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Zuschüsse für Homöopathie, Akupunktur, oft Brille und Zahnersatz – die Policen lohnen besonders für Kinder.
Homöopathie, Heileurythmie, Osteopathie oder traditionelle Chinesische Medizin – wollen sich gesetzlich Krankenversicherte außerhalb der Schulmedizin behandeln lassen, müssen sie meist selbst in die Tasche greifen. Diese Behandlungen gehören in der Regel nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen, es gibt allenfalls etwas als Extraleistung dazu. Weil Heilpraktiker keine Kassenzulassung haben, zahlen Kassen für diese Behandlungen nichts. Wer regelmäßig zum Heilpraktiker geht oder das künftig möchte, kann eine private Zusatzversicherung abschließen, die sich an den Kosten für Naturheilverfahren beteiligt.
Heilpraktiker, Brillen, Zahnersatz
Finanztest hat 59 dieser privaten Ergänzungstarife geprüft, die mindestens Heilpraktikerleistungen oder Naturheilverfahren durch Ärzte bezuschussen. Die Versicherungspakete steuern häufig auch etwas für Brillen, Zahnersatz und weitere Gesundheitsleistungen bei. Bewertet haben wir die Leistungen für Heilpraktiker, Brillen und Zahnersatz (siehe Tabellen).
Das Ergebnis ist erfreulich: Mehr als die Hälfte der Angebote hat gute Heilpraktikerleistungen. Am besten sind hier die teuren Tarife Debeka EAplus und Universa Uni-medA Exclusiv: Unser Modellkunde zahlt bei Eintritt mit 43 Jahren bei der Debeka 50 Euro im Monat. Dieser Beitrag gilt auch weiter, wenn der Kunde älter wird.
Beim ebenfalls guten Tarif von Universa zahlt der 43-Jährige beim Eintritt zunächst 46 Euro. Bei dieser Art von Versicherung (Ergänzungsversicherungen - Beitragsänderungen mit dem Alter) können sich die Beiträge aufgrund des steigenden Alters ändern. So zahlt unser Modellkunde mit 58 Jahren 47 Euro, mit 73 Jahren dann wieder 45 Euro.
Gute Heilpraktikerleistungen gibt es aber für 43-Jährige auch schon für unter 20 Euro pro Monat (Unser Rat).
Sind Kunden ausschließlich an Zuschüssen zu Naturheilverfahren interessiert, lohnt sich eine Police nur, wenn sie sich regelmäßig behandeln lassen wollen oder teure Verfahren in Anspruch nehmen. Sonst zahlen sie auf die Dauer mehr Beiträge ein, als sie an Leistungen aus den Verträgen erhalten.
Verträge für Kinder preiswert
Anders bei Kindern: Hier kann sich ein Abschluss schon bei regelmäßigen kleineren Behandlungen lohnen. Bei den günstigsten Tarifen für Erwachsene mit guten Heilpraktikerleistungen liegen die Kinderbeiträge zwischen 6 Euro monatlich (Axa Med und Württembergische NH) und 4 Euro im Monat (LVM EG-Komfort).
Die Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte erstatten alle Ergänzungstarife mit guten Heilpraktikerleistungen – bis auf die Tarife SDK ZH40 und LVM EG-Komfort. Vorausgesetzt ist immer, dass die gesetzliche Krankenkasse nur zum Teil zahlt oder gar keinen Kostenanteil übernimmt.
Wichtig: Erstattet werden in den Tarifen in der Regel nicht die vollständigen Behandlungskosten. Wie viel der Kunde zurückbekommt und für welche Verfahren ein Tarif im Einzelnen leistet, steht in den Versicherungsbedingungen.
Wie Heilpraktiker abrechnen
Heilpraktiker müssen sich mit ihrem Honorar nicht nach einer bestimmten Gebührenordnung richten, nehmen aber oft das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) als Grundlage. Bei den meisten Tarifen im Test gibt es Zuschüsse zu allen Untersuchungen, die im GebüH aufgeführt sind. Honoraranteile, die der Heilpraktiker über die Höchstgebühren des GebüH hinaus berechnet, werden jedoch nur von sehr wenigen Tarifen erstattet. Außerdem ersetzen die Ergänzungstarife auch generell nur einen Teil der Kosten: meistens 80 Prozent, manchmal aber auch nur 40 oder 50 Prozent. Daneben gibt es noch Obergrenzen für alle Leistungen eines Jahres oder für die in zwei Jahren.
