Gesetzlich Krankenversicherte müssen für Zahnersatz immer einen Eigenanteil zahlen, selbst wenn sie die Regelversorgung wählen. Die private Ergänzungsversicherung beteiligt sich an den Kosten. Den Höchstbonus seiner Kasse erhält, wer zehn Jahre lang Stempel im Bonusheft gesammelt hat.
Kassenkrone für 290 Euro
(Vollgusskrone aus edelmetallfreier Legierung)

© Stiftung Warentest
Für den Befund „1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone“ ist als Regelversorgung eine Krone aus einer Nichtedelmetall-Legierung (NEM) vorgesehen. Dieses Material kostet weniger als goldhaltige Legierungen. Da es sich um einen Seitenzahn im nicht sichtbaren Bereich (Unterkiefer, Zahn 5) handelt, übernimmt die Kasse keine Kosten für zahnfarbene Verblendungen. Die Regelversorgung wird nach kassenzahnärztlicher Abrechnungsweise für Arztleistungen (Bema) und für Laborleistungen (BEL) abgerechnet.
Gesamtkosten: 290 Euro
- Kassenzuschuss: 185 Euro (Festzuschuss 2017 mit Höchstbonus)
- Eigenanteil: 105 Euro
Ergänzungstarife mit Zahnersatzleistungen decken 47 bis 105 Euro
Krone plus privates Extra für 560 Euro
(Vollverblendete Metall-Keramik-Krone im nicht sichtbaren Bereich)
Es handelt sich um eine optisch schönere Versorgung für den gleichen Befund wie oben. Die Metallkrone wird mit zahnfarbener Keramik überzogen. Der Zahnarzt rechnet seine Leistung fast vollständig nach der privatzahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ) ab. Bei privater Abrechnung können Zahnärzte den Gebührensatz je nach Schwierigkeit der Behandlung steigern.
Zusammensetzung der Kosten:
- Material- und Laborkosten: 280 Euro (davon 140 Euro Regelversorgung, 140 Euro für die Verblendung)
- Zahnärztliche Leistungen: 280 Euro (davon 17 Euro Regelversorgung nach Bema, 263 Euro private Leistungen, berechnet nach GOZ mit dem 2,8-fachen Gebührensatz)
Gesamtkosten: 560 Euro Kassenzuschuss: 185 Euro (Festzuschuss 2017 mit Höchstbonus) Eigenanteil: 375 Euro.
Ergänzungstarife mit Zahnersatzleistungen decken 74 bis 319 Euro
Inlay für 600 Euro
(Dreiflächiges Keramik-Inlay)

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Ein Inlay ist eine harte Einlagefüllung für ein Loch im Zahn, das normalerweise mit Amalgam gefüllt würde. Der Zahntechniker fertigt es nach einem Abdruckmodell zum Beispiel aus einer Goldlegierung oder aus Keramik an. Dafür zahlt die Kasse keinen Festzuschuss, sondern nur so viel, wie sie für die Füllung zahlen würde. Der Zahnarzt rechnet vollständig nach dem teureren privatzahnärztlichen System ab.
Zusammensetzung der Kosten:
- Material- und Laborkosten: 300 Euro
- Zahnärztliche Leistungen: 300 Euro (berechnet nach GOZ mit dem 3,0-fachen Gebührensatz)
Gesamtkosten: 600 Euro
Kassenzuschuss: 46 Euro (Kosten einer dreiflächigen Amalgamfüllung)
Eigenanteil: 554 Euro
Ergänzungstarife mit Zahnersatzleistungen decken 0 bis 554 Euro
Zahnersatz auf Implantat für 3 580 Euro

