Die gesetzliche Krankenkasse muss einem Versicherten mit Hausstaubmilben-Allergie antiallergische Matratzenzwischenbezüge bezahlen. Dies entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (Az. L 10 KR 17/06). Hausstaubmilben und deren Ausscheidungsprodukte gehören zu den wichtigsten Ursachen von allergischem Asthma, argumentierten die Richter. Zur Abwehr der allergieauslösenden Kontakte mit dem Kot der Hausstaubmilbe und damit zur Vorbeugung gegen weitergehende Behinderung seien die Milbenschutzbezüge geeignet und erforderlich.
-
- Sind Augenmittel nicht konserviert, können sie schnell zu einer guten Brutstätte für Keime werden. Das tut den kranken Augen nicht gut. Allerdings sind auch nicht alle...
-
- Um Asthma zu behandeln, muss man häufig inhalieren. Diese Mittel gibt es in erster Linie als Spray und Pulver. Beide Formen sind therapeutisch gleichwertig,...
-
- Bei schweren allergischen Reaktionen kann der Kreislauf zusammenbrechen. Ein anaphylaktischer Schock ist lebensgefährlich und erfordert schnelles ärztliches Eingreifen.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.