Aufgrund von Maklertricks kann es passieren, dass Käufer 10 000 Euro Maklerprovision für ein Haus zahlen, das sie auch provisionsfrei hätten haben können. Immer wieder kopieren Makler eigentlich provisionsfreie Immobilienangebote im Internet und bieten die Immobilien dann gegen Provision selbst an. Finanztest warnt: Auch in so einem Fall wird die Provision für den Makler fällig.
10 000 Euro mehr bezahlt als nötig
Beate und Günther Hartung (Namen von der Redaktion geändert) sind seit Februar stolze Besitzer einer Doppelhaushälfte in Berlin-Reinickendorf. Das Haus ist ideal, der Preis war in Ordnung, die Finanzierung günstig. Eines aber ärgert die beiden: Sie haben 10 000 Euro Provision an einen Makler gezahlt. Das war nicht nötig. Die Hartungs hatten nicht gesehen, dass die alten Eigentümer das Haus selbst provisionsfrei auf den Internetportalen Immobilienscout24 und Immowelt angeboten hatten. In der Flut von Maklerangeboten für dasselbe Haus ging das unter.
Ein Haus und acht Makler
Die Ex-Eigentümer wollten gar keinen Makler einschalten. Doch nachdem sie ihre Anzeige online gestellt hatten, riefen ständig Makler an. Sie hätten Interessenten, denen sie das Haus gern zeigen würden. Ob sie kurz einmal vorbeischauen könnten. Bei den ersten beiden Maklern stimmten die Eigentümer zu, die anderen wiesen sie ab. Trotzdem boten kurz darauf gleich acht Makler das Haus im Internet an. Die meisten hatten die Fotos und die Angaben zum Haus aus der Annonce der Eigentümer kopiert und nur den Text umformuliert. Zwei gaben sogar einen niedrigeren Kaufpreis als die Eigentümer an.
Provision auch ohne Auftrag
Solche Geschäftspraktiken schaden dem Ruf der Makler – nicht aber ihrer Provision. Denn ob der Käufer zahlen muss, hängt nicht davon ab, dass der Makler die Immobilie im Auftrag oder wenigstens mit Duldung des Eigentümers anbietet. Entscheidend ist, dass der Kaufvertrag durch die Vermittlung des Maklers zustande kam und der Käufer einen Maklervertrag abgeschlossen hat. Dafür ist kein schriftlicher Vertrag nötig. Es reicht, wenn der Makler dem Interessenten ein Exposé mit einem klaren Hinweis auf die Provision aushändigt und auf Wunsch des Kunden den Besichtigungstermin vereinbart (siehe Immobilienkauf über Makler). Dann wird die Provision mit Unterzeichnung des Kaufvertrags fällig. Je nach Bundesland sind das 3,57 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises.
Unseriös – doch weitgehend folgenlos
Makeln ohne Auftrag gilt als unseriös. „Wer das tut, fliegt aus dem Verband“, sagt Jürgen Schick, Vizepräsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD). Sonst kann den Trittbrettfahrern unter den Maklern aber nicht viel passieren. Die Eigentümer können ihnen zwar verbieten, ihr Haus zu inserieren. Doch die meisten haben kein großes Interesse daran, aktiv zu werden oder sogar einen Anwalt einzuschalten. In Bedingungen der Immobilienportale steht, dass Makler nur Immobilien einstellen dürfen, für die sie einen Vermarktungsauftrag haben. „Wenn uns ein Verstoß bekannt wird, deaktivieren wir das Objekt“, sagt Marcus Drost, von Immobilienscout24. Der Rausschmiss eines Maklers sei aber nur „das letzte Mittel“. Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin des Verbands Wohnen im Eigentum, drängt auf eine gesetzliche Regelung, um die Masche der Makler zu unterbinden. „Makler sollten nur Immobilien anbieten dürfen, wenn sie dafür einen schriftlichen Auftrag des Eigentümers haben.“
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@ow: Als Verkäufer können Sie frei entscheiden, ob sie einem Makler beauftragen. Dem Käufer können Sie nicht verbieten, einen Makler auf seiner Seite einzusetzen. Aber Sie sich ja nicht verpflichtet, mit dem Käufer, der sich eines Maklers für die Objektsuche bedient, den Vertrag abzuschließen. (maa)
Kann der Verkäufer jedwede Maklerbeteiligung verhindern bspw. durch einen bestimmten Passus im Anzeigentext oder eine entsprechende schriftliche Erklärung des Interessenten bei erster Kontaktaufnahme? Gibt es Formulierungshilfen?
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