Testergebnisse für Universa uni-medA-Exklusiv
Ergänzungstarife - Beitragsänderungen mit dem Alter 05/2017
Universa: uni-medA-Exklusiv 2 | Testurteil |
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Bewertung der Heilpraktikerleistungen
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gut (1,8) |
Bewertung der Brillenleistungen1
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gut (2,2) |
Bewertung der Zahnersatzleistungen
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- |
Produktmerkmale für Universa uni-medA-Exklusiv |
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Altersabhängiger Monatsbeitrag | |
Monatsbeitrag für Alter 43 Jahre | 46 Euro |
Monatsbeitrag für Alter 58 Jahre | 47 Euro |
Monatsbeitrag für Alter 73 Jahre | 45 Euro |
Monatsbeitrag für Kind 8 Jahre | 13 Euro |
Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen (Leistungsbeispiele) | |
Homöopathische Behandlung (263 Euro) | 216 Euro |
Akupunktur (834 Euro) | 636 Euro |
Tarifleistungen für Brillen (Leistungsbeispiele)1 | |
Einstärken-Brillen (6 in 12 Jahren) 1800 Euro | 1800 Euro |
Gleitsicht-Brillen (3 in 12 Jahren) 3600 Euro | 900 Euro |
Weitere Tarifleistungen | |
Naturheilverfahren durch Ärzte3 |
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Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen4 |
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Reiseimpfungen5 |
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Lasik6 |
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- sehr gut (0,5 - 1,5)
- gut (1,6 - 2,5)
- befriedigend (2,6 - 3,5)
- ausreichend (3,6 - 4,5)
- mangelhaft (4,6 - 5,5)
- ja
- nein
- = Entfällt.
Besonderheiten des Vertrags
A: Die Versicherungsgesellschaft unterliegt nicht der deutschen, sondern der Liechtensteiner Finanzaufsicht.
B: Ab Eintrittsalter 70 (vollendetes Lebensjahr) Einzelfallentscheidung des Versicherers (Direktionsanfrage).
C: Ab Eintrittsalter 61 (vollendetes Lebensjahr) Einzelfallentscheidung des Versicherers (Direktionsanfrage).
D: Mindesteintrittsalter 55 Jahre (Seniorentarif).
E: Höchsteintrittsalter 59 Jahre.
F: Höchsteintrittsalter 64 Jahre – es gilt das vollendete Lebensjahr.
G: Die Versicherungsgesellschaft kann den Vertrag innerhalb der ersten drei Jahre kündigen.
H: Ab Eintrittsalter 51 Jahre ist generell die Erstellung eines Zahnstatus auf Kosten des Antragsstellers erforderlich.
I: Mindesteintrittsalter 20 Jahre.
J: Die Versicherungsgesellschaft kann den Zahntarif Z-G innerhalb der ersten drei Jahre kündigen.
- 1
- Für Erwachsene ab 21 Jahren ohne Kassenanspruch.
- 2
- Der Tarif kann auch von Heilfürsorgeberechtigten abgeschlossen werden.
- 3
- Begrenzte Kostenerstattung für Naturheilverfahren, die die Gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt - einschließlich der verordneten Medikamente.
- 4
- Begrenzte Kostenübernahme für Untersuchungen, die die Gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur bei einem konkreten Krankheitsverdacht übernimmt (auch außerhalb von Naturheilverfahren).
- 5
- Vollständige oder begrenzte Kostenerstattung für Schutzimpfungen vor Auslandsreisen.
- 6
- Begrenzte Kostenerstattung für eine Sehschärfenkorrektur mittels Lasertechnologie.
- Stand:
- 01.03.2017