
Haushaltshilfe. Nur wer sie legal beschäftigt, behält alles im Griff. © Fotolia / shotsstudio
Steuerzahler sparen Geld, wenn die Putzhilfe schwarz arbeitet? Ein Irrtum. Oft ist es sogar günstiger, sie ordentlich anzumelden. Weniger riskant ist es sowieso. test.de sagt, was Sie wissen müssen, wenn Sie eine Haushaltshilfe beschäftigen und dabei sauber bleiben wollen.
Alle machen es doch so
Die beste Freundin hat die ältere Frau empfohlen, die gerade auf dem Sofa sitzt. Alles blitzblank, wenn sie geputzt hat. Eine Perle. Nicht so schlampig wie die Haushaltshilfen, über die andere klagen. Einen Termin pro Woche hat sie noch frei. Am Abend will sie sich bei einer weiteren Familie vorstellen, die Interesse hat. Ach ja, Bezahlung bitte in bar. Schwarzarbeit? Geht gar nicht ... Aber in so einem Ausnahmefall ... Alle machen es doch so. Die Ehrlichen sind doch eh die Dummen ...
Unterm Strich ist die legale Variante oft günstiger
Es ist verlockend, der Haushaltshilfe einfach für ihre Arbeit Geldscheine zuzustecken. Es schadet aber dem Fiskus und den Sozialversicherungsträgern. Ihnen entgehen Steuern und Beiträge. Rechnungen zu kontrollieren und zu begleichen oder gar als Arbeitgeber aufzutreten ist aufwendiger, kann sich aber lohnen. Unterm Strich sparen oft diejenigen, die eine Haushaltshilfe legal beschäftigen. Sie können einen Teil ihrer Ausgaben steuerlich absetzen. Und sie ersparen sich unvorhergesehene Kosten: Schwarzarbeit kann teuer werden, wenn etwas schiefläuft.
Bußgelder und Strafen drohen

Schaden. Geht beim Putzen die teure Vase zu Bruch, haftet eine Haushaltshilfe meist nur, wenn sie mit Absicht oder grob fahrlässig gehandelt hat. © Fotolia / euthymia
Privatleute fühlen sich oft sicher, wenn sie ihre Putzfee schwarz beschäftigen. Schließlich dürfen Fahnder nicht ohne weiteres in die Wohnung. Auffliegen können die Auftraggeber trotzdem. Ihnen drohen dann Nachzahlungen, Bußgelder oder Strafen. Melden sie einen Minijob nicht an, kostet das bis zu 5 000 Euro Geldbuße. Hat ein Ausländer ohne Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis geputzt, droht zusätzlich Ärger. Lassen die heimlichen Helfer Wertgegenstände oder Schlüssel mitgehen, bringen sich die Bestohlenen selbst in Probleme, wenn sie Anzeige erstatten. Verletzt sich ein Schwarzarbeiter bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg, springt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Sie kann sich die Ausgaben für zum Beispiel ärztliche Behandlungen vom Auftraggeber zurückholen. Er muss die Beiträge nachzahlen und hohe Geldbußen fürchten.
Rechnungen nicht bar begleichen
Legal zu handeln, ist einfach. Zumal wenn Reinigungskräfte ein Gewerbe angemeldet haben. Sie stellen eine Rechnung. Thomas Methler, der bei der Minijob-Zentrale für Grundsatzfragen zuständig ist, rät: „Auftraggeber müssen darauf achten, dass die Rechnung ordentlich ausgestellt ist.“ Bei Rechnungen bis zu 150 Euro Gesamtsumme genügen Name und Anschrift der Gewerbetreibenden, Rechnungsdatum, Art und Umfang der Leistung, Betrag, Mehrwertsteuer, der zugehörige Mehrwertsteuersatz beziehungsweise ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung. Bei höheren Beträgen kommen die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie eine laufende Rechnungsnummer dazu. Eine simple Quittung reicht also nicht. Barzahlen kommt ebenfalls nicht infrage, wenn ein Auftraggeber die Ausgaben für eine selbstständige Reinigungskraft in der Steuererklärung geltend machen möchte.