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(Implantat mit vollständig verblendeter Metall-Keramik-Krone) Der Befund heißt in diesem Beispiel „2.1 Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn“. Es handelt sich um Zahn 5 im Unterkiefer, also einen Seitenzahn im nicht sichtbaren Bereich. Die Regelversorgung wäre eine unverblendete Brücke aus einer Metalllegierung ohne Goldanteil, die an den Nachbarzähnen befestigt wird. Ein Implantat ist eine künstliche Zahnwurzel, meist aus Metall, die in den Kieferknochen eingeschraubt wird. Darauf wird dann der Zahnersatz (Suprakonstruktion) befestigt. Bei einer Implantatversorgung rechnet der Zahnarzt alle seine Leistungen komplett nach GOZ ab. Wir gehen von einer teuren Behandlung aus, bei der zunächst ein Knochenaufbau erforderlich ist, bevor der Zahnarzt das Implantat einsetzen kann.
Zusammensetzung der Kosten:
- Implantat: 1 530 Euro, davon Materialkosten: 780 Euro, implantologische Leistungen 750 Euro (je zur Hälfte berechnet nach 2,3-fachem und 3,5-fachem GOZ-Satz)
- Knochenaufbau: 1 150 Euro (je zur Hälfte berechnet nach dem 2,3-fachen und dem 3,5-fachen GOZ-Satz)
- Suprakonstruktion: 900 Euro, davon Material- und Laborkosten: 450 Euro (mit 140 Euro für Verblendung) und zahnärztliche Leistungen 450 Euro (je zur Hälfte berechnet nach dem 2,3-fachen und dem 3,5-fachen GOZ-Satz)
- Gesamtkosten: 3 580 Euro
- Kassenzuschuss: 437 Euro (Festzuschuss 2017 mit Höchstbonus)
- Eigenanteil: 3 143 Euro
- Ergänzungstarife mit Zahnersatzleistungen decken 175 bis 2 785 Euro
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- Krone, Brücke, Implantat: Es ist wichtig, sich über die Kosten für Zahnersatz gut zu informieren. Wir sagen, worauf es ankommt – und wie Sie möglichst wenig draufzahlen.
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- Zahnersatz ist teuer, eine gute Versicherung kostet nicht viel, wie unser Test von Zahnzusatzversicherungen zeigt – mit individuellem Tarifrechner.
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@mzerbe: Mit der Flatrate haben Sie Zugriff auf alle Online-Inhalte von test.de. Die Produkte aus dem Shop (also auch die PDF-Versionen der Hefte) gehören aber nicht dazu. Sie können aber jeden Heftartikel hier lesen und herunterladen, nachdem Sie sich eingeloggt haben. Wenn das ein Artikel aus dem Heft 6/2021 ist, klicken Sie im Shop das entsprechende Heft (test oder Finanztest) an und dann auf das gewünschte Thema. (PH)
Hallo,
wie kann ich meine Flatrate runterladen z. B. das aktuelle Heft 06/21
VG M. Zerbe
@finanzGRÜN_Oliver_Henkel: Hier liegt ein Missverständnis vor. Aus einer guten Bewertung für eine Teilleistung lässt sich nicht zugleich der Rückschluss ziehen, dass damit ein existenzielles Risiko abzusichern sei. Diesbezüglich stimmen wir Ihnen zu, dass eine Zusatzversicherung, die Brillenleistungen von 1800 €, bzw. 3600 € über einen Zeitraum von 12 Jahre übernimmt, eher ein Finanzierungsprodukt darstellt als die Absicherung eines existenziellen Risikos. (maa)
Ich wundere mich über die guten Noten für Brillenleistungen. Zum einen decken diese kein existenzielles Risiko ab (an 150€ oder 300€ alle zwei Jahre geht niemand zu Grunde). Viele Tarife sind reine Geldwechselei. Der Beitrag entspricht dann in etwa der Leistung.
Das Problem ist dann, dass allein schon deshalb eine Brille (oft noch mit einigem Eigenanteil) gekauft wird, weil man die Leistung alle zwei Jahre nicht verfallen lassen will. Dabei ist sie längst nicht immer nötig.
Statt solcher Firlefänchen, sollte man die Fälle absichern, die einen finanziell aus der Bahn werfen.
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