
Hausaufgaben sind lästig aber oft nötig, damit Schüler den Schulstoff vertiefen und einüben können. Doch im Alltag fragen sich Eltern und Kindern oft: Welcher Umfang ist angemessen? Und: Darf der Lehrer die Aufgaben benoten? Einiges ist per Gesetz oder Verordnung auf Landesebene geregelt. test.de fragte bei dem auf Schulrecht spezialisierten Rechtsanwalt Rolf Tarneden aus Hannover nach.
Wie umfassend dürfen Hausaufgaben sein?

Anwalt Rolf Tarneden aus Hannover
Schulrecht ist Sache der Bundesländer und daher nicht einheitlich. Grundsätzlich sollten die Anforderungen und Belastungen der Schüler durch Hausaufgaben altersgemäß und zumutbar sein und ihnen ausreichend Zeit für eigene Aktivitäten lassen. So ähnlich formulieren es die meisten Schulgesetze. Einige Bundesländer, etwa Niedersachsen, regeln zusätzlich per Verordnung den zeitlichen Umfang: In der Grundschule dürfen hier die Hausaufgaben nicht länger als 30 Minuten pro Schultag dauern, in den Klassen fünf bis zehn 60 Minuten. In Bayern gilt: Grundschülern sind höchstens 60 Minuten zumutbar. Andere Bundesländer wie Hessen überlassen die genaue Regelung der Schulkonferenz.
Sind Hausaufgaben verpflichtend?
Ja, die Schüler haben die Pflicht, sie zu erledigen. Eltern dürfen ihre Kinder nicht eigenmächtig zum Beispiel mit einer schriftlichen Entschuldigung von den Aufgaben befreien. Wenn sie der Meinung sind, dass die Aufgaben ihr Kind zu sehr belasten, sollten sie dies beim Klassenlehrer oder Elternabend ansprechen.
Sind Hausaufgaben über das Wochenende erlaubt?
Nein, mir ist kein Bundesland bekannt, wo das erlaubt ist. Gleiches gilt für die Ferien oder feiertags. Ausnahmen gibt es für die Lektüre in Deutsch oder für den Fremdsprachenunterricht und teilweise in den Schuljahren vor dem Abitur.
Wie sieht es mit der Benotung aus?
Bewerten darf ein Lehrer nur objektiv erbrachte Leistungen, die Schüler im Unterricht oder in Klassenarbeiten erbringen. Erlaubt wäre es aber, die aufgegebenen Aufgaben in der folgenden Unterrichtsstunde im Test abzufragen und zu benoten.
Und wenn Schüler die Hausaufgaben einfach nicht machen?
Dann dürften Lehrer Erziehungsmaßnahmen ergreifen, etwa einen „blauen Brief“ an die Eltern schicken. Zudem könnte die Weigerung, Hausaufgaben zu machen, in die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens einfließen.