
Wer ein Haus vermietet, braucht zusätzlichen Haftpflichtschutz. © Doro Spiro
Eigentümer müssen dafür sorgen, dass von ihrem Haus und Grundstück keine Gefahr ausgeht. Wird bei einem Unfall jemand schwer verletzt, kann der Schaden in die Hunderttausende gehen. Daher ist eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtpolice für Vermieter unabdingbar.
Testergebnisse für 50 Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherungen 09/2019
Eigentum kann ganz schön ins Geld gehen. Ein Wiesbadener hatte sein Wochenendhaus vermietet. In der Garage war es etwas eng, dort lag Kaminholz. Um Platz zu schaffen, schichtete er die Scheite um. Doch der Stapel geriet zu hoch: Er stürzte auf den Opel Corsa der Mieterin – knapp 5 000 Euro Schaden. Den musste der Mann aus eigener Tasche zahlen. Er hatte keine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
In Konstanz zündeten Unbekannte in einer Tiefgarage Styroporplatten an, die dem Vermieter gehörten. Die Flammen beschädigten Geräte und Einrichtungsgegenstände des Mieters: 71 000 Euro Schaden. Der Vermieter musste zahlen, weil er in der Tiefgarage keine brennbaren Stoffe hätte lagern dürfen.
In Soest stürzte ein Mieter auf der Treppe zu einem Mehrfamilienhaus. Eine Stufe hatte sich gelöst. Der Mann brach sich den Arm. Die Krankenkasse verlangte die Erstattung von 4 000 Euro Behandlungskosten. Zusätzlich forderte der Geschädigte 3 900 Euro Schmerzensgeld und Ersatz für beschädigte Kleidung sowie Zuzahlungskosten für Heil- und Hilfsmittel. Hier hatte der Vermieter eine Versicherung, die einsprang.
Unser Rat
Schutz. Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar für alle, die ein Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus vermieten. Auch für Besitzer eines unbebauten Grundstücks ist sie ratsam. Als Eigentümer haften Sie für Schäden, die durch Ihr Eigentum zustande gekommen sind. Die Versicherung springt ein, wenn ein Geschädigter Schadenersatz oder Schmerzensgeld verlangt.
Preis. Ein Preisvergleich lohnt sich. Teure Tarife kosten drei- bis viermal so viel wie günstige. Schutz für ein Einfamilienhaus bietet die WGV für 25 Euro pro Jahr. Für Zweifamilienhäuser ist die GEV Grundeigentümer mit 35 Euro am günstigsten in unserer Untersuchung. Bei Mehrfamilienhäusern ist es ebenfalls die GEV mit 43 Euro (Tabelle Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherungen).
Leistungen. Haben Sie bereits eine Versicherung? Bitten Sie den Anbieter um eine Anhebung der Versicherungssumme auf mindestens 10 Millionen Euro. Beim Photovoltaikschutz sollte er auch Schäden durchs Stromeinspeisen ins Netz in den Deckungsumfang aufnehmen.
Vermietete Eigentumswohnung. Bei Eigentümergemeinschaften schließt in der Regel der Verwalter eine Police ab, die aber nur bei Schäden durch Gemeinschaftseigentum greift. Für Schäden in Verbindung mit der Wohnung kommen viele Privathaftpflichtpolicen auf. Sehen Sie in Ihrem Vertrag nach.
Versicherung ist unverzichtbar
Die Fälle zeigen: Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist für Vermieter unabdingbar. Denn als Eigentümer trifft sie eine Verkehrssicherungspflicht, so heißt es im Fachdeutsch. Sie müssen dafür sorgen, dass vom Haus und vom Grundstück keine Gefahren ausgehen. Sie sind verpflichtet, das Objekt regelmäßig zu kontrollieren – auch Keller, Garagen, Gärten und Zugänge wie Treppe oder Fahrstuhl. Passiert doch etwas, müssen Besitzer für den Schaden zahlen. Haben sie eine Police, übernimmt die Versicherung den Schaden. Wir haben Versicherer gefragt, welche Schäden typisch sind:
- Ein Sturm weht Dachziegel auf geparkte Autos, Bäume stürzen aufs Nachbarhaus.
- Nach starkem Schneefall fallen Dachlawinen auf geparkte Pkw.
- Versäumte Streupflicht im Winter: Passanten verletzen sich auf Glatteis. Zwar können Vermieter die Streupflicht auf Mieter abwälzen. Das nimmt ihnen aber nur die Arbeit ab, nicht die Haftung. Stürzt ein Passant, weil der Mieter nicht gestreut hat, kann er den Grundstückseigentümer haftbar machen.
- Mangelhafte Beleuchtung der Zugänge zum Haus, defekte Beleuchtung im Treppenhaus, Stromschlag an defekten Lichtschaltern.
- Lose Stufen, wacklige Geländer, keine Handläufe an Treppen, lose Gehwegplatten.
- Bei Renovierungen fehlende Sicherung der Baustelle, zum Beispiel wird ein Lichtschacht nicht abgedeckt, jemand stürzt hinein.
