Wer Minijobber beschäftigt, muss sie bei der Minijob-Zentrale anmelden und später abmelden, wenn das Arbeitsverhältnis endet.
- Haushaltsscheck. Sie brauchen das Formular „Haushaltsscheck“. Fordern Sie es schriftlich an unter Minijob-Zentrale, 45115 Essen, oder telefonisch unter 03 55/2 90 27 07 99 oder füllen Sie es online aus unter www.minijob-zentrale.de.
- Betriebsnummer. Sie werden unter anderem nach Ihrer Betriebsnummer gefragt. Haben Sie noch keine, lassen Sie das Feld leer. Die Minijob-Zentrale weist Ihnen eine Betriebsnummer zu.
- Pauschsteuer. Die Minijob-Zentrale zieht zwei Prozent des Arbeitsentgelts pauschal als Lohnsteuer ein, wenn Sie „Ja“ beim Feld „Pauschsteuer“ ankreuzen. Das ist ratsam. Wenn Sie „Nein“ wählen, müssen Sie die Lohnsteuer über die Steuerklasse der Aushilfe selbst erheben und an das Finanzamt abführen.
- Versicherungsnummer. Die Versicherungsnummer des Minijobbers steht zum Beispiel auf dessen Sozialversicherungsausweis. Ist sie nicht bekannt, tragen Sie Geburtsdatum, Geschlecht, Geburtsort und Geburtsnamen des Minijobbers ein.
- Bruttolohn. Schwankt das monatliche Arbeitsentgelt, müssen Sie die Höhe mit Folgeschecks melden. Die Minijob-Zentrale stellt auch Halbjahresschecks zur Verfügung.
- Lastschriftmandat. Sie müssen ein Sepa-Lastschriftmandat erteilen. Von Ihrem Konto zieht die Minijob-Zentrale alle fälligen Abgaben am 31. Januar und 31. Juli für das vorausgegangene Halbjahr ein. Das gilt gegebenenfalls auch für den Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung, den Sie vom Lohn der Haushaltshilfe einbehalten.
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- Ob als Werkstudent, im Minijob oder im Ferienjob: Viele Studenten arbeiten nebenbei. Die Stiftung Warentest gibt Tipps zu Steuern, Krankenversicherung und Kindergeld.
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- Sparen hilft, wenn man im Alter nicht arm sein will. Nur reicht das bei Frauen meist nicht. Sie müssen sich breiter aufstellen. Unsere Vorschläge für eine bessere Rente.
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- Ob Kita oder Au-pair – Eltern wollen ihren Nachwuchs in guten Händen wissen. Aufwendungen für die Aufsicht können sie sich teilweise über die Steuererklärung zurückholen.
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@SaveEn19: Wenden Sie sich mit Detailfragen zu Minijobs bitte direkt an die Minijobzentrale: E-Mail: minijob@minijob-zentrale.de Postadresse: Minijob-Zentrale, 45115 Essen.
Ein Minijobber kann sowohl im gewerblichen Bereich arbeiten als auch in einem privaten Haushalt. Unterschiede gibt es vor allem bei den Abgaben und der Meldung des Minijobbers bei der Minijob-Zentrale. (TK)
Eine Anfrage: ist es möglich , den gleichen Minijobber für die Arbeit iin einem Haus mit zwei Verträgen zu beschäftigen? Ein Vertrag (ca. 60 € /Monat) für Tätigkeiten in 2 selbstgenutzten eigenen Wohnungen als haushaltsnah, ein zweiter Vertrag (ca. 65 €/Monat) für Arbeiten für 2 Mietwohnungen.
Art der Arbeiten z.B. Winterdienst, Treppenhausreinigung,Gartenarbeiten)
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.