
Dachschaden. Ohne Versicherung kann es teuer werden. © Alamy / Ian Goodrick
Wer ein Haus kauft, sollte sich rechtzeitig um eine Gebäudeversicherung kümmern. In der Regel übernimmt der Käufer die bereits bestehende Police. Doch diese kann nach Unterschrift unter den Kaufvertrag oder nach der Übergabe längst gekündigt sein. So ging es dem Käufer eines Hauses, bei dem vier Monate nach Abschluss des Kaufvertrags ein Sturm das Dach beschädigte. Es entstand ein Schaden von 38 400 Euro.
Der Versicherer hatte die Police aber schon einige Wochen zuvor gekündigt und die Verkäufer hatten es dem Käufer nicht mitgeteilt. Dazu waren sie auch nicht verpflichtet, urteilte das Oberlandesgericht Hamm (Az. 22 U 104/18). Eine allgemeine Pflicht des Verkäufers, die Versicherung im Interesse des Erwerbers weiterzuführen, besteht nicht – schon deshalb nicht, weil der Verkäufer die Beiträge zahlen müsste. Vielmehr muss der Käufer selbst dafür sorgen, das Haus rechtzeitig zu versichern – oder, wie in diesem Fall, den Schaden selbst zahlen.
Tipp: Dass Hausbesitzer vor Abschluss einer Police sehr genau vergleichen sollten, zeigt unser Vergleich Wohngebäudeversicherung: Die Noten reichen von sehr gut bis mangelhaft.
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