
Steuerabzug: Wer wegen Krankheit im Heim lebt, kann die Kosten absetzen.
Erben wollten für ihre inzwischen verstorbene Mutter und deren Mann durchsetzen, dass das Finanzamt höhere Heimkosten des Ehepaares als Krankheitskosten anerkennt. Die Behörde hatte die rund 28 000 Euro Kosten des Ehepaares um die Ersparnis für den aufgelösten Haushalt gekürzt – und zwar doppelt. Das ist rechtens, entschied der Bundesfinanzhof (BFH). Das Finanzamt kann pro Heimbewohner eine Haushaltsersparnis von 9 000 Euro (2017: 8 820 Euro) abziehen. Bedingung: Der eigene Haushalt wurde aufgelöst (Az. VI R 22/16). Damit das Finanzamt Heimkosten überhaupt anerkennt, müssen sie krankheitsbedingt sein. Ein ärztliches Attest genügt als Nachweis – auch im Nachhinein. Es muss nicht vom Amtsarzt sein.
So rechnet ein Ehepaar für 2018
So rechnet ein Ehepaar für 2018 | |
So rechnet ein Ehepaar für 2018 | |
Ein Ehepaar mit 40 000 Euro Gesamteinkünften kommt 2018 für 30 000 Euro Heimkosten auf. | |
Krankheitsbedingte Heimkosten | 30 000 Euro |
Haushaltsersparnis 2 x 9 000 Euro | − 18 000 Euro |
Bleiben | 12 000 Euro |
Zumutbare Belastung | − 1846 Euro |
Außergewöhnliche Belastung | 10 154 Euro |
Die 10 154 Euro bringen dem Paar inklusive Soli rund 2 669 Euro Steuerrabatt. Der Betrag für die zumutbare Belastung ist unter den haushaltsnahen Dienstleistungen absetzbar. Das bringt weitere 369 Euro Ersparnis.