Ergänzend zur Hautkrebsvorsorgeuntersuchung bieten viele Hautärzte die Dermatoskopie an, die sie häufig als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) privat in Rechnung stellen. Das ist unnötig, sagen Experten des IGeL-Monitors der Krankenkassen. Verdächtige Hautstellen untersucht der Arzt ohnehin mit dem Dermatoskop – und für diesen notwendigen Behandlungsschritt zahlen die Kassen.
[Update: 24.07.2012] IGeL-Monitor zieht Info zur Dermatoskopie zurück
Nach scharfer Kritik durch den Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) die Information zur Dermatoskopie nicht weiter auf der Webseite des IGeL-Monitors verbreiten. Der BVDD ist der Ansicht, dass die Dermatoskopie keine vertragsärztliche Leistung sei und daher zu den individuellen Gesundheitsleistungen gehöre, die der Patient selbst zahlen muss. Der MDK zieht die Information nach eigener Aussage deshalb zurück, damit die Auseinandersetzung über die Vergütung nicht zu einer Verunsicherung der Versicherten führt. Die Frage, welche ärztlichen Leistungen zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, könne nur der Bewertungsausschuss für alle Seiten verbindlich klären. [Update Ende]
Untersuchung verdächtiger Hautstellen ist Kassenleistung
Seit 2008 können gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre an einer Hautkrebsvorsorgeuntersuchung teilnehmen. Als ergänzende Untersuchung zum sogenannten Hautkrebsscreening bieten Hautärzte die Dermatoskopie an. Dabei betrachtet der Arzt die Haut mit einer speziell beleuchteten Lupe. Viele rechnen die Untersuchung als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) gesondert ab. Das bedeutet: Patienten müssen sie aus eigener Tasche zahlen. Nicht nötig, sagen Gesundheitsexperten vom IGeL-Monitor, der individuelle Gesundheitsleistungen auf ihre Notwendigkeit hin überprüft. Auffällige Hautstellen würde der Arzt mit bloßem Auge erkennen, dazu brauche er das Dermatoskop nicht, lautet die Begründung des IGeL-Monitors, einem medizinischen Dienst der Krankenkassen. Bei verdächtigen Hautstellen ist es ohnehin üblich, das Hautärzte das Dermatoskop verwenden. Dabei handelt es sich dann aber nicht mehr um eine vorbeugende Maßnahme, sondern um einen notwendigen Behandlungsschritt bei Krankheitsverdacht. Und den bezahlen die Krankenkassen dann ohnehin.
Hautkrebsscreening für gesetzlich Krankenversicherte
Jedes Jahr wird in Deutschland bei mehr als 195 000 Menschen Hautkrebs festgestellt. Damit ist er die häufigste Krebsart überhaupt. Seit 2008 gibt es deshalb für gesetzlich krankenversicherte Männer und Frauen ab einem Alter von 35 Jahren die Möglichkeit, alle zwei Jahre an einem Hautkrebsscreening teilzunehmen. Bei der Untersuchung wird die gesamte Körperoberfläche einschließlich der Kopfhaut untersucht. Für die Untersuchung benötigt der Arzt keine Instrumente, sondern nur eine helle Lampe und sein geschultes Auge.
Einige Krankenkassen zahlen auch für Dermatoskopie
Manche Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Haut-Check auch schon vor dem 35. Lebensjahr, einige finanzieren jährliche Hautuntersuchungen. Einige Krankenkassen zahlen zusätzlich zum Hautkrebsscreening auch für die Dermatoskopie.
Tipp: Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob sie die Kosten für diese Untersuchung übernimmt, wenn sie Ihnen als Vorsorgeuntersuchung wichtig ist.
Hautkrebsscreening zur Früherkennung
Die meisten Menschen erkranken an harmloseren Hautkrebsarten, die keine oder wenig Metastasen bilden. In fast 22 000 Fällen jedoch diagnostizieren Ärzte eine bösartige Form: das maligne Melanom. Wichtigstes Ziel des Hauptkrebs-Screenings ist es, eine Erkrankung frühzeitig zu erkennen und die Zahl der Todesfälle durch malignes Melanom zu senken. Denn wenn Hautkrebs rechtzeitig erkannt wird, kann er gut behandelt und geheilt werden Hautkrebs: Die Warnzeichen erkennen.
Tipp: Die Praxisgebühr müssen Sie bei Früherkennungsuntersuchungen wie dem Hautkrebsscreening nicht bezahlen. Das gilt allerdings nur, solange es nicht zu einer Behandlung kommt. Wenn Sie allerdings ohnehin im gleichen Quartal bei einem anderen Arzt waren und dort die Praxisgebühr entrichtet haben, können Sie sich sicherheitshalber eine Überweisung für den Hautarzt mitgeben lassen.