Interview: „Notrufzentrale muss richtig entscheiden“

Verena Querling. Die Juristin berät zu Pflegedienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Ein Gerichtsurteil machte 2017 publik, dass ein Hausnotrufdienst einen medizinischen Notfall nicht erkannte. Verbraucherschützerin Verena Querling sagt, ob das ein Grund zur Sorge ist.
Kommen solche Fälle oft vor?
Nein, das ist mir nicht bekannt. Wir haben aber viele Anfragen von verunsicherten Verbrauchern. Wichtig ist: Die Leute, die die Notrufe entgegennehmen, müssen vernünftig geschult sein. Nur dann können sie – unter Berücksichtigung bekannter Erkrankungen des Notrufenden – entscheiden, welche Hilfe richtig und notwendig ist.
Wie sind die Mitarbeiter in den Notrufzentralen ausgebildet?
Sie bekommen mindestens eine intensive Schulung, um einen medizinischen Notfall am Telefon erkennen zu können. Oft sind die Mitarbeiter auch medizinisch oder pflegerisch vorgebildet – etwa als Rettungssanitäter.
Ist im Notfall also Verlass auf Hausnotrufe?
Ich habe keinen Zweifel daran. Es ist eine wichtige Komponente, um allein zu Hause sicher leben zu können, wenn man etwa gesundheitlich eingeschränkt ist, aber nicht permanent Hilfe braucht.
Wohin können sich Kunden mit Fragen zum Vertrag wenden?
Sie können ihn etwa bei einer Verbraucherzentrale prüfen lassen.
Was kann man tun, wenn er unwirksame Klauseln enthält?
Verbraucher sollten den Hausnotrufdienst darauf hinweisen und versuchen ihn dazu zu bringen, die entsprechenden Klauseln zu verändern. Klappt das nicht, ist es überlegenswert, sich einen anderen Anbieter zu suchen.
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