Haus- und Grund­besitzerhaft­pflicht im Vergleich Mit diesen Policen sind Sie gut versichert

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Haus- und Grund­besitzerhaft­pflicht im Vergleich - Mit diesen Policen sind Sie gut versichert

Wer ein Haus vermietet, braucht zusätzlichen Haft­pflicht­schutz. © Doro Spiro

Eigentümer müssen dafür sorgen, dass von ihrem Haus und Grund­stück keine Gefahr ausgeht. Wird bei einem Unfall jemand schwer verletzt, kann der Schaden in die Hundert­tausende gehen. Daher ist eine Haus- und Grund­besitzer-Haft­pflicht­police für Vermieter unabding­bar.

Haus- und Grund­besitzerhaft­pflicht im Vergleich Testergebnisse für 50 Haus- und Grund­besitzer-Haft­pflicht­ver­sicherungen 09/2019

Eigentum kann ganz schön ins Geld gehen. Ein Wiesbadener hatte sein Wochen­endhaus vermietet. In der Garage war es etwas eng, dort lag Kamin­holz. Um Platz zu schaffen, schichtete er die Scheite um. Doch der Stapel geriet zu hoch: Er stürzte auf den Opel Corsa der Mieterin – knapp 5 000 Euro Schaden. Den musste der Mann aus eigener Tasche zahlen. Er hatte keine Haus- und Grund­besitzer-Haft­pflicht­versicherung.

In Konstanz zündeten Unbe­kannte in einer Tiefgarage Styroporplatten an, die dem Vermieter gehörten. Die Flammen beschädigten Geräte und Einrichtungs­gegen­stände des Mieters: 71 000 Euro Schaden. Der Vermieter musste zahlen, weil er in der Tiefgarage keine brenn­baren Stoffe hätte lagern dürfen.

In Soest stürzte ein Mieter auf der Treppe zu einem Mehr­familien­haus. Eine Stufe hatte sich gelöst. Der Mann brach sich den Arm. Die Krankenkasse verlangte die Erstattung von 4 000 Euro Behand­lungs­kosten. Zusätzlich forderte der Geschädigte 3 900 Euro Schmerzens­geld und Ersatz für beschädigte Kleidung sowie Zuzahlungs­kosten für Heil- und Hilfs­mittel. Hier hatte der Vermieter eine Versicherung, die einsprang.

Unser Rat

Schutz. Eine Haus- und Grund­besitzer-Haft­pflicht­versicherung ist unver­zicht­bar für alle, die ein Ein-, Zwei- oder Mehr­familien­haus vermieten. Auch für Besitzer eines unbe­bauten Grund­stücks ist sie ratsam. Als Eigentümer haften Sie für Schäden, die durch Ihr Eigentum zustande gekommen sind. Die Versicherung springt ein, wenn ein Geschädigter Schaden­ersatz oder Schmerzens­geld verlangt.

Preis. Ein Preis­vergleich lohnt sich. Teure Tarife kosten drei- bis viermal so viel wie güns­tige. Schutz für ein Einfamilien­haus bietet die WGV für 25 Euro pro Jahr. Für Zweifamilienhäuser ist die GEV Grund­eigentümer mit 35 Euro am güns­tigsten in unserer Unter­suchung. Bei Mehr­familien­häusern ist es ebenfalls die GEV mit 43 Euro (Tabelle Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherungen).

Leistungen. Haben Sie bereits eine Versicherung? Bitten Sie den Anbieter um eine Anhebung der Versicherungs­summe auf mindestens 10 Millionen Euro. Beim Photovoltaik­schutz sollte er auch Schäden durchs Strom­einspeisen ins Netz in den Deckungs­umfang aufnehmen.

Vermietete Eigentums­wohnung. Bei Eigentümer­gemeinschaften schließt in der Regel der Verwalter eine Police ab, die aber nur bei Schäden durch Gemein­schafts­eigentum greift. Für Schäden in Verbindung mit der Wohnung kommen viele Privathaft­pflicht­policen auf. Sehen Sie in Ihrem Vertrag nach.

