
Garagentor. Öffnen mit Gewalt ist Einbruch.
Bei Einbruch zahlt die Hausratversicherung – aber was, wenn es keine Einbruchspuren gibt? Eine Frau hatte kurz vor ihrem Umzug Sachen im Wert von 6 000 Euro in die Garage gestellt und das Tor abgeschlossen. Trotzdem gelang es einem Dieb, das Tor aufzuhebeln und nach der Tat so sauber wieder zu schließen, dass keinerlei Einbruchspuren zu sehen waren. Die Versicherung wollte nicht zahlen und meinte, die Frau habe das Tor nur angelehnt und nicht verschlossen. Doch eine Zeugin bestätigte vor dem Landgericht Passau ihre Version. Außerdem legte ein Sachverständiger dar, dass es technisch möglich war, die Garage ohne Aufbruchspuren aufzudrücken. Dafür musste ein Einbrecher so viel Kraft aufwenden, dass dies als Gewaltanwendung im Sinne der Versicherungsbedingungen zu werten sei. Daher musste der Versicherer zahlen (Az. 1 O 121/15).
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