Auch wenn die Zettelwirtschaft bequemer ist: Im Notfall ist es hilfreich, wenn wichtige Unterlagen schnell griffbereit und geordnet abgelegt sind. Am besten so, dass auch Verwandte oder Freunde durchblicken, wenn der Besitzer zum Beispiel wegen Krankheit sie nicht selber herauskramen kann.
Ausweis, Pass, Führerschein: Sie müssen lebenslang aufbewahrt werden. Bei Verlust kann es helfen, wenn Kopien dieser Papiere im Ordner sind. Dort hinein gehören auch Geburts- und Heiratsurkunden sowie Sterbeurkunden von Angehörigen, außerdem Zeugnisse und Ausbildungsurkunden.
Gehaltsabrechnungen, Arbeitsverträge, Rentenversicherungsnachweise: Sie sollten mindestens bis zur Rente archiviert werden. Zwar sind die entsprechenden Daten auch beim Rentenversicherungsträger gespeichert. Doch falls dort irgend etwas schief geht, kann der Versicherte mit solchen Belegen seine Berufstätigkeit nachweisen. Auch Studienbescheinigungen sollten so lange aufbewahrt werden.
Kontoauszüge: Hier gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Doch falls sich herausstellt, dass die Bank unberechtigt Gebühren abgebucht hat und Sie diese zurückverlangen, gelten bis zu 30 Jahre Gewährleistung, ebenso bei Spar- und Kreditverträgen. Zwar speichern die Geldinstitute Kontodaten zehn Jahre lang, doch für nachträgliche Auszüge nehmen sie hohe Gebühren.
Steuerbescheide: Das Finanzamt kann zehn Jahre rückwirkend steuerrelevante Belege fordern. Also sollten Sie Steuerbescheide und Kopien der Erklärungen so lange zu Hause haben. Legen Sie eine Sammelmappe an für Quittungen und Belege, die Sie bei der nächsten Steuererklärung einreichen können.
Kassenbons, Garantien: Für Einkäufe gilt die gesetzliche Gewährleistung von sechs Monaten, ab 2002 mindestens zwei Jahre. Garantien können noch länger laufen. Auch auf Handwerkerleistungen gelten zwei Jahre Gewährleistungsfrist.
Immobilie: Sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit Haus- oder Wohnungskauf sollten Sie archivieren, ebenso Rechnungen für Reparaturen als Argumentationshilfe für Preisverhandlungen bei einem späteren Verkauf.
-
- Ist das wichtig? Kann das weg? Das fragen sich viele Menschen angesichts alter Unterlagen. Wir erklären, wie lange Sie Rechnungen, Verträge oder Auszüge aufheben sollten.
-
- Viele Angaben liegen den Finanzämtern elektronisch vor – als sogenannte E-Daten. Sie können fehlerhaft sein. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, besser genau prüfen.
-
- Für welche Mängel haften Händler? Welche Rechte haben Käufer, wenn der Verkäufer defekte Ware nicht repariert? Wir beantworten Fragen zu Garantie und Sachmängelhaftung.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.