Heilpraktiker, Brille, Zahn­ersatz Für wen lohnt sich eine Zusatz­versicherung?

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Heilpraktiker, Brille, Zahn­ersatz - Für wen lohnt sich eine Zusatz­versicherung?

© Getty Images PA / Mikel Taboada

Zuschüsse für Homöo­pathie, Aku­punktur, oft Brille und Zahn­ersatz – die Policen lohnen besonders für Kinder.

Heilpraktiker, Brille, Zahn­ersatz

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Homöo­pathie, Heileurythmie, Osteo­pathie oder traditionelle Chinesische Medizin – wollen sich gesetzlich Kranken­versicherte außer­halb der Schulmedizin behandeln lassen, müssen sie meist selbst in die Tasche greifen. Diese Behand­lungen gehören in der Regel nicht zum Leistungs­katalog der Krankenkassen, es gibt allenfalls etwas als Extra­leistung dazu. Weil Heilpraktiker keine Kassen­zulassung haben, zahlen Kassen für diese Behand­lungen nichts. Wer regel­mäßig zum Heilpraktiker geht oder das künftig möchte, kann eine private Zusatz­versicherung abschließen, die sich an den Kosten für Naturheil­verfahren beteiligt.

Heilpraktiker, Brillen, Zahn­ersatz

Finanztest hat 59 dieser privaten Ergän­zungs­tarife geprüft, die mindestens Heilpraktiker­leistungen oder Naturheil­verfahren durch Ärzte bezu­schussen. Die Versicherungs­pakete steuern häufig auch etwas für Brillen, Zahn­ersatz und weitere Gesund­heits­leistungen bei. Bewertet haben wir die Leistungen für Heilpraktiker, Brillen und Zahn­ersatz (siehe Tabellen).

Das Ergebnis ist erfreulich: Mehr als die Hälfte der Angebote hat gute Heilpraktiker­leistungen. Am besten sind hier die teuren Tarife Debeka EAplus und Universa Uni-medA Exclusiv: Unser Modell­kunde zahlt bei Eintritt mit 43 Jahren bei der Debeka 50 Euro im Monat. Dieser Beitrag gilt auch weiter, wenn der Kunde älter wird.

Beim ebenfalls guten Tarif von Universa zahlt der 43-Jährige beim Eintritt zunächst 46 Euro. Bei dieser Art von Versicherung (Ergänzungsversicherungen - Beitragsänderungen mit dem Alter) können sich die Beiträge aufgrund des steigenden Alters ändern. So zahlt unser Modell­kunde mit 58 Jahren 47 Euro, mit 73 Jahren dann wieder 45 Euro.

Gute Heilpraktiker­leistungen gibt es aber für 43-Jährige auch schon für unter 20 Euro pro Monat (Unser Rat).

Sind Kunden ausschließ­lich an Zuschüssen zu Naturheil­verfahren interes­siert, lohnt sich eine Police nur, wenn sie sich regel­mäßig behandeln lassen wollen oder teure Verfahren in Anspruch nehmen. Sonst zahlen sie auf die Dauer mehr Beiträge ein, als sie an Leistungen aus den Verträgen erhalten.

Verträge für Kinder preis­wert

Anders bei Kindern: Hier kann sich ein Abschluss schon bei regel­mäßigen kleineren Behand­lungen lohnen. Bei den güns­tigsten Tarifen für Erwachsene mit guten Heilpraktiker­leistungen liegen die Kinder­beiträge zwischen 6 Euro monatlich (Axa Med und Württem­bergische NH) und 4 Euro im Monat (LVM EG-Komfort).

Die Kosten für Naturheil­verfahren durch Ärzte erstatten alle Ergän­zungs­tarife mit guten Heilpraktiker­leistungen – bis auf die Tarife SDK ZH40 und LVM EG-Komfort. Voraus­gesetzt ist immer, dass die gesetzliche Krankenkasse nur zum Teil zahlt oder gar keinen Kosten­anteil über­nimmt.

Wichtig: Erstattet werden in den Tarifen in der Regel nicht die voll­ständigen Behand­lungs­kosten. Wie viel der Kunde zurück­bekommt und für welche Verfahren ein Tarif im Einzelnen leistet, steht in den Versicherungs­bedingungen.

Wie Heilpraktiker abrechnen

Heilpraktiker müssen sich mit ihrem Honorar nicht nach einer bestimmten Gebühren­ordnung richten, nehmen aber oft das Gebühren­verzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) als Grund­lage. Bei den meisten Tarifen im Test gibt es Zuschüsse zu allen Unter­suchungen, die im GebüH aufgeführt sind. Honorar­anteile, die der Heilpraktiker über die Höchst­gebühren des GebüH hinaus berechnet, werden jedoch nur von sehr wenigen Tarifen erstattet. Außerdem ersetzen die Ergän­zungs­tarife auch generell nur einen Teil der Kosten: meistens 80 Prozent, manchmal aber auch nur 40 oder 50 Prozent. Daneben gibt es noch Ober­grenzen für alle Leistungen eines Jahres oder für die in zwei Jahren.

