In vielen Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) fanden wir Rechtsverstöße. Hier nennen wir die ärgerlichsten.
Testergebnisse für 9 Hausnotrufdienste 08/2018
Keine Infos zum Widerruf
Wer einen Hausnotruf-Vertrag per Post, Telefon, online oder zu Hause abschließt, hat das Recht, ihn nach 14 Tagen ohne Begründung zu widerrufen. Drei Anbieter informieren darüber nicht. Andere haben fehlerhafte Widerrufsbelehrungen.
Viele wollen Haftung ausschließen
Die Klauseln von sechs Anbietern sind unwirksam – etwa, weil sie die Haftung für Personenschäden bei „einfacher Fahrlässigkeit“ ausschließen. Trifft sie eine noch so geringe Schuld an gesundheitlichen Schäden ihrer Kunden, haften die Anbieter immer. Sie dürfen auch „sonstige Schäden“ nicht ausschließen, ohne diese näher zu definieren. Unglaublich: Die Volkssolidarität will Schäden infolge von „Missverständnissen“ ausschließen und das Deutsche Rote Kreuz solche, die durch Schwerhörigkeit oder Demenz des Kunden entstehen. Beides halten wir für unzulässig. Nicht zu beanstanden ist es, wenn Anbieter die Haftung ausschließen für Fälle, die nicht in ihrer Macht stehen – etwa Störungen des Telefonnetzes. Auf solche Risiken sollten die Anbieter hinweisen.
Achtung bei Preisänderungsklauseln
Bei fünf Diensten sind sie unwirksam, etwa weil sie keine sachlich gerechtfertigten Gründe für Preiserhöhungen nennen.
Keiner informiert über Schlichtung
Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern müssen in den AGB informieren, ob sie im Streitfall an unbürokratischen Schlichtungsverfahren teilnehmen. Kein Anbieter machte das in jedem Vertrag.
Tipp: Vergleichen Sie die Verträge und AGB verschiedener Dienste. Lassen Sie sich eventuell bei einer Verbraucherzentrale beraten (Interview).
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@Hitpoint: Auch wenn wir nicht jedem Wunsch in Form einer schnellen Prüfung nachgehen können, nehmen wir Lesermeldungen immer gerne auf. Denn durch die vielen Zuschriften bekommen wir einen Überblick darüber, was sich unsere Leser als Inhalt unserer Hefte wünschen. Dies wiederum dient uns als Diskussionsgrundlage für weiteren Testaktivitäten. (SL)
Inzwischen gibt es viele DECT basierte geräte, die bereits nach 4-6 Monaten amortisiert sind (Dosch&Amand DA1432) und auch GSM basierte V-SOS Bänder für unter 10.- im Monat. Diese haben auch Sturzsensoren was bei den obigen "Gemeinnützigen" geräten eine "Sonderleistung" ist.
Wie gut ist die Surzerkennung, Wasserdichtigkeit, Empfang, Sprachqualität, Laufzeit etc?
Ach ja, und welche Entwicklungen gibt es zB Smartwatches.
Ein wichtiges und dringendes Thema für uns Baybyboomer mit Eltern.
Übrigens beim ASB Hessen kostet diese Leistung zur Zeit nur 17.- bei allen anderen ca 27 EUR. Wieso? ...
@MGoehring: Der Artikel ist freigeschaltet. Sie finden ihn nach dem Login unter 'bezahlte Inhalte. (SL)
Kommentar vom Autor gelöscht.
Alle großen Hilfsorganisationen lassen sich nur schwer überregional vergleichen. So sind in Bereitschaftsdiensten beispielsweise in einer Stadt nur Mitarbeiter mit einer Qualifikation als Rettungshelfer oder höher eingesetzt, während in anderen Städten schon ein Erste-Hilfe-Kurs ausreicht. Während im letzen Beispiel selbige Mitarbeiter auch in der Zentrale zur Bearbeitung von Notrufen eingesetzt werden, fordern andere Anbieter z.B. bundesweit eine Qualifikation als Rettungssanitäter oder höher - Oder bei Ausschaltung auf eine kommunale Rettungsleitstelle sogar Notfallsanitäter.