Hauskauf Plötzlich keine Versicherung mehr

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Hauskauf - Plötzlich keine Versicherung mehr

Dach­schaden. Ohne Versicherung kann es teuer werden. © Alamy / Ian Goodrick

Wer ein Haus kauft, sollte sich recht­zeitig um eine Gebäudeversicherung kümmern. In der Regel über­nimmt der Käufer die bereits bestehende Police. Doch diese kann nach Unter­schrift unter den Kauf­vertrag oder nach der Über­gabe längst gekündigt sein. So ging es dem Käufer eines Hauses, bei dem vier Monate nach Abschluss des Kauf­vertrags ein Sturm das Dach beschädigte. Es entstand ein Schaden von 38 400 Euro.

Der Versicherer hatte die Police aber schon einige Wochen zuvor gekündigt und die Verkäufer hatten es dem Käufer nicht mitgeteilt. Dazu waren sie auch nicht verpflichtet, urteilte das Ober­landes­gericht Hamm (Az. 22 U 104/18). Eine allgemeine Pflicht des Verkäufers, die Versicherung im Interesse des Erwerbers weiterzuführen, besteht nicht – schon deshalb nicht, weil der Verkäufer die Beiträge zahlen müsste. Vielmehr muss der Käufer selbst dafür sorgen, das Haus recht­zeitig zu versichern – oder, wie in diesem Fall, den Schaden selbst zahlen.

Tipp: Dass Haus­besitzer vor Abschluss einer Police sehr genau vergleichen sollten, zeigt unser Vergleich Wohngebäudeversicherung: Die Noten reichen von sehr gut bis mangelhaft.

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