Versicherung ist unver­zicht­bar

Die Fälle zeigen: Eine Haus- und Grund­besitzer-Haft­pflicht­versicherung ist für Vermieter unabding­bar. Denn als Eigentümer trifft sie eine Verkehrs­sicherungs­pflicht, so heißt es im Fach­deutsch. Sie müssen dafür sorgen, dass vom Haus und vom Grund­stück keine Gefahren ausgehen. Sie sind verpflichtet, das Objekt regel­mäßig zu kontrollieren – auch Keller, Garagen, Gärten und Zugänge wie Treppe oder Fahr­stuhl. Passiert doch etwas, müssen Besitzer für den Schaden zahlen. Haben sie eine Police, über­nimmt die Versicherung den Schaden. Wir haben Versicherer gefragt, welche Schäden typisch sind:

  • Ein Sturm weht Dachziegel auf geparkte Autos, Bäume stürzen aufs Nach­barhaus.
  • Nach starkem Schnee­fall fallen Dachlawinen auf geparkte Pkw.
  • Versäumte Streu­pflicht im Winter: Passanten verletzen sich auf Glatt­eis. Zwar können Vermieter die Streu­pflicht auf Mieter abwälzen. Das nimmt ihnen aber nur die Arbeit ab, nicht die Haftung. Stürzt ein Passant, weil der Mieter nicht gestreut hat, kann er den Grund­stücks­eigentümer haft­bar machen.
  • Mangelhafte Beleuchtung der Zugänge zum Haus, defekte Beleuchtung im Treppen­haus, Strom­schlag an defekten Licht­schaltern.
  • Lose Stufen, wack­lige Geländer, keine Hand­läufe an Treppen, lose Gehwegplatten.
  • Bei Reno­vierungen fehlende Sicherung der Baustelle, zum Beispiel wird ein Licht­schacht nicht abge­deckt, jemand stürzt hinein.

Wenn bei Unfällen Personen schwer verletzt werden, kann der Schaden in die Hundert­tausende gehen. Für Vermieter ist das ein existenz­gefähr­dendes Risiko. Daher ist die Versicherung unver­zicht­bar.

Privathaft­pflicht­police reicht mitunter

Aber nicht jeder braucht diesen Schutz. Eigentümer, die ihr Haus selbst bewohnen, sind mit einer Privathaft­pflicht­versicherung ausreichend geschützt. Diese Police sollte ohnehin jeder haben. Sie greift auch für Haftungs­fälle rund ums selbst genutzte Eigenheim.

Dasselbe gilt häufig, wenn jemand eine Wohnung im eigenen Haus vermietet. Viele Privathaft­pflicht­tarife schließen dies ein – aber nicht alle. Vermieter sollten in der Police nach­sehen.

Wichtig für Eigentümer­gemeinschaft

Auch für Vermieter einer Eigentums­wohnung ist dieser Schutz wichtig. Meist schließt der Verwalter für die gesamte Eigentümer­gemeinschaft eine Haus- und Grund­besitzerhaft­pflicht ab. Dieser Vertrag gilt dann aber nur für Schäden, die im Zusammen­hang mit dem Gemein­schafts­eigentum entstehen, nicht für Schäden in Verbindung mit dem individuellen Sonder­eigentum an der vermieteten Wohnung.

Beispiel Stürzt ein Mieter im Treppen­haus über ein Loch im Teppich, greift die Police. Stürzt er aber auf einer defekten Treppen­stufe inner­halb der Wohnung, ist der Vermieter dran beziehungs­weise seine Haft­pflicht­versicherung (siehe „Unser Rat“ oben).

Schild „Betreten verboten“ hilft nicht

Auch für ein unbe­bautes Grund­stück ist die Haus- und Grund­besitzer-Haft­pflicht­versicherung nötig, auch wenn es nicht vermietet ist. Schilder wie „Betreten verboten“ oder „Eltern haften für ihre Kinder“ helfen nicht – der Eigentümer haftet trotzdem. Das ist besonders wichtig, wenn Kinder das Grund­stück als Abenteuer­spiel­platz betrachten, über den Zaun klettern und sich zum Beispiel in einer Baugrube oder an rostigem Müll verletzen. Und die Streu­pflicht im Winter gilt auch bei einem unbe­wohnten Grund­stück.

