
Katzenbesitzer heben die Rechnung auf, wenn Dienstleister ihr Tier hüten.
Besitzer von Haustieren können jetzt für ihre Lieblinge Betreuungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Lehnt das Finanzamt ab, legen sie binnen eines Monats Einspruch ein. Sie verweisen auf ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf und die Revision, zugelassen beim Bundesfinanzhof (Az. 15 K 1779/14 E).
Die Kläger haben ihre Katze im Haushalt von einer Tier- und Wohnungsbetreuerin versorgen lassen, während sie weg waren. Für die Kosten von 302,90 Euro sprachen die Düsseldorfer Richter ihnen die Steuerermäßigung für Haushaltshilfen von 61 Euro (20 Prozent) zu. Für Haushaltshilfen erkennt das Finanzamt bis zu 20 000 Euro im Jahr an, die höchste Steuerersparnis beträgt 4 000 Euro.
Wer Betreuungskosten geltend macht und Einspruch gegen ablehnende Steuerbescheide einlegt, hält seinen Fall offen. Das bleibt bis zur Entscheidung beim Bundesfinanzhof so, falls das Verfahren dort weitergehen sollte.