Die gesetzliche Krankenkasse muss einem Versicherten mit Hausstaubmilben-Allergie antiallergische Matratzenzwischenbezüge bezahlen. Dies entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (Az. L 10 KR 17/06). Hausstaubmilben und deren Ausscheidungsprodukte gehören zu den wichtigsten Ursachen von allergischem Asthma, argumentierten die Richter. Zur Abwehr der allergieauslösenden Kontakte mit dem Kot der Hausstaubmilbe und damit zur Vorbeugung gegen weitergehende Behinderung seien die Milbenschutzbezüge geeignet und erforderlich.
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