Zum 1. April sollen neue Heilmittelrichtlinien in Kraft treten. Sie regeln, wann und wie oft ein Arzt zum Beispiel Krankengymnastik, Massage, Sprach- oder Ergotherapie verschreiben kann. Viele befürchtete Einschränkungen sind „entschärft“ worden, einige nicht: So sollen Langzeitverordnungen nur noch in Ausnahmefällen möglich sein. Nach Ablauf der ersten Therapieeinheit müssen die Patienten wieder zum Arzt. Der muss dann gegenüber der Krankenkasse ausführlich begründen, warum es notwendig ist, die Therapiemaßnahmen fortzusetzen. Damit durch das Genehmigungsverfahren keine Behandlungsunterbrechungen entstehen, gilt die Genehmigung als erteilt, wenn die Krankenkasse innerhalb von fünf Werktagen nicht entschieden hat. Unabhängig vom Ergebnis trägt die Krankenkasse dann bis zur Entscheidung die Kosten für die Behandlung.
Eine Neufassung der Heilmittelrichtlinien war in die Wege geleitet worden, weil es seit der letzten Änderung im Jahr 2001 einen Ausgabenanstieg bei den Heilmitteln um mehr als 20 Prozent gegeben hatte.
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