Besitzer von Haustieren können jetzt für ihre Lieblinge Betreuungskosten absetzen. Die Versorgung eines Haustieres durch einen externen Anbieter ist eine haushaltsnahe Dienstleistung, wenn sie eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweist, urteilte der Bundesfinanzhof (BFH, Az. VI R 13/15).
Der Fall
Die Kläger haben ihre Katze zuhause von einer Tier- und Wohnungsbetreuerin versorgen lassen, während sie im Urlaub waren. Für die Kosten von 302,90 Euro gewährte ihnen das Finanzamt nicht die Steuerermäßigung für Haushaltshilfen von 61 Euro (20 Prozent).
Bundesfinanzhof entscheidet zugunsten des Steuerzahlers
Das hat der Bundesfinanzhof, wie schon das Finanzgericht Düsseldorf, anders entschieden: Die Steuerermäßigung sei zu gewähren; Füttern, Fellpflege und Ausführen des Tieres fallen regelmäßig an und werden typischerweise durch Haushaltsangehörige erledigt. Für Haushaltshilfen erkennt der Fiskus bis zu 20 000 Euro im Jahr an, die maximale Steuerersparnis beträgt 4 000 Euro.
Tipp: Lehnt das Finanzamt Ihre Kosten ab, legen Sie binnen eines Monats Einspruch ein und verweisen auf das Urteil.
Steueränderungen 2016
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@nils1896: Bisher haben die Gerichte nur die Betreuung von Haustieren im Haushalt bestätigt. Das aufgeführte Urteil des FG Münster lautet im Leitsatz: „Werden Aufwendungen für das Ausführen von Hunden als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht, so sind die Voraussetzungen der Begünstigung nur dann erfüllt, wenn das Ausführen im Haushalt des Steuerpflichtigen stattfindet, nicht jedoch, wenn die Tiere außerhalb der Wohnung oder des Gartens des Steuerpflichtigen ausgeführt werden.“
Bisher wird die Betreuung in der Hundepension nicht anerkannt. Dagegen kann man natürlich klagen - wie die Chancen auf einen Gewinn stehen, können wir Ihnen aber nicht sagen. (PH)
Ist es relalistisch, dass auch Haustierbetreuung in einer Hundepension statt direkt zu Hause anerkannt wird? Oder muss die Betreuung zwingend im eigenen Heim stattfinden?