Beispiel: Beim Tarif Universa Uni-med A-Exclusiv gibt es zwar 90 Prozent zurück – allerdings nur 1 800 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren.
Zuschüsse für Brillen
Mehr als drei Viertel der Tarife im Test bieten Zuschüsse zu Brillen. Gesetzliche Krankenkassen zahlen erwachsenen Versicherten nur noch dann einen Zuschuss, wenn sie eine schwere Sehbehinderung haben.
Unter den Tarifen mit guten Heilpraktikerleistungen gibt es auch solche mit guten oder sehr guten Brillenleistungen. Am meisten steuert der teure Tarif Debeka EAplus bei. Der günstigste Tarif unter diesen ist der Allianz AB02, für den unser Modellkunde 21 Euro im Monat zahlt.
Einige Tarife erstatten Brillen sogar komplett – zumindest, wenn es sich nicht um das teuerste Modell handelt und die neue Brille nur alle zwei Jahre benötigt wird. So ersetzen fast alle Tarife mit guten Brillenleistungen die geforderten 1 800 Euro für insgesamt sechs Brillen zu je 300 Euro in zwölf Jahren.
Für teurere Gleitsichtbrillen gibt es weniger: Den höchsten Zuschuss zahlt die Debeka im Tarif EAplus – der einzige Tarif in unserer Untersuchung mit sehr guten Brillenleistungen. Von 3 600 Euro Gesamtkosten für drei Brillen zu je 1 200 Euro in zwölf Jahren übernimmt die Versicherung 2 700 Euro. Andere Tarife zahlen hier gerade mal 300 Euro dazu.
Eigene Zahnzusatzpolice oft günstiger
Etwa ein Drittel der Tarife im Test erstatten auch Kosten für Zahnersatz. Von ihrer Krankenkasse erhalten gesetzlich Krankenversicherte feste Zuschüsse – egal ob ihr Zahnersatz teuer ist oder nicht. Selbst für die relativ günstige Regelversorgung müssen sie stets einen Eigenanteil leisten (Leistungsbeispiele für den Zahnersatz). Sehr teuren Zahnersatz wie ein Implantat zahlen sie sogar fast vollständig selbst. Da kann eine Zusatzversicherung für Zahnersatz lohnen.
Will jemand jedoch vor allem Zahnersatz versichern, empfiehlt sich meist eine reine Zahnzusatzversicherung. Unser jüngster Test zeigte: Gute Policen für einen 43-jährigen Modellkunden gibt es bereits für knapp 20 Euro Monatsbeitrag (Test Zahnzusatzversicherung im Test, Finanztest 11/2016). Natürlich kann ein Interessent auch einen reinen Ergänzungstarif für Naturheilkunde wählen und mit einer eigenen Zahnzusatzversicherung kombinieren.
Im Test sind keine Pakete mit guten Heilpraktikerleistungen vertreten, die gleichzeitig auch noch mindestens gute Leistungen sowohl für Brillen als auch für Zähne haben. Die Tarife Azz Premium Plus, jeweils von Huk Coburg und Pax-Familienfürsorge, bieten allerdings neben guten Heilpraktikerleistungen für 38 Euro beziehungsweise 41 Euro Monatsbeitrag auch sehr gute Zahnersatz- und immerhin befriedigende Brillenleistungen.
Reiseschutz, Impfungen und Vorsorge
Viele Ergänzungsversicherungen für Naturheilkunde enthalten außerdem Extras, die wir nicht bewertet haben. Das sind zum Beispiel Auslandsreisekrankenschutz, Zuschüsse zu Reiseimpfungen oder Vorsorgeuntersuchungen, die gesetzlich Versicherte ohne konkreten Krankheitsverdacht sonst teilweise selbst zahlen müssten wie Glaukomvorsorge oder zusätzliche Krebsfrüherkennungsuntersuchungen.
Ein Vertrag pro Person
Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung muss jedes Familienmitglied, das versichert werden möchte, einen eigenen Vertrag haben. Auch müssen Kunden vor Vertragsschluss Gesundheitsfragen beantworten. Wer bereits Vorerkrankungen hat, muss eventuell mit einem Risikozuschlag rechnen oder auch damit, dass bestimmte Leistungen ausgeschlossen sind. Im schlimmsten Fall erhält jemand überhaupt keinen Vertrag. Trotzdem sollte der Kunde alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Sonst kann es passieren, dass er später bis zu zehn Jahren rückwirkend bereits erhaltene Leistungen zurückzahlen muss.
