Wer Minijobber beschäftigt, muss sie bei der Minijob-Zentrale anmelden und später abmelden, wenn das Arbeitsverhältnis endet.
- Haushaltsscheck. Sie brauchen das Formular „Haushaltsscheck“. Fordern Sie es schriftlich an unter Minijob-Zentrale, 45115 Essen, oder telefonisch unter 03 55/2 90 27 07 99 oder füllen Sie es online aus unter www.minijob-zentrale.de.
- Betriebsnummer. Sie werden unter anderem nach Ihrer Betriebsnummer gefragt. Haben Sie noch keine, lassen Sie das Feld leer. Die Minijob-Zentrale weist Ihnen eine Betriebsnummer zu.
- Pauschsteuer. Die Minijob-Zentrale zieht zwei Prozent des Arbeitsentgelts pauschal als Lohnsteuer ein, wenn Sie „Ja“ beim Feld „Pauschsteuer“ ankreuzen. Das ist ratsam. Wenn Sie „Nein“ wählen, müssen Sie die Lohnsteuer über die Steuerklasse der Aushilfe selbst erheben und an das Finanzamt abführen.
- Versicherungsnummer. Die Versicherungsnummer des Minijobbers steht zum Beispiel auf dessen Sozialversicherungsausweis. Ist sie nicht bekannt, tragen Sie Geburtsdatum, Geschlecht, Geburtsort und Geburtsnamen des Minijobbers ein.
- Bruttolohn. Schwankt das monatliche Arbeitsentgelt, müssen Sie die Höhe mit Folgeschecks melden. Die Minijob-Zentrale stellt auch Halbjahresschecks zur Verfügung.
- Lastschriftmandat. Sie müssen ein Sepa-Lastschriftmandat erteilen. Von Ihrem Konto zieht die Minijob-Zentrale alle fälligen Abgaben am 31. Januar und 31. Juli für das vorausgegangene Halbjahr ein. Das gilt gegebenenfalls auch für den Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung, den Sie vom Lohn der Haushaltshilfe einbehalten.
-
- Ein Großteil der Haushaltshilfen in Deutschland arbeitet schwarz, obwohl damit große Risiken verbunden sind. Doch selbst wer eine angemeldete Hilfe sucht, wird oft...
-
- Viele Studierende arbeiten nebenher. Wer die Regeln nicht kennt, zahlt womöglich drauf. Hier finden Sie die wichtigsten Tipps zu Steuern, Sozialabgaben und Kindergeld....
-
- Sparen hilft, um im Alter nicht arm zu sein. Doch Frauen sollten sich in Sachen Altersvorsorge noch breiter aufstellen. Sie machen zu Hause die meiste Arbeit, riskieren...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@SaveEn19: Wenden Sie sich mit Detailfragen zu Minijobs bitte direkt an die Minijobzentrale: E-Mail: minijob@minijob-zentrale.de Postadresse: Minijob-Zentrale, 45115 Essen.
Ein Minijobber kann sowohl im gewerblichen Bereich arbeiten als auch in einem privaten Haushalt. Unterschiede gibt es vor allem bei den Abgaben und der Meldung des Minijobbers bei der Minijob-Zentrale. (TK)
Eine Anfrage: ist es möglich , den gleichen Minijobber für die Arbeit iin einem Haus mit zwei Verträgen zu beschäftigen? Ein Vertrag (ca. 60 € /Monat) für Tätigkeiten in 2 selbstgenutzten eigenen Wohnungen als haushaltsnah, ein zweiter Vertrag (ca. 65 €/Monat) für Arbeiten für 2 Mietwohnungen.
Art der Arbeiten z.B. Winterdienst, Treppenhausreinigung,Gartenarbeiten)
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.