Hauseigentümer müssen ihre alten Wärmedämmplatten seit 1. Oktober als Sondermüll entsorgen. Eine in deutsches Recht umgesetzte EU-Verordnung sieht vor, dass das seit vielen Jahren zur Wärmedämmung an Häusern eingesetzte Polystyrol, besser bekannt als Styropor, nun in vielen Fällen als gefährlicher Abfall eingestuft wird. Und zwar dann, wenn die Dämmung das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) zu mehr als 0,1 Prozent enthält.
Rüdiger Thaler von der Dachdecker-Innung Berlin: „Bis zum Jahr 2014 wurden Polystyrol-Dämmstoffe in der Regel mit einem höheren Anteil an HBCD verbaut.“ Entsorgt werden müssen die belasteten Dämmstoffe in dafür zugelassenen Verbrennungsanlagen.
Die Neuregelung könnte in Deutschland aber wieder kippen, wenn der Bundesrat die Einstufung als Sondermüll zurücknimmt. Das ist zurzeit in der Diskussion.