Ein 95-jähriger Mieter einer Seniorenresidenz kann anteilig die Pauschale für den Betreuungsvertrag mit der Residenz als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Das gilt für Leistungen, die einer Hilfe im Haushalt entsprechen – auch für Bereitschaftsdienste (FG Nürnberg, Az. 6 K 1026/13). Endgültig muss der BFH entscheiden (Az. VI R 18/14).
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