Hauskauf Vorsicht vor dem Makler

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Aufgrund von Maklertricks kann es passieren, dass Käufer 10 000 Euro Maklerprovision für ein Haus zahlen, das sie auch provisions­frei hätten haben können. Immer wieder kopieren Makler eigentlich provisions­freie Immobilien­angebote im Internet und bieten die Immobilien dann gegen Provision selbst an. Finanztest warnt: Auch in so einem Fall wird die Provision für den Makler fällig.

10 000 Euro mehr bezahlt als nötig

Beate und Günther Hartung (Namen von der Redak­tion geändert) sind seit Februar stolze Besitzer einer Doppel­haushälfte in Berlin-Reini­cken­dorf. Das Haus ist ideal, der Preis war in Ordnung, die Finanzierung günstig. Eines aber ärgert die beiden: Sie haben 10 000 Euro Provision an einen Makler gezahlt. Das war nicht nötig. Die Hartungs hatten nicht gesehen, dass die alten Eigentümer das Haus selbst provisions­frei auf den Internetportalen Immobiliens­cout24 und Immo­welt angeboten hatten. In der Flut von Makler­angeboten für dasselbe Haus ging das unter.

Ein Haus und acht Makler

Die Ex-Eigentümer wollten gar keinen Makler einschalten. Doch nachdem sie ihre Anzeige online gestellt hatten, riefen ständig Makler an. Sie hätten Interes­senten, denen sie das Haus gern zeigen würden. Ob sie kurz einmal vorbeischauen könnten. Bei den ersten beiden Maklern stimmten die Eigentümer zu, die anderen wiesen sie ab. Trotzdem boten kurz darauf gleich acht Makler das Haus im Internet an. Die meisten hatten die Fotos und die Angaben zum Haus aus der Annonce der Eigentümer kopiert und nur den Text umformuliert. Zwei gaben sogar einen nied­rigeren Kauf­preis als die Eigentümer an.

Provision auch ohne Auftrag

Solche Geschäfts­praktiken schaden dem Ruf der Makler – nicht aber ihrer Provision. Denn ob der Käufer zahlen muss, hängt nicht davon ab, dass der Makler die Immobilie im Auftrag oder wenigs­tens mit Duldung des Eigentümers anbietet. Entscheidend ist, dass der Kauf­vertrag durch die Vermitt­lung des Maklers zustande kam und der Käufer einen Maklervertrag abge­schlossen hat. Dafür ist kein schriftlicher Vertrag nötig. Es reicht, wenn der Makler dem Interes­senten ein Exposé mit einem klaren Hinweis auf die Provision aushändigt und auf Wunsch des Kunden den Besichtigungs­termin vereinbart (siehe Immobilienkauf über Makler). Dann wird die Provision mit Unterzeichnung des Kauf­vertrags fällig. Je nach Bundes­land sind das 3,57 bis 7,14 Prozent des Kauf­preises.

Unseriös – doch weit­gehend folgenlos

Makeln ohne Auftrag gilt als unseriös. „Wer das tut, fliegt aus dem Verband“, sagt Jürgen Schick, Vize­präsident des Immobilien­verbands Deutsch­land (IVD). Sonst kann den Tritt­brett­fahrern unter den Maklern aber nicht viel passieren. Die Eigentümer können ihnen zwar verbieten, ihr Haus zu inserieren. Doch die meisten haben kein großes Interesse daran, aktiv zu werden oder sogar einen Anwalt einzuschalten. In Bedingungen der Immobilienportale steht, dass Makler nur Immobilien einstellen dürfen, für die sie einen Vermarktungs­auftrag haben. „Wenn uns ein Verstoß bekannt wird, deaktivieren wir das Objekt“, sagt Marcus Drost, von Immobiliens­cout24. Der Raus­schmiss eines Maklers sei aber nur „das letzte Mittel“. Gabriele Heinrich, Geschäfts­führerin des Verbands Wohnen im Eigentum, drängt auf eine gesetzliche Regelung, um die Masche der Makler zu unterbinden. „Makler sollten nur Immobilien anbieten dürfen, wenn sie dafür einen schriftlichen Auftrag des Eigentümers haben.“

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Profilbild Stiftung_Warentest am 25.06.2018 um 11:50 Uhr
Maklerausschluß

@ow: Als Verkäufer können Sie frei entscheiden, ob sie einem Makler beauftragen. Dem Käufer können Sie nicht verbieten, einen Makler auf seiner Seite einzusetzen. Aber Sie sich ja nicht verpflichtet, mit dem Käufer, der sich eines Maklers für die Objektsuche bedient, den Vertrag abzuschließen. (maa)

ow am 23.06.2018 um 16:19 Uhr
Maklerausschluß

Kann der Verkäufer jedwede Maklerbeteiligung verhindern bspw. durch einen bestimmten Passus im Anzeigentext oder eine entsprechende schriftliche Erklärung des Interessenten bei erster Kontaktaufnahme? Gibt es Formulierungshilfen?

LDS.GK am 08.05.2013 um 10:42 Uhr

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