Beispiel: Beim Tarif Universa Uni-med A-Exclusiv gibt es zwar 90 Prozent zurück – allerdings nur 1 800 Euro inner­halb von zwei Kalender­jahren.

Zuschüsse für Brillen

Mehr als drei Viertel der Tarife im Test bieten Zuschüsse zu Brillen. Gesetzliche Krankenkassen zahlen erwachsenen Versicherten nur noch dann einen Zuschuss, wenn sie eine schwere Sehbehin­derung haben.

Unter den Tarifen mit guten Heilpraktiker­leistungen gibt es auch solche mit guten oder sehr guten Brillen­leistungen. Am meisten steuert der teure Tarif Debeka EAplus bei. Der güns­tigste Tarif unter diesen ist der Allianz AB02, für den unser Modell­kunde 21 Euro im Monat zahlt.

Einige Tarife erstatten Brillen sogar komplett – zumindest, wenn es sich nicht um das teuerste Modell handelt und die neue Brille nur alle zwei Jahre benötigt wird. So ersetzen fast alle Tarife mit guten Brillen­leistungen die geforderten 1 800 Euro für insgesamt sechs Brillen zu je 300 Euro in zwölf Jahren.

Für teurere Gleitsicht­brillen gibt es weniger: Den höchsten Zuschuss zahlt die Debeka im Tarif EAplus – der einzige Tarif in unserer Unter­suchung mit sehr guten Brillen­leistungen. Von 3 600 Euro Gesamt­kosten für drei Brillen zu je 1 200 Euro in zwölf Jahren über­nimmt die Versicherung 2 700 Euro. Andere Tarife zahlen hier gerade mal 300 Euro dazu.

Eigene Zahn­zusatz­police oft güns­tiger

Etwa ein Drittel der Tarife im Test erstatten auch Kosten für Zahn­ersatz. Von ihrer Krankenkasse erhalten gesetzlich Kranken­versicherte feste Zuschüsse – egal ob ihr Zahn­ersatz teuer ist oder nicht. Selbst für die relativ güns­tige Regel­versorgung müssen sie stets einen Eigen­anteil leisten (Leistungsbeispiele für den Zahnersatz). Sehr teuren Zahn­ersatz wie ein Implantat zahlen sie sogar fast voll­ständig selbst. Da kann eine Zusatz­versicherung für Zahn­ersatz lohnen.

Will jemand jedoch vor allem Zahn­ersatz versichern, empfiehlt sich meist eine reine Zahn­zusatz­versicherung. Unser jüngster Test zeigte: Gute Policen für einen 43-jährigen Modell­kunden gibt es bereits für knapp 20 Euro Monats­beitrag (Test Zahnzusatzversicherung im Test, Finanztest 11/2016). Natürlich kann ein Interes­sent auch einen reinen Ergän­zungs­tarif für Naturheil­kunde wählen und mit einer eigenen Zahn­zusatz­versicherung kombinieren.

Im Test sind keine Pakete mit guten Heilpraktiker­leistungen vertreten, die gleich­zeitig auch noch mindestens gute Leistungen sowohl für Brillen als auch für Zähne haben. Die Tarife Azz Premium Plus, jeweils von Huk Coburg und Pax-Familien­fürsorge, bieten allerdings neben guten Heilpraktiker­leistungen für 38 Euro beziehungs­weise 41 Euro Monats­beitrag auch sehr gute Zahn­ersatz- und immerhin befriedigende Brillen­leistungen.

Reise­schutz, Impfungen und Vorsorge

Viele Ergän­zungs­versicherungen für Naturheil­kunde enthalten außerdem Extras, die wir nicht bewertet haben. Das sind zum Beispiel Auslands­reisekranken­schutz, Zuschüsse zu Reiseimpfungen oder Vorsorgeunter­suchungen, die gesetzlich Versicherte ohne konkreten Krank­heits­verdacht sonst teil­weise selbst zahlen müssten wie Glau­komvorsorge oder zusätzliche Krebs­früh­erkennungs­unter­suchungen.

Ein Vertrag pro Person

Anders als bei der gesetzlichen Kranken­versicherung muss jedes Familien­mitglied, das versichert werden möchte, einen eigenen Vertrag haben. Auch müssen Kunden vor Vertrags­schluss Gesund­heits­fragen beant­worten. Wer bereits Vorerkrankungen hat, muss eventuell mit einem Risiko­zuschlag rechnen oder auch damit, dass bestimmte Leistungen ausgeschlossen sind. Im schlimmsten Fall erhält jemand über­haupt keinen Vertrag. Trotzdem sollte der Kunde alle Gesund­heits­fragen wahr­heits­gemäß beant­worten. Sonst kann es passieren, dass er später bis zu zehn Jahren rück­wirkend bereits erhaltene Leistungen zurück­zahlen muss.