Wenn bei Unfällen Personen schwer verletzt werden, kann der Schaden in die Hunderttausende gehen. Für Vermieter ist das ein existenzgefährdendes Risiko. Daher ist die Versicherung unverzichtbar.
Privathaftpflichtpolice reicht mitunter
Aber nicht jeder braucht diesen Schutz. Eigentümer, die ihr Haus selbst bewohnen, sind mit einer Privathaftpflichtversicherung ausreichend geschützt. Diese Police sollte ohnehin jeder haben. Sie greift auch für Haftungsfälle rund ums selbst genutzte Eigenheim.
Dasselbe gilt häufig, wenn jemand eine Wohnung im eigenen Haus vermietet. Viele Privathaftpflichttarife schließen dies ein – aber nicht alle. Vermieter sollten in der Police nachsehen.
Wichtig für Eigentümergemeinschaft
Auch für Vermieter einer Eigentumswohnung ist dieser Schutz wichtig. Meist schließt der Verwalter für die gesamte Eigentümergemeinschaft eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ab. Dieser Vertrag gilt dann aber nur für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftseigentum entstehen, nicht für Schäden in Verbindung mit dem individuellen Sondereigentum an der vermieteten Wohnung.
Beispiel Stürzt ein Mieter im Treppenhaus über ein Loch im Teppich, greift die Police. Stürzt er aber auf einer defekten Treppenstufe innerhalb der Wohnung, ist der Vermieter dran beziehungsweise seine Haftpflichtversicherung (siehe „Unser Rat“ oben).
Schild „Betreten verboten“ hilft nicht
Auch für ein unbebautes Grundstück ist die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung nötig, auch wenn es nicht vermietet ist. Schilder wie „Betreten verboten“ oder „Eltern haften für ihre Kinder“ helfen nicht – der Eigentümer haftet trotzdem. Das ist besonders wichtig, wenn Kinder das Grundstück als Abenteuerspielplatz betrachten, über den Zaun klettern und sich zum Beispiel in einer Baugrube oder an rostigem Müll verletzen. Und die Streupflicht im Winter gilt auch bei einem unbewohnten Grundstück.
Große Preisunterschiede
Der Schutz vor solchen Risiken ist nicht teuer, aber die Preisunterschiede sind enorm. Einen Tarif für ein vermietetes Einfamilienhaus gibt es bei der WGV schon ab 25 Euro pro Jahr (Tabelle Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherungen). Bei Ergo und GVO hingegen kann es je nach Tarif auch 104 Euro kosten – mehr als das Vierfache.
Einige Versicherer bieten besonders günstige Tarife für Einfamilienhäuser. Die Tabelle zeigt außerdem die Jahresbeiträge für Mehrfamilienhäuser sowie für unbebaute Grundstücke.
Die Betriebskostenverordnung erlaubt es, dass Vermieter die Versicherungsbeiträge als Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Dafür muss der Posten aber ausdrücklich im Mietvertrag als Nebenkosten stehen.
Mindestens 10 Millionen Euro
Bei den Leistungen setzten wir inzwischen – wie bei der Privathaftpflichtpolice – mindestens 10 Millionen Euro Versicherungssumme voraus. Schäden darüber sind extrem selten. Einige Versicherer bieten sogar Verträge mit 15, 20 oder gar 50 Millionen Euro, andere noch Tarife mit nur 5 Millionen Euro Versicherungssumme an.
Mitversichert sein sollten kleinere Bauvorhaben, etwa ein Um- oder Ausbau. Die meisten Policen decken dies bis zu einer Bausumme von mindestens 50 000 Euro ab. Einige Tarife bieten das Doppelte. Wer Bauarbeiten plant, sollte auf ausreichenden Haftpflichtschutz achten, denn Unfälle auf Baustellen sind keineswegs selten. Übersteigt die Bausumme den versicherten Betrag, ist eine extra Bauherren-Haftpflichtversicherung sinnvoll.
Zur Bausumme zählen auch Eigenleistungen. Deshalb zog ein Vermieter vor dem Oberlandesgericht Bamberg den Kürzeren. Bei Umbauten war eine Leitung geplatzt. Die Versicherung wollte nicht für den Schaden aufkommen, weil die versicherte Bausumme überschritten sei. Der Mann hatte 45 000 Euro für Material ausgegeben und alle Arbeiten selbst erledigt. Zusammen ergab das 130 000 Euro Bausumme (Az. 1 U 146/12). Er blieb auf 30 000 Euro Schaden sitzen.
