Haben die Eigentümer den Verwalter auf unbestimmte Zeit bestellt, können sie ihn jederzeit mit einfacher Mehrheit abberufen. Läuft die Bestellung hingegen nach bis zu fünf Jahren aus, kann der Verwalter zuvor nur abgewählt werden, wenn das Vertrauen zerstört ist. Das kann der Fall sein, wenn der Verwalter ...
- keine Beschlusssammlung mit den Entscheidungen der Gemeinschaft führt (Wohnungseigentumsgesetz, Paragraf 26, Absatz 1),
- ein Insolvenzverfahren durchläuft (Bayerisches Oberlandesgericht [BayObLG], Az. 2Z BR 102/04),
- Familienangehörige begünstigt und die Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verweigert (BayObLG, Az. 2Z BR 66/04),
- eigenmächtig den Einbau eines Fahrstuhls in Auftrag gibt (BayObLGR, 2Z BR 181/03),
- keine Gebäudeversicherung abschließt, obwohl er dazu verpflichtet ist (Oberlandesgericht [OLG] Düsseldorf, Az. 3 Wx 89/05),
- Honorar für eine nachweislich nicht erbrachte Leistung entnimmt (OLG Köln, 16 Wx 219/07),
- trotz mehrerer Anläufe keine korrekte Jahresabrechnung vorlegt(OLG Düsseldorf, 3 Wx 46/05),
- eine Beirätin beschimpft und ihr den Rücktritt nahelegt (OLG Köln, Az. 16 Wx 37/07),
- ungefragt einen Fernwärmevertrag für zehn Jahre abschließt (Landgericht Berlin, 85 T 327/06),
- als Bauleiter für das Haus tätig war und bekannte Mängel nicht protokolliert hat (Amtsgericht Augsburg, Az. 30 C 2739/08).
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- Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Hier lesen Sie, wie sie funktioniert worauf Sie als Wohnungskäufer achten sollten.
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- Der Gesetzgeber sieht einen Sanierungsstau in Wohnungseigentumsanlagen. Er hat das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) daher stark verändert. Die neuen Regeln gelten ab...
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- Wenn die Teilungserklärung es vorsieht, müssen Eigentümer einer Wohnung allein für die Instandhaltung von Balkonen, Loggien und ähnlichem Gemeinschaftseigentum zahlen,...
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Hallo dobermnn01,
es ist zwar schon drei Jahre her, aber ich wüsste gern, welche Bielefelder Hausverwaltung so viel schlechter geworden ist. Ich mache selbst gerade schlechte Erfahrungen mit Haus & Grund. Gibt es andere Betroffene?
"Verwalter haben viel Macht." fasst die ganze Problematik gut zusammen. Meiner Erfahrung nach kann auch eine funktionierende Eigentümergemeinschaft nichts durchsetzen, wenn die Hausverwaltung nicht mitspielt. Die Verwaltergebühren fließen leider unabhängig davon, ob die Hausverwaltung etwas tut oder auch nicht. Ich habe wie im Artikel beschrieben leider viele untätige Hausverwalter erlebt, die sehr fantasievoll waren, was Ausreden dafür anging. Ein häufiges Problem möchte ich noch kurz ergänzen: Schlechte Verwaltungsbeiräte. Ich habe Beiräte erlebt, die (vielleicht unbewusst) einem schlechten Verwalter gegen Lob und Macht sogar noch geholfen haben, schlecht zu verwalten! Meine Erfahrungen decken sich mit Punkten aus dem folgenden Artikel, den ich ebenfalls sehr gut finde: https://www.hausverwaltung-ratgeber.de/der-verwaltungsbeirat-aufgaben-und-pflichten.html
Wo bleibt eigentlich die Aufsichtsbehörde für Hausverwaltungen - wo diese doch so viel Geld in Deutschland verwalten?
@Mazzilli: Dies ist nicht der Ort für eine individuelle Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt, diese sind zur Beratung in Rechtsfragen berechtigt. (AK)
Darf ich meine Verwalterin Strafanzeigen wegen Betrug
seit 2014 Zahlte Sie Rechnungen für andre Eigentümer für Sondereigentum mit WEG Geld
und das seit 2014 das sind auch meine Geld.
Mit Freundlichen Grüßen
Mazzilli
Anwender der BUHL Hausverwalter verzichten unfreiwillig auf berechtigten Vorsteuerabzug und / oder deklarieren vereinnahmte Umsatzsteuer nicht und machen sich damit strafbar.
Detailinformationen siehe:
https://www.slideshare.net/FelixBinsack/buhl-wisohausverwalterbugsteuerberechnung-88228394