
Aus „Lulu“ wird wieder „Bonny von Beelitz“ – das hat das Landgericht Potsdam entschieden (Az. 6 S 18/16). Die Hündin Bonny war 2012 als Welpe seinen brandenburgischen Besitzern entwischt. Ein Urlauberpaar aus Bayern fand die junge Dackeldame, die keine Hundemarke trug, und nahm sie mit nach Hause. Dort lebte sie zwei Jahre, bis ein Züchter feststellte, dass es sich bei Lulu um die verschwundene Bonny handelt.
Zweijähriger Rechtsstreit
Die ursprünglichen Besitzer erfuhren davon und forderten den Hund zurück. Nach zweijährigem Rechtsstreit wurde entschieden: Auch wenn sich das Tier bei den neuen Besitzern wohlfühlt, muss es zu den Erstbesitzern zurück. Juristisch gesehen ist ein Hund eine Sache. Eigentümer sind eindeutig die Eheleute aus Brandenburg.
Tipp: Rund 700 000 Tiere sind beim Deutschen Haustierregister angemeldet. Die Stelle organisiert die Rückvermittlung von Haustieren. Die Hotline 02 28/ 6 04 96 35 ist rund um die Uhr erreichbar.
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