Haut­krebs­vorsorge: Dermatoskopie Streit um Kosten­über­nahme

4

Ergänzend zur Haut­krebs­vorsorgeunter­suchung bieten viele Haut­ärzte die Dermatoskopie an, die sie häufig als individuelle Gesund­heits­leistung (IGeL) privat in Rechnung stellen. Das ist unnötig, sagen Experten des IGeL-Monitors der Krankenkassen. Verdächtige Haut­stellen untersucht der Arzt ohnehin mit dem Dermatoskop – und für diesen notwendigen Behand­lungs­schritt zahlen die Kassen.

[Update: 24.07.2012] IGeL-Monitor zieht Info zur Dermatoskopie zurück

Nach scharfer Kritik durch den Berufs­verband der Deutschen Dermatologen (BVDD) wird der Medizi­nische Dienst der Krankenkassen (MDK) die Information zur Dermatoskopie nicht weiter auf der Webseite des IGeL-Monitors verbreiten. Der BVDD ist der Ansicht, dass die Dermatoskopie keine vertrags­ärzt­liche Leistung sei und daher zu den individuellen Gesund­heits­leistungen gehöre, die der Patient selbst zahlen muss. Der MDK zieht die Information nach eigener Aussage deshalb zurück, damit die Auseinander­setzung über die Vergütung nicht zu einer Verunsicherung der Versicherten führt. Die Frage, welche ärzt­lichen Leistungen zum Leistungs­katalog der gesetzlichen Kranken­versicherung gehören, könne nur der Bewertungs­ausschuss für alle Seiten verbindlich klären. [Update Ende]

Unter­suchung verdächtiger Haut­stellen ist Kassen­leistung

Seit 2008 können gesetzlich Kranken­versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre an einer Haut­krebs­vorsorgeunter­suchung teilnehmen. Als ergänzende Unter­suchung zum sogenannten Haut­krebs­scree­ning bieten Haut­ärzte die Dermatoskopie an. Dabei betrachtet der Arzt die Haut mit einer speziell beleuchteten Lupe. Viele rechnen die Unter­suchung als individuelle Gesund­heits­leistung (IGeL) gesondert ab. Das bedeutet: Patienten müssen sie aus eigener Tasche zahlen. Nicht nötig, sagen Gesund­heits­experten vom IGeL-Monitor, der individuelle Gesund­heits­leistungen auf ihre Notwendig­keit hin über­prüft. Auffällige Haut­stellen würde der Arzt mit bloßem Auge erkennen, dazu brauche er das Dermatoskop nicht, lautet die Begründung des IGeL-Monitors, einem medizi­nischen Dienst der Krankenkassen. Bei verdächtigen Haut­stellen ist es ohnehin üblich, das Haut­ärzte das Dermatoskop verwenden. Dabei handelt es sich dann aber nicht mehr um eine vorbeugende Maßnahme, sondern um einen notwendigen Behand­lungs­schritt bei Krank­heits­verdacht. Und den bezahlen die Krankenkassen dann ohnehin.

Haut­krebs­scree­ning für gesetzlich Kranken­versicherte

Jedes Jahr wird in Deutsch­land bei mehr als 195 000 Menschen Haut­krebs fest­gestellt. Damit ist er die häufigste Krebs­art über­haupt. Seit 2008 gibt es deshalb für gesetzlich kranken­versicherte Männer und Frauen ab einem Alter von 35 Jahren die Möglich­keit, alle zwei Jahre an einem Haut­krebs­scree­ning teil­zunehmen. Bei der Unter­suchung wird die gesamte Körper­oberfläche einschließ­lich der Kopf­haut untersucht. Für die Unter­suchung benötigt der Arzt keine Instru­mente, sondern nur eine helle Lampe und sein geschultes Auge.

Einige Krankenkassen zahlen auch für Dermatoskopie

Manche Krankenkassen über­nehmen die Kosten für den Haut-Check auch schon vor dem 35. Lebens­jahr, einige finanzieren jähr­liche Haut­unter­suchungen. Einige Krankenkassen zahlen zusätzlich zum Hautkrebsscreening auch für die Dermatoskopie.

Tipp: Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob sie die Kosten für diese Unter­suchung über­nimmt, wenn sie Ihnen als Vorsorgeunter­suchung wichtig ist.