Bei Zweifeln in Bezug auf Behand­lungen und Vorerkrankungen ist es sinn­voll, bei den Ärzten nach­zufragen. Können bestimmte Sach­verhalte nicht abschließend beant­wortet werden, sollten Kunden darauf deutlich hinweisen. Und: Niemand sollte sich entmutigen lassen, wenn er bei einer Gesell­schaft abge­lehnt wird, sondern es bei anderen Versicherern weiter versuchen. Die Gesell­schaften bewerten Erkrankungen unterschiedlich.

Warte­zeiten beachten

Wichtig: Frühestens nach einer Warte­zeit von drei Monaten können Versicherte die ersten Leistungen in Anspruch nehmen. Das sollte jeder einplanen, der weiß, dass Behand­lungen demnächst anstehen können. Bei Leistungen für Zahn­ersatz müssen oft sogar acht Monate vergehen, bevor Versicherer zahlen.

Kein Geld gibt es, wenn jemand schon vor Vertrags­schluss eine homöo­pathische Behand­lung begonnen oder sich bereits beim Zahn­arzt für ein Implantat entschieden hat.

Wann sich eine Kündigung lohnt

Wer unzufrieden ist, kann natürlich kündigen. Meist ist dies nach zwei Jahren jähr­lich zum Ende des Versicherungs­jahres möglich. Beim neuen Anbieter ist jedoch wieder eine Gesund­heits­prüfung fällig. Der Schutz kann dadurch schlechter und auch teurer werden. Daher sollte nur kündigen, wer sicher ist, anderswo gleich­wertige Absicherung zu bekommen. Ratsamer kann es sein, zunächst beim eigenen Versicher nach­zufragen, ob er den gewünschten Schutz in einem anderen Tarif ohne neue Gesund­heits­prüfung anbietet.

Immerhin: In der Regel können Versicherer selbst den Vertrag nicht kündigen – ganz gleich, wie häufig Kunden Leistungen in Anspruch nehmen. Zwei Ausnahmen gibt es in unserer Unter­suchung: In den ersten drei Vertrags­jahren kann die HanseMerkur den Ergän­zungs­tarif EST kündigen und die DEVK den Zahn­tarif Z-G.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 03.06.2021 um 11:03 Uhr
Meine bezahlte Flatrate

@mzerbe: Mit der Flatrate haben Sie Zugriff auf alle Online-Inhalte von test.de. Die Produkte aus dem Shop (also auch die PDF-Versionen der Hefte) gehören aber nicht dazu. Sie können aber jeden Heftartikel hier lesen und herunterladen, nachdem Sie sich eingeloggt haben. Wenn das ein Artikel aus dem Heft 6/2021 ist, klicken Sie im Shop das entsprechende Heft (test oder Finanztest) an und dann auf das gewünschte Thema. (PH)

mzerbe am 01.06.2021 um 19:18 Uhr
Meine bezahlte Flatrate

Hallo,
wie kann ich meine Flatrate runterladen z. B. das aktuelle Heft 06/21
VG M. Zerbe

Profilbild Stiftung_Warentest am 16.01.2018 um 09:54 Uhr
Brillenleistungen

@finanzGRÜN_Oliver_Henkel: Hier liegt ein Missverständnis vor. Aus einer guten Bewertung für eine Teilleistung lässt sich nicht zugleich der Rückschluss ziehen, dass damit ein existenzielles Risiko abzusichern sei. Diesbezüglich stimmen wir Ihnen zu, dass eine Zusatzversicherung, die Brillenleistungen von 1800 €, bzw. 3600 € über einen Zeitraum von 12 Jahre übernimmt, eher ein Finanzierungsprodukt darstellt als die Absicherung eines existenziellen Risikos. (maa)

finanzGRÜN_Oliver_Henkel am 02.01.2018 um 22:30 Uhr
Brillenleistungen sind fast immer überflüssig

Ich wundere mich über die guten Noten für Brillenleistungen. Zum einen decken diese kein existenzielles Risiko ab (an 150€ oder 300€ alle zwei Jahre geht niemand zu Grunde). Viele Tarife sind reine Geldwechselei. Der Beitrag entspricht dann in etwa der Leistung.
Das Problem ist dann, dass allein schon deshalb eine Brille (oft noch mit einigem Eigenanteil) gekauft wird, weil man die Leistung alle zwei Jahre nicht verfallen lassen will. Dabei ist sie längst nicht immer nötig.
Statt solcher Firlefänchen, sollte man die Fälle absichern, die einen finanziell aus der Bahn werfen.

Ekhpek am 15.11.2017 um 08:51 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Zugriffsproblem gelöst.