Haus­halts­nahe Dienst­leistungen Auch Hundesitting lässt sich absetzen

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Wer als Tier­besitzer Betreuer engagiert, kann die Kosten als haus­halts­nahe Dienst­leistungen von der Steuer absetzen – so hat das oberste deutsche Finanzge­richt, der Bundes­finanzhof (BFH), bereits im Jahr 2015 geur­teilt. Doch einige Finanz­ämter stellen sich immer noch quer. test.de sagt, was Tierhalter jetzt tun können.

Tier­betreuung ist eine haus­halts­nahe Dienst­leistung

Tier­besitzer können einen Teil ihrer Ausgaben auf der Einkommens­steuererklärung als haus­halts­nahe Dienst­leistungen absetzen. Nach einem BFH-Urteil von 2015 (Az. VI R 13/15) gehören dazu die Kosten für Fütterung, Fell­pflege oder Betreuung. Allerdings akzeptieren es nicht alle Finanz­ämter, wenn Hundehalter die Kosten für Hundesitting absetzen wollen.

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Finanzge­richt gibt Hundehalterin Recht

Vor dem Finanzge­richt Hessen wurde kürzlich der folgende Fall verhandelt: Eine Frau hatte einen Hunde­service engagiert, der ihre Tiere regel­mäßig ausführte. Die Kosten dafür machte die Frau als haus­halts­nahe Dienst­leistungen in der Einkommensteuererklärung geltend. Das Finanz­amt lehnte diesen Posten auf der Steuererklärung ab. Die Begründung: Die Hunde werden außer­halb der Grundstücks­grenzen ausgeführt, deshalb sind es keine steuer­begüns­tigten haus­halts­nahen Dienst­leistungen. Dem wider­sprach das Finanzge­richt: Entscheidend ist nicht, wo die Dienst­leistungen erbracht werden, sondern ob sie im Zusammen­hang mit der Haus­halts­führung stehen (Az. 12 K 902/16).

Hundehalter sollten Steuer­bescheid wider­sprechen

Das zuständige Finanz­amt hat gegen das Urteil des Finanz­gerichts Hessen Beschwerde beim Bundes­finanzhof einge­legt. Hundehalter sollten dennoch unbe­dingt die Kosten für die Hunde­betreuung auf ihrer Steuererklärung angeben: Wenn das Finanz­amt die Kosten für das Hunde­ausführen ablehnt, könnten sie Einspruch gegen den Steuer­bescheid einlegen und das Ruhen des Verfahren beantragen. Als Begründung für den Einspruch kann auf das BFH-Urteil aus dem Jahr 2015 und auf das laufende Verfahren beim Bundes­finanzhof verwiesen werden. Entscheidet der BFH im Sinne der Hundehalter, dann gibt es Geld zurück.

Tipp: Antworten auf häufige Leserfragen zum Thema Hund finden Sie in unseren FAQ Hunde und Recht, Hunde und Steuern sowie Hunde und Futter.

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Kommentarliste

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  • Organist_2009 am 02.10.2017 um 21:26 Uhr

    Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Auf Wunsch des Users gelöscht

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 02.10.2017 um 13:35 Uhr
    Lassen sich Arztkosten absetzen

    @mako48: Zu dieser Frage bezieht das FG Hessen keine Stellung. Im Urteil des BFH geht es nur um die Kosten für Fütterung, Fell­pflege oder Betreuung. Gegen eine Absetzbarkeit spricht, dass eine tierärztliche Behandlung in den Räumlichkeiten des Arztes stattfindet und diese gehören nicht zum Haushalt des Tierhalters. Hinzu tritt, dass eine ärztliche Behandlung auch nicht zum Tätigkeitskreis eines Haushaltes gehört. (maa)

  • heilixblechle am 30.09.2017 um 10:31 Uhr
    Streitsucht

    Es ist schon sonderbar, wenn ein Finanzamt als untere F-Behörde ein bestehendes Urteil einer weit übergeordneten Instanz die Anerkennung verweigert und zu Lasten der Steuerzahler den Streit aus Prinzip weiterführt. Das FA begibt sich damit auf das Niveau von zahlungsunwilligen Versicherungen.
    Es gibt inzwischen aus dem Bereich "haushaltnahe DL" genügend Urteile mit vergleichbarem Hintergrund.
    Offensichtlich war es ein Systemfehler, dass Beamte für die Folgen ihrer Sturheit und Ignoranz nicht haften. Daraus ergibt sich leider die Notwendigkeit, nicht nur in der Sache rechtlich zu widersprechen, sondern auch gegen den jeweiligen Beamten ein Verfahren wegen Pflichtverletzung im Amt anzustrengen, was nur mit --bezahltem -- Rechtsbeistand sinnvoll möglich ist. Und das kann wohl auch nur ein "Besseverdiener" !!!

  • mako48 am 30.09.2017 um 10:27 Uhr
    Lassen sich Arztkosten absetzen

    Wie sieht es denn mit OP und Behandlungskosten für einen Hund aus? Lassen sich diese von der Steuer absetzen? mfg mako48