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Hausaufgaben sind lästig aber oft nötig, damit Schüler den Schulstoff vertiefen und einüben können. Doch im Alltag fragen sich Eltern und Kindern oft: Welcher Umfang ist angemessen? Und: Darf der Lehrer die Aufgaben benoten? Einiges ist per Gesetz oder Verordnung auf Landesebene geregelt. test.de fragte bei dem auf Schulrecht spezialisierten Rechtsanwalt Rolf Tarneden aus Hannover nach.
Wie umfassend dürfen Hausaufgaben sein?

Anwalt Rolf Tarneden aus Hannover © privat
Schulrecht ist Sache der Bundesländer und daher nicht einheitlich. Grundsätzlich sollten die Anforderungen und Belastungen der Schüler durch Hausaufgaben altersgemäß und zumutbar sein und ihnen ausreichend Zeit für eigene Aktivitäten lassen. So ähnlich formulieren es die meisten Schulgesetze. Einige Bundesländer, etwa Niedersachsen, regeln zusätzlich per Verordnung den zeitlichen Umfang: In der Grundschule dürfen hier die Hausaufgaben nicht länger als 30 Minuten pro Schultag dauern, in den Klassen fünf bis zehn 60 Minuten. In Bayern gilt: Grundschülern sind höchstens 60 Minuten zumutbar. Andere Bundesländer wie Hessen überlassen die genaue Regelung der Schulkonferenz.
Sind Hausaufgaben verpflichtend?
Ja, die Schüler haben die Pflicht, sie zu erledigen. Eltern dürfen ihre Kinder nicht eigenmächtig zum Beispiel mit einer schriftlichen Entschuldigung von den Aufgaben befreien. Wenn sie der Meinung sind, dass die Aufgaben ihr Kind zu sehr belasten, sollten sie dies beim Klassenlehrer oder Elternabend ansprechen.
Sind Hausaufgaben über das Wochenende erlaubt?
Nein, mir ist kein Bundesland bekannt, wo das erlaubt ist. Gleiches gilt für die Ferien oder feiertags. Ausnahmen gibt es für die Lektüre in Deutsch oder für den Fremdsprachenunterricht und teilweise in den Schuljahren vor dem Abitur.
Wie sieht es mit der Benotung aus?
Bewerten darf ein Lehrer nur objektiv erbrachte Leistungen, die Schüler im Unterricht oder in Klassenarbeiten erbringen. Erlaubt wäre es aber, die aufgegebenen Aufgaben in der folgenden Unterrichtsstunde im Test abzufragen und zu benoten.
Und wenn Schüler die Hausaufgaben einfach nicht machen?
Dann dürften Lehrer Erziehungsmaßnahmen ergreifen, etwa einen „blauen Brief“ an die Eltern schicken. Zudem könnte die Weigerung, Hausaufgaben zu machen, in die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens einfließen.
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Ich habe 2 Kinder in der Grundschule in Bayern, die Lehrerin geben ständig massiv Hausaufgaben am WE und wenn es nicht gemacht wird schimpfen mit dem Kindern und die Eltern. Die Kinder werden in der Schule angeschrien, weil laut die Lehrkräfte und Schulleiterin, müssen die Kinder sich für die Zukünf vorbereiten. Eltern dürfen nicht die weiterführende Schule für Ihre Kinder auswählen. Kinder mit ausländischen Familiennamen, werden schlecht benoten, bekommen keine Unterstützung und werden deprimiert. Die Schulgebäude sind dreckig, es Wir nicht sauber gemacht, auch nicht in der 👑 Corona Zeiten. Eltern sind voll gestresst. Was für eine schreckliche Schulsistem.
@kurzzeitadresse: Auf der Website des Schulministeriums NRW findet sich folgende Erklärung: "An Schulen ohne gebundenen Ganztag stellen Schulen sicher, dass Schülerinnen und Schüler an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht, an Wochenenden sowie an Feiertagen keine Hausaufgaben machen müssen. In Ganztagsschulen treten in der Sekundarstufe I Lernzeiten an die Stelle von Hausaufgaben. Die Lernzeiten sind so in das Gesamtkonzept des Ganztags zu integrieren, dass es in der Regel keine schriftlichen Aufgaben mehr gibt, die zu Hause erledigt werden müssen. Hierzu beschließt die Schulkonferenz ein Konzept." Im Runderlass 12-63 Nr. 3 wird das oben Gesagte noch weiter ausgeführt. (PH)
https://www.schulministerium.nrw/themen/recht/schulrecht
https://bass.schul-welt.de/15325.htm
Danke für das Interview.
Mit der Aussage, dass er kein Bundesland kenne, dass Hausaufgaben über das WE zulasse, liegt Herr Tarneden im Interview m.E. falsch.
Konkret für NRW gibt es im dortigen Schulgesetz keinen Passus, wonach Hausaufgaben an einem oder über ein WE nicht zulässig wären.
Anlassbezogen habe ich mich in dem Schulgesetz NRW umgesehen und musste meinem Sohn leider mitteilen, dass er die am WE nach den Osterferien per Schul-Email gestellte Hausaufgabe bis zum verlangten ersten Schultag nach den Ferien (Montag) erledigen muss.
Können Sie bitte die Grundlage für die Aussage von Herrn Tarneden nennen, wonach dies in NRW nicht zulässig wäre? Ich würde meinem Sohn da gerne eine aus seiner Sicht positive Antwort geben können. Die Hausaufgabe ist für das Fach Deutsch, Klasse 8.
Und was bedeutet die Aussage von Herrn Terneden "Ausnahmen gibt es für die Lektüre in Deutsch"?
@mike.sattler: Nach &28 BaySchO sind die Sonntage von Hausaufgaben frei zu halten. Alle weiteren Grundsätze dazu legt die Lehrerkonferenz fest. (maa)
@mike.sattler: Vielen Dank für die Rückfrage. Bitte gedulden Sie sich mit einer Antwort bis ins neue Jahr. (maa)