Wie eine Rechtsschutzpolice
In manchen Fällen wirkt die Police wie eine Rechtsschutzversicherung. Der Versicherer wehrt unberechtigte Forderungen ab, wenn ein Geschädigter vor Gericht Ansprüche gegen den Vermieter durchsetzen will. Das kommt zum Beispiel vor, wenn jemand auf einer frisch gewischten Treppe stürzt. In Wuppertal verlangte ein 72-jähriger Mieter 12 000 Euro Schmerzensgeld. Er war im Treppenhaus hingefallen, nachdem die Stufen feucht gewischt wurden. Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf lehnte seine Klage ab: Mieter können nicht einen jederzeit trockenen Fußboden erwarten. Im Treppenhaus müsse jeder mit Nässe rechnen. So könne etwa nach einem Regenguss ein anderer Besucher mit nassen Stiefeln Pfützen auf den Stufen hinterlassen haben (Az. I-24 U 155/14).
Folgeschäden mitversichert
Ein Vorteil für Eigentümergemeinschaften ist es, wenn Folgeschäden am Gemeinschaftseigentum in der Police mitversichert sind. Die eigentlichen Schäden am Gemeinschaftseigentum übernimmt die Versicherung zwar nicht, zum Beispiel Pilzbefall an Deckenbalken. Wenn aber die Eigentümer einzelner Wohnungen für die Dauer der Sanierungsarbeiten in Ausweichquartiere ziehen müssen, muss die ganze Gemeinschaft die Kosten dafür tragen. Einige Tarife sehen für solche Folgeschäden eine Kostenübernahme vor. Sie sind damit erste Wahl für Eigentümergemeinschaften.
Photovoltaik mitversichert
Viele Versicherer schließen auch Schäden aus einer Photovoltaikanlage ein. Das betrifft aber nur das Haftpflichtrisiko, zum Beispiel wenn ein Sturm einzelne Module vom Dach weht, die ein vor dem Haus geparktes Auto treffen. Zusätzlich schließen viele Policen Schäden durch die Stromeinspeisung aus Photovoltaikanlagen ins Netz ein.
Der Schutz greift aber nicht für Schäden an der Anlage selbst. Dafür wäre eine spezielle Photovoltaikversicherung nötig.
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Wie Leo089 und VermietermitSorgen treibt mich das Thema Vermieterhaftpflichtversicherung um. Vor ein paar Wochen im öffentlich-rechtlichen TV in einer Verbrauchersendung der 3. Programme (wann genau und welches?) wurde exemplarisch anhand eines haarsträubenden Falls (von dem ich leider auch nur den letzten Teil sah) massiv davor gewarnt, sich als Eigentümer einer vermieteten Wohnung generell auf die eigene Privathaftpflichtversicherung zu verlassen - selbst WENN die vermietete Wohnung angemeldet und grundsätzlich versichert ist! - Diesem TV-Beitrag gemäß, gibt es demnach jede Menge Unterschiede und Fallstricke in den Policen und wären demnach einen Extra-"Stiftung Warentest"-Test wert!
@Kölnerjung76: Die maximal zu versichernde Grundstücksgröße für unbebaute Flächen haben wir in unserem Test nicht abgefragt, daher können wir Ihnen an dieser Stelle keine konkreten Anbieter nennen. Sie können bei den genannten Gesellschaften anfragen, oder einen unabhängigen Versicherungsberater kontaktieren. Gewerbliche Risiken untersuchen wir hier nicht.
Bei dem unbebauten Muster-Grundstück haben Sie eine Grundstücksgröße von 500 qm zugrunde gelegt. Welche Möglichkeiten gibt es, für - zugegebenermaßen eher atypische - Fälle sehr großer Grundstücke (über 2.000 qm)? Die meisten Versicherer begrenzen die versicherbare Grundstücksgröße. Ist Ihnen bekannt, bei welchem Anbieter auch über 2.000 qm große Grundstücke versicherbar sind? Wie sieht es aus, wenn das Grundstück nicht unbebaut ist, sondern es (abrissreifen) Altbestand gibt (etwa alte Fabrikhallen)? Sind derartige Objekte überhaupt versicherbar? Gerade in solchen Fällen ist die Verkehrssicherungspflicht von großer Bedeutung.
@Mischka1911: Wir haben keine Mindestanforderung an die Höhe der Versicherungssumme für allgemeine Umweltrisiken in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gestellt.
Bei der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung haben wir nur Tarife berücksichtigt, die mindestens 3 Millionen Euro Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bieten.
@Mischka1911: Für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung der WGV gilt die Besonderheit, dass es sich hier um ein Kombiprodukt aus Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und Gewässerschadenhaftpflicht handelt.
Bei anderen Anbietern, wie z.B. bei der Europa, muss man dafür zwei Policen kaufen.
- Allgemeine Umweltrisiken, wie zum Beispiel durch auslaufenden Kleingebinde verursachte Schäden, sind über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgesichert.
- Schäden aufgrund besonderer Umweltrisiken, die von Anlagen ausgehen, wie zum Beispiel nach dem Auslaufen eines Öltankens, werden über die Gewässerschadenhaftpflchtversicherung abgesichert. Sie schützt auch bei Schäden nach dem USchadG).
- Unseren Test zur Gewässerschadenversicherung finden Sie hier:
www.test.de/Vergleich-Gewaesserschaden-Haftpflicht-Versicherung-4864386-0