Haut­krebs­scree­ning zur Früh­erkennung

Die meisten Menschen erkranken an harmloseren Haut­krebs­arten, die keine oder wenig Metastasen bilden. In fast 22 000 Fällen jedoch diagnostizieren Ärzte eine bösartige Form: das maligne Melanom. Wichtigstes Ziel des Haupt­krebs-Scree­nings ist es, eine Erkrankung früh­zeitig zu erkennen und die Zahl der Todes­fälle durch malignes Melanom zu senken. Denn wenn Haut­krebs recht­zeitig erkannt wird, kann er gut behandelt und geheilt werden Hautkrebs: Die Warnzeichen erkennen.

Tipp: Die Praxis­gebühr müssen Sie bei Früh­erkennungs­unter­suchungen wie dem Haut­krebs­scree­ning nicht bezahlen. Das gilt allerdings nur, solange es nicht zu einer Behand­lung kommt. Wenn Sie allerdings ohnehin im gleichen Quartal bei einem anderen Arzt waren und dort die Praxis­gebühr entrichtet haben, können Sie sich sicher­heits­halber eine Über­weisung für den Haut­arzt mitgeben lassen.

4

Mehr zum Thema

4 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 24.07.2012 um 12:16 Uhr
Update

@ BluRalf: Herzlichen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben die aktuelle Entwicklung durch ein Update der Meldung ergänzt.

BluRalf am 20.07.2012 um 10:18 Uhr
MdS zieht Fehlinformation zurück – und TEST???

Pressemitteilung vom 18. Juli 2012
... Damit die Auseinandersetzung über die verschiedenen Auffassungen zur Vergütung nicht zu einer Verunsicherung der Versicherten führt, hat sich der MDS ... in Abstimmung mit dem für vergütungsrechtliche Fragen zuständigen GKV-Spitzenverband entschieden, die Information zur Dermatoskopie nicht weiter auf der Website des IGeL-Monitors zu verbreiten. Der durch die unterschiedlichen Interpretationen entstehende Konflikt soll nicht auf dem Rücken der Versicherten ausgetragen werden. Die Frage, welche ärztlichen Leistungen zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören, kann nur der sogenannte Bewertungsausschuss für alle Seiten verbindlich klären. ... Der GKV-Spitzenverband wird das Thema im Bewertungsausschuss zur Diskussion stellen und sich für eine baldige Klärung einsetzen.
Voller Wortlaut der PM unter http://www.mds-ev.de/3946.htm
Wann korrigiert TEST die Falschdarstellung des angeblich "unabhängigen" Igel-Monitors????

BluRalf am 16.07.2012 um 13:22 Uhr
Das glauben die Krankenkassen nicht einmal selbst

Wer eine dermatoskopische Untersuchung in Erwägung zieht, sollte folgendes bedenken: 1. Eine Reihe von Krankenkassen haben zusätzlich zum Hautkrebsscreening der gesetzlichen Krankenversicherung Vereinbarungen für ihre Versicherte abgeschlossen, die eine jährliche Teilnahme ermöglichen sollen und das auch für Versicherte, die jünger als 35 Jahre sind. In vielen dieser Verträge ist die Dermatose. Untersuchung ausdrücklich als Leistung enthalten. Dazu eine Übersicht: http://www.bvdd.info/jsp_public/cms2/index.jsp?did=6009) 2. Die Dermatoskopie wird in der neuesten deutschen S3-Leitlinie als Standard ausgewiesen und ist international anerkannt, z.B. in Australien, wo man die Bevölkerung nach strengsten Standards schützt. S3-Leitlinien stellen den höchsten Grad der evidenzbasierten Medizin dar und beruhen auf einer sorgfältigen Analyse aller verfügbaren wissenschaftlichen Studien weltweit. 3. Eine Untersuchung mit Dermatoskop ist zeitaufwändiger als die Blickdiagnose (Kassenstandard).

BluRalf am 16.07.2012 um 13:16 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

bobby1980 am 10.07.2012 um 16:04 Uhr
Dermatoskop ist prima Einkommensquelle

Das Dermatoskop ist für Hautärzte eine prima Einkommensquelle. Nach einem Melanom musste ich anfangs alle Vierteljahre zum Hautcheck. Jedes Mal wurden 19 Euro (!!) fällig für das Dermatoskop. Die Begründung der Hautärztin: Man könne sonst keine Garantie für den Hautcheck übernehmen. Das Ergebnis: Der verunsicherte Patient zahlt. Auch nach einem Wechsel des Hautarztes das gleiche System.
Ich frage mich, wie Krankenkassen solch einem weltfremden System zustimmen können. Die Hautärzte haben die Lücke jedenfalls sofort erkannt und setzen auf den ängstlichen Patienten.