Große Preis­unterschiede

Der Schutz vor solchen Risiken ist nicht teuer, aber die Preis­unterschiede sind enorm. Einen Tarif für ein vermietetes Einfamilien­haus gibt es bei der WGV schon ab 25 Euro pro Jahr (Tabelle Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherungen). Bei Ergo und GVO hingegen kann es je nach Tarif auch 104 Euro kosten – mehr als das Vierfache.

Einige Versicherer bieten besonders güns­tige Tarife für Einfamilien­häuser. Die Tabelle zeigt außerdem die Jahres­beiträge für Mehr­familien­häuser sowie für unbe­baute Grund­stücke.

Die Betriebs­kosten­ver­ordnung erlaubt es, dass Vermieter die Versicherungs­beiträge als Neben­kosten auf die Mieter umlegen. Dafür muss der Posten aber ausdrück­lich im Miet­vertrag als Neben­kosten stehen.

Mindestens 10 Millionen Euro

Bei den Leistungen setzten wir inzwischen – wie bei der Privathaftpflichtpolice – mindestens 10 Millionen Euro Versicherungs­summe voraus. Schäden darüber sind extrem selten. Einige Versicherer bieten sogar Verträge mit 15, 20 oder gar 50 Millionen Euro, andere noch Tarife mit nur 5 Millionen Euro Versicherungs­summe an.

Mitversichert sein sollten kleinere Bauvorhaben, etwa ein Um- oder Ausbau. Die meisten Policen decken dies bis zu einer Bausumme von mindestens 50 000 Euro ab. Einige Tarife bieten das Doppelte. Wer Bauarbeiten plant, sollte auf ausreichenden Haft­pflicht­schutz achten, denn Unfälle auf Baustellen sind keineswegs selten. Über­steigt die Bausumme den versicherten Betrag, ist eine extra Bauherren-Haftpflichtversicherung sinn­voll.

Zur Bausumme zählen auch Eigen­leistungen. Deshalb zog ein Vermieter vor dem Ober­landes­gericht Bamberg den Kürzeren. Bei Umbauten war eine Leitung geplatzt. Die Versicherung wollte nicht für den Schaden aufkommen, weil die versicherte Bausumme über­schritten sei. Der Mann hatte 45 000 Euro für Material ausgegeben und alle Arbeiten selbst erledigt. Zusammen ergab das 130 000 Euro Bausumme (Az. 1 U 146/12). Er blieb auf 30 000 Euro Schaden sitzen.

Wie eine Rechts­schutz­police

In manchen Fällen wirkt die Police wie eine Rechtsschutzversicherung. Der Versicherer wehrt unbe­rechtigte Forderungen ab, wenn ein Geschädigter vor Gericht Ansprüche gegen den Vermieter durch­setzen will. Das kommt zum Beispiel vor, wenn jemand auf einer frisch gewischten Treppe stürzt. In Wuppertal verlangte ein 72-jähriger Mieter 12 000 Euro Schmerzens­geld. Er war im Treppen­haus hingefallen, nachdem die Stufen feucht gewischt wurden. Doch das Ober­landes­gericht Düssel­dorf lehnte seine Klage ab: Mieter können nicht einen jeder­zeit trockenen Fußboden erwarten. Im Treppen­haus müsse jeder mit Nässe rechnen. So könne etwa nach einem Regenguss ein anderer Besucher mit nassen Stiefeln Pfützen auf den Stufen hinterlassen haben (Az. I-24 U 155/14).

Folgeschäden mitversichert

Ein Vorteil für Eigentümer­gemeinschaften ist es, wenn Folgeschäden am Gemein­schafts­eigentum in der Police mitversichert sind. Die eigentlichen Schäden am Gemein­schafts­eigentum über­nimmt die Versicherung zwar nicht, zum Beispiel Pilzbefall an Deckenbalken. Wenn aber die Eigentümer einzelner Wohnungen für die Dauer der Sanierungs­arbeiten in Ausweichquartiere ziehen müssen, muss die ganze Gemeinschaft die Kosten dafür tragen. Einige Tarife sehen für solche Folgeschäden eine Kosten­über­nahme vor. Sie sind damit erste Wahl für Eigentümer­gemeinschaften.

