So haben wir getestet
Im Test: Neun Dienste, die einen Hausnotruf in Verbindung mit einer Notrufzentrale in weiten Teilen Deutschlands anbieten – freigemeinnützige Verbände und private Unternehmen. Alle Prüfungen fanden von November 2017 bis Mai 2018 statt; die Anbieterbefragung im Juni und Juli 2018. Wir prüften in zwei deutschen Großstädten, im Zentrum und am Stadtrand.
Untersuchungen: 19 geschulte Testpersonen nahmen verdeckt als unterstützungsbedürftige Personen die Dienstleistung Hausnotruf als Selbstzahler in Anspruch. Sieben weitere agierten als Angehörige. Alle Testsituationen und Abläufe dokumentierten sie in teilstandardisierten Erhebungsbögen. Pro Anbieter nahmen wir fünf Beratungen in Anspruch, ließen drei Hausnotrufgeräte in Betrieb nehmen und lösten drei Notrufe aus.
Bearbeiten des Notrufs: 50 %
Beim Notruf gaben unsere Tester jeweils ein geringfügiges gesundheitliches Problem an. Wir bewerteten unter anderem die Reaktionszeit der Notrufzentrale, die Qualität der Sprechverbindung, ob die Zentralen Nachfragen zur Notrufsituation stellten und wie schnell sie Angehörige verständigten (Details Was wir im Test erwarteten).
Inbetriebnahme und Funktionstests: 20 %
Je nach Angebot nahmen die Testpersonen die Installation durch einen Fachmann in Anspruch oder installierten die Geräte selbst mithilfe von Bedienungsanleitungen, teils mit telefonischer Unterstützung. Wir prüften, ob Probleme auftraten und wie der Anbieter diese löste. Wichtig war unter anderem, welche Informationen die Testpersonen zur Standortwahl und Bedienung der Geräte erhielten, ob es Funktionstests gab und ob die Tester dabei einbezogen wurden.
Fachliche Beratung: 20 %
Je nach Angebot ließen sich die Testpersonen persönlich oder telefonisch beraten. Wir prüften unter anderem, ob die Berater technische Voraussetzungen ansprachen, wie umfangreich sie zur Funktionsweise des Hausnotrufs, zur Notrufzentrale und zur ausgelösten Notrufkette informierten und inwieweit sie Leistungen und Kosten erläuterten.
Kundenservice: 10 %
Wir bewerteten unter anderem die Terminvereinbarung und -treue, ob die Anbieter Informationsmaterialien und Musterverträge vor Vertragsabschluss zur Verfügung stellten, die Gesprächskompetenz bei der Beratung, ob die Kunden ein unterschriebenes Vertragsexemplar erhielten und wie die Anbieter mit den Datenblättern zur Erfassung persönlicher und medizinischer Daten umgingen.
Mängel in Verträgen und AGB: 0 %
Ein Jurist prüfte die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Vertragsunterlagen auf rechtlich unzulässige Klauseln, ob es Widerrufsbelehrungen gab und diese ordnungsgemäß waren. Pro Anbieter gingen zwei Vertragsabschlüsse in die Prüfung ein.
Abwertungen
Abwertungen führen dazu, dass sich Mängel verstärkt auf das test-Qualitätsurteil auswirken. Sie sind mit einem *) gekennzeichnet. Folgende setzten wir ein: Waren Inbetriebnahme und Funktionstests ausreichend, verschlechterte sich das test-Qualitätsurteil um eine halbe Note. Waren die Mängel in den Verträgen und AGB deutlich, wurde das test-Qualitätsurteil um eine halbe Note, bei sehr deutlichen Mängeln um eine ganze Note abgewertet.
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