem Nicht-EU-Land wird es komplizierter Da muss man sich für jedes Land konkret anschauen, unter welchen Bedingungen welches Erbrecht Anwendung findet. (maa)
Bei rund 2,5 Millionen Ehepaaren in Deutschland ist mindestens ein Partner Ausländer. Wie gestaltet sich die Anwendbarkeit des deutschen Rechts (Güterrecht / Erbschaft) für solche Paare? Wird das durch den Wohnsitz bestimmt? Oder durch das Recht des Landes in dem die Eheschließung stattfand? Oder ist die Nationalität der Ehepartner entscheidend?