In einem reinen Wohngebiet Gänse zu halten, ist nicht zulässig, urteilte das Verwaltungsgericht Köln (Az. 23 K 42/14). Nur Tiere, die regelmäßig in Wohngebieten vorkommen, sind erlaubt. Gänse seien auch schreckhafte Tiere und könnten die Ruhe stören. Gegen das Verbot hatte ein Ehepaar aus Pulheim-Stommeln geklagt, das auf seinem 1 000 Quadratmeter großen Grundstück zwei Gänse hielt.