Wer zu Hause Bargeld hortet, muss damit rechnen, dass die Hausratversicherung nach einem Einbruch nicht den vollen Betrag ersetzt. Auf Bargeldklauseln, die eine Entschädigung auf bestimmte Beträge begrenzen, muss ein Versicherer nicht extra hinweisen. Außerdem benachteiligten sie Kunden nicht (Oberlandesgericht Oldenburg, Az. 5 U 162/16).
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Hat da echt jemand geklagt? Meines Wissens gibt es keine Hausratversicherung auf dem deutschen Markt, die Bargeld im Versicherungsfall unbegrenzt erstattet. Die Begrenzung der Haftung ist absolut marktüblich. Das steht so in allen Bedingungen und wird bei den exemplarischen Auflistungen des Leistungsumfang der Versicherung auch sehr oft extra erwähnt.
Geld in einem zertifizierten Tresor ist meist höher angesichert als Geld außerhalb eines solchen Tresors. Auch hierzu kann man in den Bedingungen nachlesen.
Wer Wert auf einen hohen Bargeldschutz legt, muss vergleichen. Die Angebote sind aber rar. Ich kenne eine Versicherung, die zumindest bis €4.000 absichert. Das ist aber schon außergewöhnlich viel. Normalerweise liegen die Grenzen so um die €1.000 bis €1.500.
Darüber hinaus gibt es ein Beweisproblem: Im Schadensfalls muss man glaubhaft machen (nicht direkt beweisen also), dass die genannte Geldmenge wirklich daheim lag und entwendet bzw. vernichtet wurde. Das kann schwierig werden