Photovoltaik mitversichert

Viele Versicherer schließen auch Schäden aus einer Photovoltaikanlage ein. Das betrifft aber nur das Haft­pflich­trisiko, zum Beispiel wenn ein Sturm einzelne Module vom Dach weht, die ein vor dem Haus geparktes Auto treffen. Zusätzlich schließen viele Policen Schäden durch die Strom­einspeisung aus Photovoltaikanlagen ins Netz ein.

Der Schutz greift aber nicht für Schäden an der Anlage selbst. Dafür wäre eine spezielle Photovoltaikversicherung nötig.

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sisiphos am 06.04.2023 um 01:01 Uhr
Vermieterhaftpflichtversicherung

Wie Leo089 und VermietermitSorgen treibt mich das Thema Vermieterhaftpflichtversicherung um. Vor ein paar Wochen im öffentlich-rechtlichen TV in einer Verbrauchersendung der 3. Programme (wann genau und welches?) wurde exemplarisch anhand eines haarsträubenden Falls (von dem ich leider auch nur den letzten Teil sah) massiv davor gewarnt, sich als Eigentümer einer vermieteten Wohnung generell auf die eigene Privathaftpflichtversicherung zu verlassen - selbst WENN die vermietete Wohnung angemeldet und grundsätzlich versichert ist! - Diesem TV-Beitrag gemäß, gibt es demnach jede Menge Unterschiede und Fallstricke in den Policen und wären demnach einen Extra-"Stiftung Warentest"-Test wert!

Profilbild Stiftung_Warentest am 04.11.2022 um 11:22 Uhr
Grundstücksgröße

@Kölnerjung76: Die maximal zu versichernde Grundstücksgröße für unbebaute Flächen haben wir in unserem Test nicht abgefragt, daher können wir Ihnen an dieser Stelle keine konkreten Anbieter nennen. Sie können bei den genannten Gesellschaften anfragen, oder einen unabhängigen Versicherungsberater kontaktieren. Gewerbliche Risiken untersuchen wir hier nicht.

Kölnerjung76 am 04.11.2022 um 00:35 Uhr
Versicherung größerer unbebauter Grundstücke

Bei dem unbebauten Muster-Grundstück haben Sie eine Grundstücksgröße von 500 qm zugrunde gelegt. Welche Möglichkeiten gibt es, für - zugegebenermaßen eher atypische - Fälle sehr großer Grundstücke (über 2.000 qm)? Die meisten Versicherer begrenzen die versicherbare Grundstücksgröße. Ist Ihnen bekannt, bei welchem Anbieter auch über 2.000 qm große Grundstücke versicherbar sind? Wie sieht es aus, wenn das Grundstück nicht unbebaut ist, sondern es (abrissreifen) Altbestand gibt (etwa alte Fabrikhallen)? Sind derartige Objekte überhaupt versicherbar? Gerade in solchen Fällen ist die Verkehrssicherungspflicht von großer Bedeutung.

Profilbild Stiftung_Warentest am 31.01.2022 um 15:51 Uhr
Versicherungssumme Allgemeine Umweltrisiken

@Mischka1911: Wir haben keine Mindestanforderung an die Höhe der Versicherungssumme für allgemeine Umweltrisiken in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gestellt.
Bei der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung haben wir nur Tarife berücksichtigt, die mindestens 3 Millionen Euro Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bieten.

Profilbild Stiftung_Warentest am 31.01.2022 um 15:38 Uhr
Umweltschäden

@Mischka1911: Für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung der WGV gilt die Besonderheit, dass es sich hier um ein Kombiprodukt aus Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und Gewässerschadenhaftpflicht handelt.
Bei anderen Anbietern, wie z.B. bei der Europa, muss man dafür zwei Policen kaufen.

- Allgemeine Umweltrisiken, wie zum Beispiel durch auslaufenden Kleingebinde verursachte Schäden, sind über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgesichert.

- Schäden aufgrund besonderer Umweltrisiken, die von Anlagen ausgehen, wie zum Beispiel nach dem Auslaufen eines Öltankens, werden über die Gewässerschadenhaftpflchtversicherung abgesichert. Sie schützt auch bei Schäden nach dem USchadG).

- Unseren Test zur Gewässerschadenversicherung finden Sie hier:
www.test.de/Vergleich-Gewaesserschaden-Haftpflicht-Versicherung-4864386-0