Bei Zweifeln in Bezug auf Behandlungen und Vorerkrankungen ist es sinnvoll, bei den Ärzten nachzufragen. Können bestimmte Sachverhalte nicht abschließend beantwortet werden, sollten Kunden darauf deutlich hinweisen. Und: Niemand sollte sich entmutigen lassen, wenn er bei einer Gesellschaft abgelehnt wird, sondern es bei anderen Versicherern weiter versuchen. Die Gesellschaften bewerten Erkrankungen unterschiedlich.
Wartezeiten beachten
Wichtig: Frühestens nach einer Wartezeit von drei Monaten können Versicherte die ersten Leistungen in Anspruch nehmen. Das sollte jeder einplanen, der weiß, dass Behandlungen demnächst anstehen können. Bei Leistungen für Zahnersatz müssen oft sogar acht Monate vergehen, bevor Versicherer zahlen.
Kein Geld gibt es, wenn jemand schon vor Vertragsschluss eine homöopathische Behandlung begonnen oder sich bereits beim Zahnarzt für ein Implantat entschieden hat.
Wann sich eine Kündigung lohnt
Wer unzufrieden ist, kann natürlich kündigen. Meist ist dies nach zwei Jahren jährlich zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Beim neuen Anbieter ist jedoch wieder eine Gesundheitsprüfung fällig. Der Schutz kann dadurch schlechter und auch teurer werden. Daher sollte nur kündigen, wer sicher ist, anderswo gleichwertige Absicherung zu bekommen. Ratsamer kann es sein, zunächst beim eigenen Versicher nachzufragen, ob er den gewünschten Schutz in einem anderen Tarif ohne neue Gesundheitsprüfung anbietet.
Immerhin: In der Regel können Versicherer selbst den Vertrag nicht kündigen – ganz gleich, wie häufig Kunden Leistungen in Anspruch nehmen. Zwei Ausnahmen gibt es in unserer Untersuchung: In den ersten drei Vertragsjahren kann die HanseMerkur den Ergänzungstarif EST kündigen und die DEVK den Zahntarif Z-G.
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@mzerbe: Mit der Flatrate haben Sie Zugriff auf alle Online-Inhalte von test.de. Die Produkte aus dem Shop (also auch die PDF-Versionen der Hefte) gehören aber nicht dazu. Sie können aber jeden Heftartikel hier lesen und herunterladen, nachdem Sie sich eingeloggt haben. Wenn das ein Artikel aus dem Heft 6/2021 ist, klicken Sie im Shop das entsprechende Heft (test oder Finanztest) an und dann auf das gewünschte Thema. (PH)
Hallo,
wie kann ich meine Flatrate runterladen z. B. das aktuelle Heft 06/21
VG M. Zerbe
@finanzGRÜN_Oliver_Henkel: Hier liegt ein Missverständnis vor. Aus einer guten Bewertung für eine Teilleistung lässt sich nicht zugleich der Rückschluss ziehen, dass damit ein existenzielles Risiko abzusichern sei. Diesbezüglich stimmen wir Ihnen zu, dass eine Zusatzversicherung, die Brillenleistungen von 1800 €, bzw. 3600 € über einen Zeitraum von 12 Jahre übernimmt, eher ein Finanzierungsprodukt darstellt als die Absicherung eines existenziellen Risikos. (maa)
Ich wundere mich über die guten Noten für Brillenleistungen. Zum einen decken diese kein existenzielles Risiko ab (an 150€ oder 300€ alle zwei Jahre geht niemand zu Grunde). Viele Tarife sind reine Geldwechselei. Der Beitrag entspricht dann in etwa der Leistung.
Das Problem ist dann, dass allein schon deshalb eine Brille (oft noch mit einigem Eigenanteil) gekauft wird, weil man die Leistung alle zwei Jahre nicht verfallen lassen will. Dabei ist sie längst nicht immer nötig.
Statt solcher Firlefänchen, sollte man die Fälle absichern, die einen finanziell aus der Bahn werfen.
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