Haus­halts­hilfen

Minijob anmelden: Wenig Aufwand

2

Wer Minijobber beschäftigt, muss sie bei der Minijob-Zentrale anmelden und später abmelden, wenn das Arbeits­verhältnis endet.

  • Haus­halts­scheck. Sie brauchen das Formular „Haus­halts­scheck“. Fordern Sie es schriftlich an unter Minijob-Zentrale, 45115 Essen, oder telefo­nisch unter 03 55/2 90 27 07 99 oder füllen Sie es online aus unter www.minijob-zentrale.de.
  • Betriebs­nummer. Sie werden unter anderem nach Ihrer Betriebs­nummer gefragt. Haben Sie noch keine, lassen Sie das Feld leer. Die Minijob-Zentrale weist Ihnen eine Betriebs­nummer zu.
  • Pausch­steuer. Die Minijob-Zentrale zieht zwei Prozent des Arbeits­entgelts pauschal als Lohn­steuer ein, wenn Sie „Ja“ beim Feld „Pausch­steuer“ ankreuzen. Das ist ratsam. Wenn Sie „Nein“ wählen, müssen Sie die Lohn­steuer über die Steuerklasse der Aushilfe selbst erheben und an das Finanz­amt abführen.
  • Versicherungs­nummer. Die Versicherungs­nummer des Minijobbers steht zum Beispiel auf dessen Sozial­versicherungs­ausweis. Ist sie nicht bekannt, tragen Sie Geburts­datum, Geschlecht, Geburts­ort und Geburts­namen des Minijobbers ein.
  • Brutto­lohn. Schwankt das monatliche Arbeits­entgelt, müssen Sie die Höhe mit Folge­schecks melden. Die Minijob-Zentrale stellt auch Halb­jahres­schecks zur Verfügung.
  • Last­schrift­mandat. Sie müssen ein Sepa-Last­schrift­mandat erteilen. Von Ihrem Konto zieht die Minijob-Zentrale alle fälligen Abgaben am 31. Januar und 31. Juli für das voraus­gegangene Halb­jahr ein. Das gilt gegebenenfalls auch für den Arbeitnehmer­anteil zur Renten­versicherung, den Sie vom Lohn der Haus­halts­hilfe einbehalten.
2

Mehr zum Thema

2 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 03.04.2019 um 09:06 Uhr
    Minijob gewerblich und haushaltsnah an einem Ort

    @SaveEn19: Wenden Sie sich mit Detailfragen zu Minijobs bitte direkt an die Minijobzentrale: E-Mail: minijob@minijob-zentrale.de Postadresse: Minijob-Zentrale, 45115 Essen.
    Ein Minijobber kann sowohl im gewerblichen Bereich arbeiten als auch in einem privaten Haushalt. Unterschiede gibt es vor allem bei den Abgaben und der Meldung des Minijobbers bei der Minijob-Zentrale. (TK)

  • SaveEn19 am 01.04.2019 um 23:23 Uhr
    Minijob gewerblich und haushaltsnah an einem Ort

    Eine Anfrage: ist es möglich , den gleichen Minijobber für die Arbeit iin einem Haus mit zwei Verträgen zu beschäftigen? Ein Vertrag (ca. 60 € /Monat) für Tätigkeiten in 2 selbstgenutzten eigenen Wohnungen als haushaltsnah, ein zweiter Vertrag (ca. 65 €/Monat) für Arbeiten für 2 Mietwohnungen.
    Art der Arbeiten z.B. Winterdienst, Treppenhausreinigung,Gartenarbeiten)
    Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.