Wer zu Hause Bargeld hortet, muss damit rechnen, dass die Hausratversicherung nach einem Einbruch nicht den vollen Betrag ersetzt. Auf Bargeldklauseln, die eine Entschädigung auf bestimmte Beträge begrenzen, muss ein Versicherer nicht extra hinweisen. Außerdem benachteiligten sie Kunden nicht (Oberlandesgericht Oldenburg, Az. 5 U 162/16).