Ein Hausratversicherer ersetzte seinem Kunden nach einem Einbruch nur Bargeld in Höhe von 3 000 Euro. Für die darüber hinaus gestohlenen 37 000 Euro kam der Versicherer nicht auf. Das Bargeld lagerte zwar in einem Tresor. Dieser entsprach aber nicht den Sicherheitsanforderungen (OLG Hamm, Az. 20 U 247/12).
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@albany: Unter dem folgenden Link finden Sie den konkreten Wortlaut des Urteils, in dem dargestellt wird, dass der Tresor mit dem Zertifikat „Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 Stand 05/1995“ nicht den Anforderungen des §13 1.b VHB 2010 des beklagten Versicherers gerecht wird: www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2013/20_U_247_12_Beschluss_20130503.html (maa)
Schade, dass die Anforderungen nicht benannt sind...