Hausrat­versicherung Schlüssel­diebstahl nicht immer versichert

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Wer eine Hausratversicherung hat, bekommt eigentlich seinen Schaden ersetzt, wenn der Haus­schlüssel gestohlen wird und der Dieb dann Dinge aus der Wohnung klaut. Vor dem Ober­landes­gericht Hamm blieb dennoch eine Frau mit Hausrat­versicherung auf einem Diebstahls­schaden von 17 500 Euro sitzen. Die Frau hatte eine Betriebs­feier leicht alkoholisiert verlassen und auf dem Nach­hauseweg ihr Fahr­rad geschoben. Im Fahr­radkorb lag ihre Hand­tasche samt Schlüssel. Als sie abge­lenkt war, klaute jemand die Tasche und nutzte den Schlüssel, um unter anderem Schmuck, Handy und Laptop aus der Wohnung zu entwenden.

Nach einer verbreiteten Hausratklausel ist ein solcher Fall nicht versichert, da die Frau den Schlüssel­diebstahl fahr­lässig ermöglicht hat. Sie hätte die Tasche mit Schlüssel zum Beispiel am Körper tragen müssen (Az. 20 U 174/16), so das Ober­landes­gericht Hamm.

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