Kostenlose Hilfe durch die Rentenversicherung
Wird eine Putzhilfe beschäftigt, die weder als Selbstständige noch als Arbeitnehmerin angemeldet ist, können Nachzahlungen und Geldbußen fällig werden. Auftraggeber dürfen Angaben der Putzhilfe aber vertrauen, wenn es keine Hinweise darauf gibt, dass etwas nicht stimmt. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann bei der Clearing-Stelle der Deutschen Rentenversicherung kostenlos den Status feststellen lassen (Telefon 0 800/10 00 48 00).
Putzdienste arbeiten nicht immer rechtlich sauber
Ein Putzdienstvermittlerportal bietet dagegen nicht die Gewähr, rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Alle fünf in einer Stichprobe geprüften Portale erwiesen sich unter anderem wegen rechtlicher Unsicherheiten als nicht empfehlenswert (Test Putzdienste, test 11/2014). Die Vermittler Book A Tiger, Clean Agents, Helpling, Homejoy und Putzfee lassen sich zum Beispiel das Honorar der Putzkräfte überweisen und leiten es nach Abzug einer Provision weiter. Das Gesetz schreibt aber vor, es „auf das Konto des Erbringers der Leistung“ zu zahlen. Das ist die Putzkraft. Daher ist nicht sicher, ob das Finanzamt die Rechnungen anerkennt.
Minijob-Anmeldung ist einfach

Steuersparmodell. Im Beispielfall ist der Minijob finanziell günstiger als Schwarzarbeit. Denn ein Teil der Ausgaben lässt sich steuerlich absetzen. © Stiftung Warentest

Eine Putzhilfe ohne Gewerbe müssen Auftraggeber als Arbeitnehmerin anmelden. Das ist einfach, wenn sie kurzzeitig beschäftigt ist oder höchstens 450 Euro im Monat auf geringfügiger Basis verdient. Ein Formular, der sogenannte Haushaltsscheck, reicht, um einen Minijob im Privathaushalt anzumelden (Minijob anmelden). Die Minijob-Zentrale berechnet die Abgaben und zieht sie ein. Maximal 14,54 Prozent des Arbeitsentgelts trägt der Arbeitgeber. Das deckt Lohnsteuer, Beiträge zur Sozialversicherung und Umlagen ab. Auf den Minijobber entfallen 13,7 Prozent, wenn er nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit ist. Die Minijob-Zentrale zieht auch den Teil beim Arbeitgeber ein. Der zahlt entsprechend weniger aus.
Mindestlohn gilt auch für Haushaltsjobs
Minijobbern steht bezahlter Urlaub zu. Sind sie krank, muss der Arbeitgeber sie bis zu sechs Wochen weiterbezahlen. Mutterschutz- und Kündigungsfristen und Ähnliches sind einzuhalten. Gilt ein Beschäftigungsverbot für eine Frau in der Schwangerschaft, erstattet die Minijob-Zentrale aber 100 Prozent der Lohnkosten, bei Krankheit 80 Prozent. Bei einem Unfall springt die gesetzliche Unfallversicherung mit ihren Leistungen ein. Brutto 8,50 Euro Mindestlohn pro Stunde gelten auch im Haushalt. Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel für Schüler unter 18 Jahren. Genaueres findet sich unter www.der-mindestlohn-gilt.de.
Was das Finanzamt anerkennt
Das Finanzamt erkennt 20 Prozent der Kosten im Jahr an, maximal 510 Euro. Als Nachweis bescheinigt die Minijob-Zentrale zu Jahresbeginn das Arbeitsentgelt und die Abgaben des Vorjahres. Oft ist ein Minijob daher günstiger als Schwarzarbeit. Da liegt der Gedanke nahe, Ehegatten und zuhause lebende Kinder als Haushaltshilfe zu beschäftigen. Sie dürfen aber nicht als Minijobber im eigenen Haushalt angemeldet werden. Ansonsten kommen fast alle als Minijobber infrage. Arbeitslosen wird aber unter Umständen ein Teil des Entgelts auf den Leistungsbezug angerechnet. Bei Jugendlichen empfiehlt es sich, sich den Ausweis zeigen zu lassen. Sie dürfen ab 13 Jahren mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters leichte Arbeiten durchführen, bis 15 Jahre aber höchstens zwei Stunden am Tag.
