Wer eine Hausratversicherung hat, bekommt eigentlich seinen Schaden ersetzt, wenn der Hausschlüssel gestohlen wird und der Dieb dann Dinge aus der Wohnung klaut. Vor dem Oberlandesgericht Hamm blieb dennoch eine Frau mit Hausratversicherung auf einem Diebstahlsschaden von 17 500 Euro sitzen. Die Frau hatte eine Betriebsfeier leicht alkoholisiert verlassen und auf dem Nachhauseweg ihr Fahrrad geschoben. Im Fahrradkorb lag ihre Handtasche samt Schlüssel. Als sie abgelenkt war, klaute jemand die Tasche und nutzte den Schlüssel, um unter anderem Schmuck, Handy und Laptop aus der Wohnung zu entwenden.
Nach einer verbreiteten Hausratklausel ist ein solcher Fall nicht versichert, da die Frau den Schlüsseldiebstahl fahrlässig ermöglicht hat. Sie hätte die Tasche mit Schlüssel zum Beispiel am Körper tragen müssen (Az. 20 U 174/16), so das Oberlandesgericht Hamm.
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