Eine Hausratversicherung ersetzt nicht nur Schäden in der eigenen Wohnung. Sie springt auch ein, wenn die Versicherten auf Reisen sind. Dieser Schutz gilt aber nicht unbeschränkt. So kommt es zum Beispiel darauf an, ob Wertsachen von Versicherten einfach nur entwendet wurden – oder ob sie bei einem Einbruchdiebstahl verschwinden. Die besten Angebote bietet der Vergleich der Stiftung Warentest.
„Zum Glück haben wir eine Hausratversicherung“, sagten sich Antje und Uwe Heidelberg. Das Ehepaar aus Mettmann verbrachte ein paar Tage in Berlin. Während sie beim Abendessen saßen und sich kulinarisch verwöhnen ließen, brachen Diebe in ihr Hotelzimmer ein. „Als wir zurückkamen, war alles weg: Laptop, Foto- und Filmkamera und zwei Portmonees“, sagt Uwe Heidelberg. Sofort verständigte er die Hotelleitung und die Polizei. Dann meldete er den Schaden von rund 1 500 Euro seinem Versicherer. In der Hausratversicherung sind auch Sachen geschützt, die außerhalb der Wohnung verschwinden. Außenversicherung heißt dieser Schutz. Wenn im verschlossenen Hotelzimmer oder abgeschlossenen Umkleideraum einer Sporthalle eingebrochen wird, sind Sachen wie elektronische Geräte, Hobby- und Sportgeräte, aber auch Kleidung versichert. Die Gesellschaften begrenzen die Leistung der Außenversicherung jedoch der Höhe nach, zum Beispiel auf maximal 10 000 Euro, wie die Tabelle zeigt.
Fremdes Ferienhaus ja, eigenes Ferienhaus nein
Die Außenversicherung springt ein, wenn sich der Hausrat vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet. So sind auch Sachen finanziell geschützt, die Urlauber in ein gemietetes Ferienhaus an der Ostsee mitnehmen. Der Schutz gilt meist weltweit, also auch bei Reisen ins Ausland. Die meisten Versicherer aus dem Test begrenzen den Zeitraum auf eine Abwesenheit von 90 Tagen am Stück, die Versicherer Interrisk sowie die Ammerländer im Tarif Classic begrenzen auf 180 Tage. Im Tarif „Exclusiv“ der Ammerländer gilt der Schutz sogar 360 Tage lang. Doch Achtung: Hausrat in der Schrebergartenlaube oder im eigenen Ferienhaus ist meist nicht mitversichert. Grund: Der Hausrat lagert dort nicht vorübergehend. Für ein Ferienhaus als Zweitwohnsitz ist eine eigene Police sinnvoll.
Eine Frage des Beweises
Im Fall des Ehepaars Heidelberg ist noch nicht eindeutig geklärt, ob es sich um einen Einbruchdiebstahl im Sinne der Versicherungsbedingungen handelt. „Für mich lag glasklar ein Einbruch vor“, sagt Uwe Heidelberg. „Jemand hatte das Hotelzimmer verbotenerweise betreten. Für Einbrecher war es leicht, die Tür zu öffnen. Dafür braucht man entweder eine Magnetkarte oder verschafft sich illegal Zutritt, indem man die Scheckkarte durchzieht – man kennt das ja aus diversen Krimis.“ Für den Versicherer ist der Fall nicht so klar. Für Diebstahl aus Hotelzimmern gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Diebstahl aus der eigenen Wohnung. Versichert ist der „Einbruchdiebstahl“, nicht aber der „einfache Diebstahl“. Dieser kleine Unterschied spielt eine große Rolle, wenn es darum geht, ob der Versicherer den Schaden ersetzt. Ein Einbruch liegt vor, wenn der Täter eine Sicherungseinrichtung, zum Beispiel eine verschlossene Tür, aufgebrochen hat. Verwendet der Täter einen Nachschlüssel, um ein Hotelzimmer unbefugt zu öffnen, wird der Nachweis eines Einbruchs in der Regel schwierig, da oftmals keine Spuren am Tatort zurückbleiben. Hotelgäste sollten den in Hotels oft angebotenen Tresor für die Aufbewahrung wertvoller Sachen nutzen.
Manche Versicherer bieten Zusatzleistungen
Heidelbergs wissen noch nicht, ob sie auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Der Versicherer hat die Regulierung zunächst abgelehnt, überprüft den Fall anhand der Ermittlungsakten aber noch einmal. Die Tabelle zeigt günstige Tarife für ein Gebiet mit mittlerem Einbruchrisiko. Neben der Hausrat- und Außenversicherung erhalten Kunden meist noch Zusatzleistungen, für die sie nicht extra zahlen müssen. Zum Beispiel sind sie zu unterschiedlichen Entschädigungsgrenzen bei Diebstahl von Gegenständen aus einem Krankenzimmer abgesichert, aber auch aus einem Auto, das auf der Straße abgestellt ist.
Tipp: Die Stiftung Warentest bietet Ihnen einen großen Hausratversicherungs-Test. Für ihn hat Finanztest über 1 000 Tarifberechnungen durchgeführt und die günstigsten Angebote von 54 Versicherern für vier Städte und drei Lebenssituationen ermittelt. Ergebnis: Durch einen Tarifwechsel können junge Leute, Familien oder Senioren manchmal 200 bis 400 Euro im Jahr sparen, im Extremfall sogar fast 1 000 Euro.
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@fankm: Wie ein Hausratversicherer die Wohnfläche bei Dachschrägen berechnet, ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen VHB, die der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft regelmäßig als Empfehlung herausgibt, nicht im Detail geregelt. Es kann also sein, dass Versicherer die Berechnung unterschiedlich handhaben. Generell gilt für die Hausratversicherung: Versicherungsort ist die im Versicherungsschein genannte Wohnung. Dazu können auch gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume gehören, zum Beispiel Stellflächen im Flur, Fahrradkeller oder Waschkeller des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Für Kellerräume gilt: Wenn sie nicht zu Wohn- und Hobbyzwecken genutzt werden, werden diese nicht zur versicherten Wohnfläche hinzugerechnet, aber der Hausrat ist dort versichert. Tipp: Klären Sie im Zweifelsfall direkt mit Ihrem Versicherer, ob Sie die richtige Quadratmeterzahl im Versicherungsvertrag angegeben haben.
Bitte schreiben Sie etwas zur unterschiedlichen Berechnung der Wohnfläche für die Hausratversicherung.
Einige Versicherer berechnen die vollen qm ohne Berücksichhtigung von Dachschrägen und Fluren, bei anderen Versicherungen wird der Flur nicht mitberechnet, ist aber trotzdem versichert..