Über Ländergrenzen hinweg
Bei Bewerbern aus Ländern außerhalb der EU ist es ratsam, sich den Aufenthaltstitel zeigen zu lassen. Denn es ist verboten sie ohne Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu beschäftigen. Bei Minijobbern aus der Europäischen Union ist keine Arbeitserlaubnis erforderlich. Nur für Kroaten gelten bis Ende Juni Einschränkungen. In der Regel nicht möglich sind Minijobs für Arbeitnehmer, die in einem anderen EU-Land leben und einen wesentlichen Teil ihres Einkommens erzielen. Der Arbeitnehmer muss sich das von der zuständigen Stelle seines Landes bescheinigen lassen. Der Arbeitgeber in Deutschland muss ihn in diesem Staat anmelden und dort Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Wenn ein Minijob nicht möglich ist

Unfall. Ein Sturz von der Leiter beim Putzen kann üble Folgen haben – auch für den Auftraggeber, wenn die Putzhilfe schwarz beschäftigt wurde. © Thinkstock
Aufwand und Abgabenhöhe steigen auch deutlich, wenn ein Minijob nicht oder nicht mehr möglich ist, etwa weil die Haushaltshilfe zu viel mit mehreren Minijobs verdient. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber das selbst prüfen, indem er die Aushilfe nach weiteren Beschäftigungen befragt. Methler sagt: „Aber auch die Minijob-Zentrale überprüft, ob das Arbeitsentgelt aus mehreren Minijobs über 450 Euro liegt und informiert die Arbeitgeber.“ Spätestens dann muss sich der Arbeitgeber selber um alles kümmern: seine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse und der Unfallversicherung anmelden, Steuern und Abgaben berechnen und abführen. Das gilt auch für Wohnungseigentümergemeinschaften oder bei Tätigkeiten in Gewerberäumen. Das Haushaltsscheck-Verfahren für Minijobs in Privathaushalten kommt dann nicht infrage. Nur Privatleute dürfen es für Jobs in Privaträumen nutzen.
Tipp: Privatleuten hilft die Minijob-Zentrale bei der Suche. Die kostenlose Vermittlungsplattform finden Sie unter www.haushaltsjob-boerse.de im Internet.
Wann Barzahlung doch möglich ist
Sogar für Putzperlen mit Hang zum Bargeld hat die Minijob-Zentrale eine Lösung: Als Haushaltshilfe angemeldete Minijobber dürfen Privatleute bar bezahlen.
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- Ob als Werkstudent, im Minijob oder im Ferienjob: Viele Studenten arbeiten nebenbei. Die Stiftung Warentest gibt Tipps zu Steuern, Krankenversicherung und Kindergeld.
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- Sparen hilft, wenn man im Alter nicht arm sein will. Nur reicht das bei Frauen meist nicht. Sie müssen sich breiter aufstellen. Unsere Vorschläge für eine bessere Rente.
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- Ob Kita oder Au-pair – Eltern wollen ihren Nachwuchs in guten Händen wissen. Aufwendungen für die Aufsicht können sie sich teilweise über die Steuererklärung zurückholen.
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@SaveEn19: Wenden Sie sich mit Detailfragen zu Minijobs bitte direkt an die Minijobzentrale: E-Mail: minijob@minijob-zentrale.de Postadresse: Minijob-Zentrale, 45115 Essen.
Ein Minijobber kann sowohl im gewerblichen Bereich arbeiten als auch in einem privaten Haushalt. Unterschiede gibt es vor allem bei den Abgaben und der Meldung des Minijobbers bei der Minijob-Zentrale. (TK)
Eine Anfrage: ist es möglich , den gleichen Minijobber für die Arbeit iin einem Haus mit zwei Verträgen zu beschäftigen? Ein Vertrag (ca. 60 € /Monat) für Tätigkeiten in 2 selbstgenutzten eigenen Wohnungen als haushaltsnah, ein zweiter Vertrag (ca. 65 €/Monat) für Arbeiten für 2 Mietwohnungen.
Art der Arbeiten z.B. Winterdienst, Treppenhausreinigung,Gartenarbeiten)
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.