So haben wir getestet
Im Test
Finanztest hat 116 Tarife von 59 Versicherern untersucht, die in mindestens einem der vier Modellorte aktiv sind. Aufgeführt sind nur Tarife, bei denen der Kunde keinen Selbstbehalt zahlen muss, wenn der Schaden in den Grundschutz fällt. Spezialtarife für den öffentlichen Dienst sind nicht gelistet.
Die Tabelle nennt 95 Tarife, für jeden Anbieter den günstigsten und den teuersten oder den mit den geringsten und den meisten Leistungen. Alle Angebote kann der Kunde direkt beim Versicherer abschließen, ohne Makler oder Vertreter.
Jahresbeiträge für Modellwohnung
Der Modellkunde ist 35 Jahre alt. Das Einfamilienhaus hat 120 Quadratmeter und ist Bauartklasse I, hat also feste Mauern und ein festes Dach.
Versichert ist der Grundschutz: Feuer, Blitzschlag, Explosion/Implosion, Einbruchdiebstahl/Vandalismus, Raub, Leitungswasser, Sturm/Hagel. Zusätzlich sind Fahrräder mit mindestens 2 000 Euro enthalten. Bei Wertsachen sind es mindestens 20 Prozent der Versicherungssumme, bei Überspannung 10 Prozent (bei Wohnflächentarifen mindestens 15 600 Euro und 7 800 Euro).
Die Preise gelten für Neuverträge mit einem Jahr Laufzeit und jährlicher Zahlungsweise. Der Modellkunde hatte in den letzten fünf Jahren keine Schäden.
Die meisten Versicherer teilen das Bundesgebiet in vier Risikozonen auf. Wir haben die Preise abgefragt für:
- 04600 Altenburg: geringstes Risiko,
- 64289 Darmstadt: geringes Risiko,
- 30161 Hannover: mittleres Risiko,
- 51065 Köln: hohes Risiko.
Unterversicherung. Versichert der Kunde diese Pauschale, gibt es keine Kürzung wegen Unterversicherung.
Versicherungssumme/Entschädigungsgrenze. Maximale Erstattung für Schäden an Hausrat, Wertsachen, nach Überspannung, bei Fahrraddiebstahl.
Enthaltene Leistungen
Fast alle Versicherer bieten mehr als den Grundschutz. Wir haben einige Leistungserweiterungen ausgewählt, die ohne Aufpreis im Tarif enthalten sind.
Außenversicherung. Hausrat ist weltweit versichert, solange er nur vorübergehend außerhalb der Wohnung ist. Dies ist begrenzt auf die genannten Beträge und Zeiträume.
Rückreise. Muss der Kunde nach einem Schaden eine Reise abbrechen, ersetzt der Versicherer die Mehrkosten bis zu dieser Höhe, falls der voraussichtliche Schaden den Mindestbetrag übersteigt.
Hotelkosten. Ist die Wohnung nach einem Schaden unbewohnbar, zahlt der Versicherer eine Ersatzunterkunft, begrenzt auf diesen Betrag und Zeitraum.
Lager- und Transportkosten. Sie werden für den genannten Zeitraum bezahlt, wenn der Hausrat außerhalb der Wohnung zwischengelagert werden muss.
Umzug. Ist die Wohnung auf Dauer unbewohnbar, werden die Umzugskosten bis zu dieser Höhe erstattet.
Diebstahl aus Kfz. Die Zusatzklausel greift, wenn das Auto an der Straße parkt – oft aber nur tagsüber. Das Auto muss verschlossen sein. Ohne diese Zusatzklausel ist es nur in einer Garage oder einem Parkhaus versichert.
Grob fahrlässig. Mit dieser Klausel verzichtet der Versicherer darauf, die Leistung zu kürzen, wenn der Kunde den Schaden grob fahrlässig verursacht hat.
Guter Nachtschutz für Räder. Üblicherweise muss das Fahrrad von 22 bis 6 Uhr in einem verschlossenen Raum stehen. Mit dieser Zusatzklausel darf es nachts auch an der Straße parken, es muss dann aber abgeschlossen sein.