
Känguru. Macht auch mit vollem Beutel große Sprünge.
Ein Känguru als Haustier? Wer das plant, muss für eine artgerechte Haltung sorgen. Ansonsten kann das Tier dem Halter entzogen werden. So ist es der Mitarbeiterin eines Tierparks geschehen, die ein verwaistes Jungkänguru zu sich nach Hause genommen und großgezogen hatte.
Das Verwaltungsgericht Lüneburg bestätigte die Wegnahme des Kängurus durch den Landkreis Celle (Az. 6 B 71/18 und 6 B 85/18). Der Landkreis hatte die Tierhaltung des Exoten überprüft und Auflagen gestellt. Die Frau sollte für ein mindestens 200 Quadratmeter großes, besonders gestaltetes Gehege sorgen und dafür, dass das Tier Gesellschaft durch mindestens einen Artgenossen bekommt. Dafür setzte es eine Frist.
Auflagen des Gerichts nicht erfüllt
Doch auch nach mehreren Fristverlängerungen konnte die Frau keine artgerechte Tierhaltung vorweisen. Das Känguru wurde ihr entzogen und auf ihre Kosten in eine auf Wildtiere spezialisierte Einrichtung gebracht. Gegen die Anordnungen des Landkreises hatte die Antragstellerin Klage erhoben – erfolglos.