Haus­notruf

Unzu­lässig: Haftung ausschließen wegen Schwerhörig­keit

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In vielen Verträgen und allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) fanden wir Rechts­verstöße. Hier nennen wir die ärgerlichsten.

Haus­notruf Testergebnisse für 9 Haus­not­ruf­dienste 08/2018 freischalten

Keine Infos zum Widerruf

Wer einen Haus­notruf-Vertrag per Post, Telefon, online oder zu Hause abschließt, hat das Recht, ihn nach 14 Tagen ohne Begründung zu widerrufen. Drei Anbieter informieren darüber nicht. Andere haben fehler­hafte Widerrufs­belehrungen.

Viele wollen Haftung ausschließen

Die Klauseln von sechs Anbietern sind unwirk­sam – etwa, weil sie die Haftung für Personenschäden bei „einfacher Fahr­lässig­keit“ ausschließen. Trifft sie eine noch so geringe Schuld an gesundheitlichen Schäden ihrer Kunden, haften die Anbieter immer. Sie dürfen auch „sons­tige Schäden“ nicht ausschließen, ohne diese näher zu definieren. Unglaublich: Die Volks­solidarität will Schäden infolge von „Miss­verständ­nissen“ ausschließen und das Deutsche Rote Kreuz solche, die durch Schwerhörig­keit oder Demenz des Kunden entstehen. Beides halten wir für unzu­lässig. Nicht zu bean­standen ist es, wenn Anbieter die Haftung ausschließen für Fälle, die nicht in ihrer Macht stehen – etwa Störungen des Telefonnetzes. Auf solche Risiken sollten die Anbieter hinweisen.

Achtung bei Preis­änderungs­klauseln

Bei fünf Diensten sind sie unwirk­sam, etwa weil sie keine sachlich gerecht­fertigten Gründe für Preis­erhöhungen nennen.

Keiner informiert über Schlichtung

Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern müssen in den AGB informieren, ob sie im Streitfall an unbürokratischen Schlichtungs­verfahren teilnehmen. Kein Anbieter machte das in jedem Vertrag.

Tipp: Vergleichen Sie die Verträge und AGB verschiedener Dienste. Lassen Sie sich eventuell bei einer Verbraucherzentrale beraten (Interview).

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.03.2021 um 14:09 Uhr
    neue Geräte

    @Hitpoint: Auch wenn wir nicht jedem Wunsch in Form einer schnellen Prüfung nachgehen können, nehmen wir Lesermeldungen immer gerne auf. Denn durch die vielen Zuschriften bekommen wir einen Überblick darüber, was sich unsere Leser als Inhalt unserer Hefte wünschen. Dies wiederum dient uns als Diskussionsgrundlage für weiteren Testaktivitäten. (SL)

  • EdTiy am 17.03.2021 um 16:44 Uhr
    Test für neuere Geräte?

    Inzwischen gibt es viele DECT basierte geräte, die bereits nach 4-6 Monaten amortisiert sind (Dosch&Amand DA1432) und auch GSM basierte V-SOS Bänder für unter 10.- im Monat. Diese haben auch Sturzsensoren was bei den obigen "Gemeinnützigen" geräten eine "Sonderleistung" ist.
    Wie gut ist die Surzerkennung, Wasserdichtigkeit, Empfang, Sprachqualität, Laufzeit etc?
    Ach ja, und welche Entwicklungen gibt es zB Smartwatches.
    Ein wichtiges und dringendes Thema für uns Baybyboomer mit Eltern.
    Übrigens beim ASB Hessen kostet diese Leistung zur Zeit nur 17.- bei allen anderen ca 27 EUR. Wieso? ...

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 09.03.2021 um 11:48 Uhr
    bezahlter Artikel

    @MGoehring: Der Artikel ist freigeschaltet. Sie finden ihn nach dem Login unter 'bezahlte Inhalte. (SL)

  • MGoehring am 06.03.2021 um 01:48 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • lkrde am 07.12.2020 um 23:58 Uhr
    Schlechte überregionale Vergleichbarkeit

    Alle großen Hilfsorganisationen lassen sich nur schwer überregional vergleichen. So sind in Bereitschaftsdiensten beispielsweise in einer Stadt nur Mitarbeiter mit einer Qualifikation als Rettungshelfer oder höher eingesetzt, während in anderen Städten schon ein Erste-Hilfe-Kurs ausreicht. Während im letzen Beispiel selbige Mitarbeiter auch in der Zentrale zur Bearbeitung von Notrufen eingesetzt werden, fordern andere Anbieter z.B. bundesweit eine Qualifikation als Rettungssanitäter oder höher - Oder bei Ausschaltung auf eine kommunale Rettungsleitstelle sogar Notfallsanitäter.