Genau wissen, was, wann, wo versichert ist
Wer eine Hausratversicherung abschließt, sollte sich zuvor das Kleingedruckte anschauen. Der Verlust von Bargeld etwa wird meist nur begrenzt entschädigt. Die Tabelle orientiert sich an den Musterbedingungen VHB 2000. Die Versicherung kann davon abweichen. | |
Wer eine Hausratversicherung abschließt, sollte sich zuvor das Kleingedruckte anschauen. Der Verlust von Bargeld etwa wird meist nur begrenzt entschädigt. Die Tabelle orientiert sich an den Musterbedingungen VHB 2000. Die Versicherung kann davon abweichen. | |
Diese Gegenstände gehören zum Hausrat | |
Versichert
| Nicht versichert
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An diesen Orten ist der Hausrat versichert | |
In der im Versicherungsvertrag genannten Wohnung einschließlich Loggien, Balkonen und Terrassen sowie privat genutzter Nebengebäude und Garagen. Nicht dazu gehören beruflich genutzte Räume. | |
In Waschküchen, Trockenböden oder anderen Räumen, die man gemeinsam mit anderen Hausbewohnern nutzt. | |
Während des Umzugs in der alten und der neuen Wohnung. Der Schutz in der alten Wohnung erlischt nach zwei Monaten. | |
Auch außerhalb der Wohnung, etwa im Urlaub, wenn der Hausrat nur vorübergehend (bis zu drei Monaten) außer Haus ist. Die Entschädigung ist auf 10 Prozent der Versicherungssumme und 10 000 Euro höchstens begrenzt (Außenversicherung). | |
Für Studenten, Auszubildende, Wehr- oder Zivildienstleistende gilt der Schutz der Versicherung der Eltern auch außerhalb der elterlichen Wohnung bis zum Ende der Ausbildung beziehungsweise des Dienstes oder bis zur Gründung eines eigenen Haushalts (Außenversicherung). | |
Diese Kosten übernimmt die Versicherung | |
Bis maximal zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme werden ersetzt:
| Außerdem werden Kosten ersetzt:
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