
Handtasche weg: Nur wer sich wehrt, erhält Geld.
Handy, Geld, Kreditkarten, Ausweis – alles weg. Zwei Reisenden in Spanien wurden die Handtaschen entrissen, doch die Hausratversicherung muss in beiden Fällen nicht zahlen. Es sei kein Raub gewesen, sondern nur Diebstahl, befanden die Gerichte in Köln und Düsseldorf. Die „Außenversicherung“ der Hausratpolice springt aber nur bei Raub ein.
Im einen Fall schlich sich der Täter im Parkhaus an, stieß eine Frau und riss ihr die Tasche von der Schulter. Wenn das so überraschend geschieht, dass das Opfer vor Schreck keinen Widerstand leistet, ist es kein Raub, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-4 U 183/13).
Im anderen Fall saß eine Frau auf dem Beifahrersitz eines geparkten Autos, als der Dieb durch das halbgeöffnete Fenster ins Auto griff, die Tür entriegelte und ihr gleich zwei Taschen entwendete. Dies betrachtet das Landgericht Köln als besonders schweren Diebstahl – aber nicht als Raub (Az. 24 S 49/14).